Sachverhalt:
Der JHA hat in seiner Sitzung am 27.10.2016 den Beschluss gefasst, die Verwaltung möge eine Unterstützung/Begleitung des Jugendcafés, insbesondere im Hinblick auf personelle Unterstützungsmöglichkeiten und im Hinblick auf die Begleitung bei der Qualitätssicherung prüfen.
Prüfung der Stellenplanressourcen
Der Stellenplan der Stadt Haan
ist schmal aufgestellt und enthält keine Personalreserven für die Wahrnehmung
von zusätzlichen freiwilligen Aufgaben im Jugendcafé. Die Verwaltung hat
bereits mit Stellenplan 2017 insgesamt 4,7 Stellenanteile durch
Organisationsänderungen und Stellenüberprüfungen eingespart. Dieser
Einsparerfolg wird allerdings von zusätzlichen 5 Erzieher/-innen, 6 zusätzliche
Stellen aufgrund des Rettungsdienstbedarfsplans und zwei zusätzlichen
Ingenieursstellen aufgezehrt.
Im Dezernat II stehen keine
weiteren Stellenanteile für die Aufgaben im Jugendcafé zur Verfügung, zumal
bereits ein Stellenanteil von 0,5 im Jugendamt (Wahrnehmung der Aufgaben
unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge) für die Seniorenarbeit mit
Ratsbeschluss herangezogen wurde.
Die Personalsituation in den
Dezernaten I und III hält auch keine freien Personalressourcen vor.
Insofern wäre die Wahrnehmung der
"freiwilligen" Aufgaben im Jugendcafé
nur mit einem zusätzlichen Stellenanteil im Stellenplan 2017
realisierbar.
Prüfung eines Bundesfreiwilligeneinsatzes
Ein Bundesfreiwilligendienst kommt nur in Betracht, wenn der Einsatz der/des Bundesfreiwilligen pädagogisch begleitet wird. Die Aufgaben, die der bzw. die Bundesfreiwillige übernehmen soll, wurden vom Verein bis heute nicht definiert. Die Aufgabenbeschreibung ist zwingende Voraussetzung für eine pädagogische Begleitung.
Antragsteller kann nur eine anerkannte Stelle für den Bundesfreiwilligendienst sein. Die Stadt Haan ist eine anerkannte Stelle. Ob der Verein "Jugendcafé" eine anerkannte Stelle ist oder die Absicht trägt, sich als solche anerkennen zulassen, ist nicht bekannt.
Zu den Kosten und den Voraussetzungen über den Einsatz von Bundesfreiwilligen wurde dem Verein umfangreiches Informationsmaterial seitens der Verwaltung übersandt.
Bis heute hat die Verwaltung
keine Antwort zu den Fragen in Bezug auf den Bundesfreiwilligendienst und
dessen Aufgaben im Jugendcafé erhalten.
Haushaltsrechtliche Prüfung
Es handelt sich hier aus Sicht der Verwaltungsleitung um eine neue freiwillige Aufgabe und erstmalige finanzielle Unterstützung für einen Verein. Der Verein engagiert sich in ähnlicher Weise, wie es andere Vereine (Sportvereine und Musikschul e.V.) mit einem Angebot für Jugendliche auch tun.
Die Stadt Haan befindet sich in der Haushaltssicherung. Der Entwurf des Haushaltes 2017 sieht perspektivisch den Ausgleich für 2020 unter Berücksichtigung einer - noch nicht beschlossenen und vom Rat kritisch betrachteten - Hebesatzanhebung der Realsteuern um jeweils 20%-Punkte in 2019 vor. Darüber hinaus wird von einer weiterhin anhaltend guten Konjunktur ausgegangen. Die Veränderungen seit Einbringung am 13.12.2016 zeigen bereits jetzt Einnahmeverschlechterungen in 2020 auf.
Mit der Genehmigung des Haushaltes 2016 hat der Landrat warnend darauf hingewiesen, dass der dringend erforderliche Ausgleich nur gelingen kann, wenn alle sich bietenden Konsolidierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Grundsätzlich kommen neue freiwillige (oder teilfreiwillige) Leistungen daher nicht in Betracht. Im Ausnahmefall müssen sie zumindest wertgleich kompensiert werden. Insgesamt müsste nach Auffassung der Aufsichtsbehörde der Bereich der freiwilligen und teilfreiwilligen Leistungen und Zuschüsse verstärkt in die Haushaltskonsolidierung einbezogen werden.
Die Kämmerin weist darauf hin, dass, sollte der Ausgleich ab 2020 nicht dargestellt werden können, eine Verlängerung/Erneuerung des Haushaltssicherungskonzeptes nicht möglich ist. Die Konsequenz wäre ein Nothaushalt.
Beschlussvorschlag:
Der UAOPC und JHA nehmen das Prüfergebnis der Verwaltung zur Kenntnis.