Betreff
Antrag der SPD zur Erhöhung der Einstiegsstufe über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
51/150/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Haan beantragt mit Schreiben vom 23.01.2017 (Anlage 1) für die  die Elternbeitragsstaffel (Anlage 2) für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Primarbereich in der ersten Einkommensstufe eine Erhöhung von bis unter 25.000 Euro auf 30.000 Euro vorzunehmen.

 

Die SPD Fraktion begründet den Antrag damit, dass gemäß Kinderbildungsgesetz (KiBiz) der Kindergarten als eigenständige Bildungseinrichtung zu bewerten und damit der gleiche Maßstab anzulegen sei wie für den Schulbesuch. Folglich sei die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung kostenfrei zu gestalten. Die SPD Fraktion sieht mit diesem Antrag einen ersten Schritt in die kostenfreie Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.

 

Gleichzeitig empfiehlt die SPD Fraktion, dass die Stadtverwaltung keine Umverteilung der entgangenen Elternbeiträge  auf die höheren Einkommensgruppen vornehmen sollte.

 

Die Stadt Haan erhebt entsprechend der Satzung (s. JHA vom 03.02.2016 Beschlussvorlage 51/104/2016) seit dem 01.08.2016 als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege nach KiBiz von den Eltern öffentlich-rechtliche Elternbeiträge. Die Elternbeiträge sind sozialgestaffelt und berücksichtigen sowohl die wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beitragsschuldner als auch die unterschiedlichen Betreuungszeiten.

 

Zur Vorbereitung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge wurde mit Stand Oktober 2015 von der Verwaltung in den kreisangehörigen Städten ermittelt, bis zu welchem Elterneinkommen eine Einkommensbefreiung erfolgt.

 

In den Städten Erkrath, Heiligenhaus und Mettmann liegt diese Einkommensgrenze bei 15.000 Euro und in den Städten Hilden und Wülfrath bei 25.000 Euro.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der SPD Fraktion wird abgelehnt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Verwaltung kann den Antrag der SPD Fraktion nicht befürworten.

 

Eine Erweiterung der Beitragsfreiheit in  der ersten Einkommensgruppe auf 30.000 Euro lässt einen  Einnahmeverlust von jährlich 40.320 Euro erwarten. Nach einer ersten Hochrechnung sind davon 66 Fälle betroffen, in denen ein Einkommen ab 25.000 Euro bis 29.999 Euro zu Grunde gelegt wird.