Sachverhalt:
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem KiBiz- Änderungsgesetz die Förderung von Kindertageseinrichtungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (plusKITA- Einrichtungen ) sowie zusätzlichem Sprachförderbedarf (Sprachfördereinrichtungen) nach den §§ 16 a und b sowie 21 a und 21b KiBiz umgesetzt.
In der Sitzung des JHA vom 16.06.2014 wurde entschieden, dass die o.g. Einrichtungen entsprechend der zu berücksichtigenden Auswahlkriterien diese Förderung erhalten.
Die Anerkennung als Kindertageseinrichtung gem. §§ 16 a („plusKITA“)und 16b („Kindertageseinrichtung mit besonderem Sprachförderbedarf“)KiBiz gilt noch bis Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 ( 31.07.2017). Für die Anerkennung der zusätzlich geförderten Kitas wurde in 2014 vom Landesjugendamt ein Förderzeitraum „von bis zu fünf Jahren“ angegeben. Der Jugendhilfeausschuss hat auf Empfehlung der Verwaltung die Anerkennung der ausgewählten Kitas für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen, der damit zum Ende des laufenden Kindergartenjahres endet.
Das Landesjugendamt hat inzwischen seine Empfehlung dahingehend korrigiert, dass die Jugendämter die Förderung der ausgewählten Einrichtungen auf die maximale Förderzeit ausdehnen sollen, um die Träger bei einer verlässlichen Personalplanung zu unterstützen und um die Förderkonzepte langfristig einsetzen zu können.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anerkennung der geförderten Kitas von drei auf insgesamt fünf Jahre zu verlängern, also bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 (bis 31.07.2019)
Beschlussvorschlag:
1. Für
die Kindertageseinrichtungen
a) „Haus
für Familien“, Kindertagesstätte und Nachbarschaftstreff, Familienzentrum Haan
–Ost , Am Bandenfeld 110, 42781 Haan (Träger : AWO Kreisverband Mettmann gGmbH)
und
b) Integrative
Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Str. 1 . 42781 Haan (Träger: AWO
Kreisverband Mettmann gGmbH)
wird fristgemäß zum 15.03.2017 eine weitere
Förderung als plus KITA beim Landesjugendamt bis zum Ende des
Kindergartenjahres 2018/1019 ( bis 31.07.2019) beantragt.
2. Für
die Kindertageseinrichtungen
a) Integrative
Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Str. 1 . 42781 Haan (Träger: AWO
Kreisverband Mettmann gGmbH)
b) Integrative
Kindertagesstätte „Bollenberger Busch“, Bollenberger Busch 29, 42781 Haan
(Träger AWO Kreisverband Mettmann gGmbH)
c) Evangelischer
Kindergarten und Tagesstätte Nachbarsberg, Kampstr. 70, 42781 Haan( Träger
Evangelische Kirchengemeinde Haan)
d) „Haus
für Familien“, Kindertagesstätte und Nachbarschaftstreff, Familienzentrum Haan
–Ost , Am Bandenfeld 110, 42781 Haan (Träger : AWO Kreisverband Mettmann gGmbH)
e) Alleezwerge,
Städtisches Familienzentrum Haan, Alleestr. 8, 42781 Haan (Träger: Stadt Haan)
f) Evangelischer
Kindergarten, Kurze Str. 4, 42781 Haan (Träger: Evangelische Kirchengemeinde
Haan)
wird fristgemäß zum 15.03.2017 eine weitere Förderung als KITAs mit zusätzlichem Sprachförderbedarf bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/1019 ( bis 31.07.2019) beantragt.
Finanz. Auswirkung:
Keine. Es handelt sich um eine reine Landesmittelförderung, die in voller Höhe an die Träger der Kindertageseinrichtungen weitergeleitet wird.