hier: Antrag der GAL vom 21.12.2016
Sachverhalt:
Auf den genannten Straßenzügen ist derzeit überall
50 km/h, wie es die StVO vorschreibt. Es bestehen keine Unfallhäufungspunkte.
Unabhängig davon befinden sich die Brückenstraße, die Thunbuschstraße, die
Dörpfeldstraße und die Parkstraße im Vorbehaltsnetz. Das bedeutet, die
genannten Straßen bleiben Vorfahrtsstraßen, auch dann, wenn die Baulast auf die
Stadt übergeht. Auf Vorfahrtsstraßen ist Tempo 30 nicht gestattet. Ausgenommen
hiervon ist die Hochstraße, die durch die Umwandlung in eine Tempo 30 Zone
nicht mehr den Charakter einer Vorfahrtsstraße hat und dann auch keine mehr
ist.
Die vorgeschriebene Geschwindigkeit für
Vorbehaltsnetze beträgt 50 km/h.
Auf der gesamten Strecke fährt der ÖPNV. Die
Takte der Busse müssen angepasst werden. Allein auf der Hochstraße befinden
sich vier Bushaltestellen.
Die streckenbezogene Tempo 30 Anordnung auf
der Parkstraße in Höhe des Parkplatzes der Waldorfschule wird damit begründet,
dass einerseits schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen sind und andererseits
der Verkehrsfluss nicht übermäßig beeinträchtigt wird.
Ein Datum für die Übergabe der genannten
Straßen ist noch nicht bekannt.
Beschlussvorschlag:
1./ Nach
Übergabe der Hochstraße ordnet die Straßenverkehrsbehörde bis vor der
Einmündung Rotdornweg eine Tempo 30 Zone an.
2./ Für
die Parkstraße prüft die Straßenverkehrsbehörde, punktuell Tempo 30 anzuordnen,
für den Bereich auf Höhe des Parkplatzes der Waldorfschule und dem
Verbindungsweg zum Dinkelweg.
3./ Die
Umsetzung erfolgt nach Übergabe der Straßen durch den jetzigen
Straßenbaulastträger.