Betreff
Bürgerantrag: Verlängerung des verkehrsberuhigten Bereichs Heinhauser Weg in Richtung Pastor-Vömel-Str. / Prälat_Marschall-Str. und Erneuerung der Beschilderung
Vorlage
10/100/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag des xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (siehe Anlage 1) vom 27.01.2017 wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr der Stadt Haan verwiesen.