Betreff
Antrag zur Erweiterung der Einrichtung "Käthe-Kollwitzstraße"
Vorlage
51/144/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Die aktuelle Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/2018 (Vorlage 51/142/2016) weist in den 17 Kindertageseinrichtungen einen Platzfehlbedarf von insgesamt 35 Plätzen für Ü- 3 Kinder aus. In den Kindertageseinrichtungen stehen im Kindergartenjahr 2017/018 für die Neuaufnahme von Ü- 3 Kindern zu wenig Kapazitäten zur Verfügung. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung zeigt u.a. auch auf (s. Seite 20 Kindertagesstättenbedarfsplanung), dass lediglich in vier Einrichtungen Ü- 3 Kinder neu aufgenommen werden können.

 

In allen anderen Einrichtungen werden die durch die Schulanfänger freiwerdende Plätze durch Kinder aus den eigenen Gruppen belegt. Zudem wird die hohe Geburtenzahl im Jahr 2016 einen weiteren Platzbedarf in den kommenden Jahren in der Kindertagespflege als auch in den Einrichtungen auslösen. Die Kindertagesstättenbedarfsplanung geht hierbei für die Altersgruppe 3 – U6 von einem hypothetischen Bedarf von 14 Plätzen (Vgl. Kindertagesstättenbedarfsplanung S. 21) aus.

 

Die AWO Kreis Mettmann gGmbH unterbreitet der Stadt Haan mit Schreiben vom 10.01.2017 (Anlage 1) das Angebot, am Standort der Kindertageseinrichtung Käthe- Kollwitz-Str. 1 das derzeit dort bestehende Angebot zu erweitern.

 

Die AWO Kreis Mettmann gGmbH weist daraufhin, dass eine grundsätzliche Zustimmung der Verwaltung und des Jugendhilfeausschusses zu diesem Vorschlag erforderlich ist, um die weitere baufachliche Prüfung, die erforderlichen Genehmigungsverfahren und die Zustimmung durch das Landesjugendamt einholen zu können. Vorbehaltlich dieser positiven Ergebnisse sieht der Träger die Option, dass ab Dezember 2017 in der Einrichtung zusätzlich 30 Kinder in den Gruppenformen I ( 2 - 6 Jahre; somit 20 Kinder) und II ( unter 3 Jahren; damit 10 Kinder ) mit jeweils 35 Wochenstunden betreut werden.

 

Der Träger hat in ersten Gesprächen erläutert, dass zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfung hinsichtlich des erforderlichen Raumprogramms erfolgt ist. Die im Schreiben der AWO Kreis Mettmann gGmbH benannten möglichen Gruppenformen sind, falls erforderlich, im weiteren Verlauf hinsichtlich der erforderlichen Bedarfe anzugleichen.

 

Die Einrichtung Käthe- Kollwitz-Straße ist eine inklusive Kindertagesstätte mit aktuell sechs Gruppen. Entsprechend der aktuellen Betriebserlaubnis werden derzeit 105 Betreuungsplätze angeboten, davon bis zu 28 Plätze für unter 3jährige Kinder und 77 Plätze für Kinder im Alter von 3 Jahren und älter.

 

Das pädagogische Konzept der Kindertageseinrichtung in der Käthe - Kollwitz -Straße 1 wurde kontinuierlich weiterentwickelt.  Beispielsweise wird seit 2003 in der Einrichtung die Betreuung von Kindern mit einem besonderem Förderbedarf angeboten.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird den Eltern mit dem gesamten Konzept der Einrichtung ein differenziertes, auf die Bedarfe der Familien ausgerichtetes Angebot gemacht. Die Verwaltung empfiehlt dem Jugendhilfeausschuss, der Erweiterung dieses Standortes zuzustimmen.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Erweiterung der Kindertageseinrichtung Käthe-Kollwitz-Str.1 wird zugestimmt.
  2. Die erforderlichen Haushaltsmittel ab dem  Jahr 2018 von saldiert  176.007,13 Euro werden in den Haushaltsplanungen berücksichtigt.
  3. Die anteilig anfallenden Haushaltsmittel für das Jahr 2017 ich Höhe von 14.667,26 Euro sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen.
  4. Die erforderlichen einmaligen investiven Haushaltsmittel für die bauliche Herrichtung und Einrichtung sind zu ermitteln und im Jahr 2017 im Haushalt zu berücksichtigen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Mit der geplanten Erweiterung um die beiden Gruppenformen I b und II b sind rechnerisch von der Stadt Haan zusätzliche  Ausgaben in Höhe von  176.007,13 Euro zu leisten. Als Einnahmen sind die Elternbeiträge für 30 weitere Plätze noch nicht zu beziffern. Eine erste Schätzung, auf der Grundlage der Elterneinkommensstufe

37.000 – 50.000 Euro (Berechungsgrundlage dabei sind 60 % der Eltern ), ergibt ein mögliches Elterneinkommen in Höhe von 23.688 Euro.

 

Mit der fristgerechten Anmeldung der zusätzlichen Plätze an das Landesjugendamt zum 15.03.2017 sind die entsprechenden Kindpauschalen zu erwarten.

Weitere Kosten wie für die Umbaumaßnahmen, Möblierung, pädagogisches Material sind aktuell noch nicht zu konkretisieren.