Betreff
Antrag des Jugendparlamentes auf Sitzungsgeld für Delegierte
Vorlage
51/149/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.02.2017 ( Anlage 1) beantragt der Vorsitzende des Jugendparlamentes für das Jugendparlament ein Sitzungsgeld in Höhe von 23 € für alle 12 gewählten Mitglieder des Jugendparlamentes für die Teilnahme an Sitzungen des Jugendparlamentes, sowie für die Teilnahme in Ausschüssen der Stadt Haan, in denen das Jugendparlament als sachkundige Teilnehmer eingeladen sind.

 

Am 13. Dezember 2008 formierte sich das erste, frei gewählte Haaner Jugendparlament. Das Jugendparlament definiert sich als politische Plattform und Anlaufstelle für Jugendliche und junge Erwachsene in Haan Das Jugendparlament vertritt überparteilich die Interessen der Jugend gegenüber dem gewählten Stadtrat und beraten den Stadtrat in Angelegenheiten, die Jugendliche betreffen ( s. www.jugend-macht-haan.de)

 

Gemäß der Geschäftsordnung  des Jugendparlaments ( Anlage 3) setzt sich das Jugendparlament aus zwölf gewählten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren zusammen. Sie sind ehrenamtlich tätig und entsprechend der  gültigen Satzung (Anlage 2) verpflichtet, an den Sitzungen des Jugendparlamentes teilzunehmen.

 

Aktuell tagt das Jugendparlament einmal im Monat. In den Schulferien finden keine Sitzungen statt. Dies entspricht nicht dem politischen reduzierten Sitzungszyklus. Die Sitzungen sind öffentlich und finden grundsätzlich  mit einem nicht-öffentlichen Sitzungsteil statt. Die Tagesordnung für die Sitzung wird in Absprache mit  den Delegierten und dem Koordinator festlegt und mit der Einladung verschickt.

 

Auf Grund des Antrages würde das Sitzungsgeld für die Delegierten nicht nur für die monatlichen Termine des Jugendparlamentes entrichtet werden, sondern auch für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und für die Sitzungen der Ausschüsse, zu denen Delegierte des JuPA eingeladen werden.

 

Die Verwaltung hat durch eine kurzfristge Anfrage in verschiedenen kreisangehörigen Kommunen eine unterschiedliche Handhabung zu Sitzungsgeldern der Delegierten des Jugendparlamentes in Erfahrung gebracht. So besteht in Mettmann ein Jugendrat, der keine Sitzungsgelder erhält, in Velbert besteht seit Januar 2016 ein Schülerparlament, in der Stadt Monheim wird ein Sitzungsgeld gezahlt, in der Stadt  Hilden dagegen nicht. In Wülfrath und Langenfeld gibt es kein Jugendparlament; in Ratingen ist ein Jugendrat tätig, der ein Sitzungsgeld erhält .

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag des Jugendparlamentes wird abgelehnt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Auf Grund der Finanzsituation der Stadt Haan ist bei der Entscheidung über ein mögliches Sitzungsgeld zu Grund zu legen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt und von daher nicht befürwortet wird.

 

Für die monatlichen Sitzungen des Jugendparlamentes fallen bei 12 Delegierten Sitzungsgeld in Höhe von 3.312 € / Jahr an. Für die Teilnahme der Delegierten an den JHA Sitzungen, sowie die Teilnahme in anderen Ausschüssen werden weitere Sitzungsgelder fällig.