Betreff
Tempo "30" in Gruiten auf dem Straßenzug Hochstraße / Thunbuschstraße / Dörpfeldstraße / Parkstraße
hier: Antrag der GAL vom 21.12.2016
Vorlage
66/042/2017
Art
Antrag

Sachverhalt:

Auf den genannten Straßenzügen ist derzeit überall 50 km/h, wie es die StVO vorschreibt. Es bestehen keine Unfallhäufungspunkte. Unabhängig davon befinden sich die Brückenstraße, die Thunbuschstraße, die Dörpfeldstraße und die Parkstraße im Vorbehaltsnetz. Das bedeutet, die genannten Straßen bleiben Vorfahrtsstraßen, auch dann, wenn die Baulast auf die Stadt übergeht. Auf Vorfahrtsstraßen ist Tempo 30 nicht gestattet. Ausgenommen hiervon ist die Hochstraße, die durch die Umwandlung in eine Tempo 30 Zone nicht mehr den Charakter einer Vorfahrtsstraße hat und dann auch keine mehr ist.

Die vorgeschriebene Geschwindigkeit für Vorbehaltsnetze beträgt 50 km/h.

Auf der gesamten Strecke fährt der ÖPNV. Die Takte der Busse müssen angepasst werden. Allein auf der Hochstraße befinden sich vier Bushaltestellen.

Die streckenbezogene Tempo 30 Anordnung auf der Parkstraße in Höhe des Parkplatzes der Waldorfschule wird damit begründet, dass einerseits schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen sind und andererseits der Verkehrsfluss nicht übermäßig beeinträchtigt wird.

Ein Datum für die Übergabe der genannten Straßen ist noch nicht bekannt.

 

Beschlussvorschlag:

1./   Nach Übergabe der Hochstraße ordnet die Straßenverkehrsbehörde bis vor der Einmündung Rotdornweg eine Tempo 30 Zone an.

2./   Für die Parkstraße prüft die Straßenverkehrsbehörde, punktuell Tempo 30 anzuordnen, für den Bereich auf Höhe des Parkplatzes der Waldorfschule und dem Verbindungsweg zum Dinkelweg.

3./   Die Umsetzung erfolgt nach Übergabe der Straßen durch den jetzigen Straßenbaulastträger.