Betreff
Straßensanierungsprogramm
Vorlage
66/040/2017
Art
Beschlussvorlage

Anlass:

Aufgrund des SUVA-Beschlusses vom 20.01.2015, die nach BauGB zu sanierenden Straßen vorzuziehen, wurde die Liste 2016 vollständig überarbeitet. Mit Stand 2017 erfolgte die Anpassung an die aktuelle Haushaltssituation.

 

 

Sachverhalt:

Ausgangslage

In seiner Sitzung am 06.07.2005 wurde dem BVFA erstmalig ein von der Verwaltung erarbeitetes Straßensanierungsprogramm vorgestellt. Wesentliche Grundlage des Programms war das Straßenschadenskataster des Betriebshofes. Es beschreibt das kommunale Anlagevermögen „Straße“ in ca. 400 Einzelabschnitten anhand von technisch begründbaren Kriterien und erlaubt so eine – weitestgehend - objektive Beurteilung des Straßenzustands.

Die als dringend erkannten Maßnahmen wurden gewichtet und in einer Prioritätenliste zusammengefasst. Von den bis Ende 2016 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen wurden bisher lediglich 9 ( ! ) realisiert. Somit ist das gesamte Sanierungsprogramm in Verzug geraten und wird auch chronologisch nicht mehr planmäßig umgesetzt.

 

 

Liste Straßensanierungsprogramm

Da nun durch das Vorziehen der nach BauGB abzurechnenden Maßnahmen auch die Reihenfolge völlig verändert wird, hat die Verwaltung auf Basis der alten Liste von 2005 im Jahr 2016 eine neue Liste erstellt. An erster Stelle steht noch der für dieses Jahr geplante 2. Bauabschnitt der Dieker Straße, der Erste wurde im Jahr 2016 ausgebaut. Ab Position Nr. 2 folgen dann die Straßen, die nach BauGB abgerechnet werden. Nur die Schillerstraße wurde in den Zeitraum der BauGB-Maßnahmen integriert, da der Straßenausbau dringend notwendig ist.

Die Reihenfolge basiert auf dem bestehenden Schadenskataster, gleichzeitig werden aber auch sinnvoll zusammenhängende Abschnitte in einem Jahr zusammen gefasst (zum Beispiel Buschhöfen, Am Brunnen und Eichenstraße). Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die Anzahl der Einzelmaßnahmen nicht zu groß ist (max. 2-3 pro Jahr), sowie die jährlichen Kosten zwischen ca. 400.000- 600.000 € liegen. Diese Summe ist mindestens notwendig, um den entstandenen Sanierungsstau nicht weiter ansteigen zu lassen, bleibt aber auch in einem realisierbaren Rahmen.

Die Kosten beziehen sich nun nicht mehr auf die ursprüngliche Schätzung aus dem Jahre 2005, sondern auf die überarbeitete Liste aus dem Jahre 2016. Ebenso ist eine jährliche Kostensteigerung gegenüber der Schätzung von 2016 um 3% angesetzt. Die Kosten wurden anhand der zu sanierenden Fläche geschätzt. Da eine einfache Deckensanierung bei den Straßen nicht mehr möglich ist, wurde bei der Schätzung der Kosten ein Vollausbau zugrunde gelegt. Dies beinhaltet den Ausbau und die Erneuerung der gesamten Asphaltschichten, des Gehwegbelags sowie der Schottertrag- und Frostschutzschichten.

Als Folge der in der Vergangenheit zurückgestellten Maßnahmen entstehen erhebliche Unterhaltungskosten für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. In der Vergangenheit musste der Betriebshof erheblichen finanziellen Aufwand hierfür betreiben. Die Lebensdauer der Straßen wird dadurch jedoch keineswegs verlängert. Weitere, erhöhte Unterhaltungskosten in den Folgejahren sind unausweichlich, sollten die Straßen nicht neu ausgebaut werden. Um weitere Kosten zur Erhaltung zu vermeiden, ist die Erneuerung der aufgeführten Straßen zwingend notwendig.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die aktualisierte Liste zum Straßensanierungsprogramm zur Kenntnis und stimmt der Reihenfolge zu.

 

Finanz. Auswirkung:

Entsprechend des Straßensanierungsprogramms