Betreff
Anregung nach § 24 Gemeindeordnung vom 07.02.2009
hier: Verlegung der B 228 auf die Trasse Nordstraße/Feldstraße/Dieker Straße
Vorlage
10/022/2009/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Durch einen Bürger ist der Antrag gestellt worden die Bundesstraße B 228 von der Trasse Alleestraße, Kaiserstraße und Bahnhofstraße auf die Trasse Nordstraße, Feldstraße, Diekerstraße, Flurstraße und Hochdahler Straße zu verlegen (s. Anlage 1). Der Antrag wurde im HFA am 17.03.2009 beraten und zuständigkeitshalber an den PlUVA verwiesen.

 

Die Bundesstraße B 228 ist mit der K 16 eine der wichtigsten und am stärksten belasteten Verkehrswege in der Stadt Haan (s. Anlage 2). Sie stellt eine wichtige West-Ostverbindung im Stadtgebiet her und verbindet die Stadt mit Wuppertal Vohwinkel im Nordosten und Hilden im Westen. Neben der Aufnahme des überörtlichen Verkehrs hat die B 228 aber insbesondere eine herausragende Erschließungsfunktion für die Haaner Innenstadt und die hier vorhandenen Einrichtungen des Einzelhandels, der Gastronomie und sonstiger Dienstleistungen. Aufgrund dieser Funktionen ist ein Großteil des auf der B 228 vorhandenen Verkehrs Ziel- und Quell- sowie Binnenverkehr. Der Durchgangsverkehr beläuft sich in der Stadt Haan gemäß den ersten Ergebnissen des Verkehrsentwicklungsplans auf nur 9 % des Verkehrsaufkommens. Die Umstufung der Straße alleine führt daher zu keiner wesentlichen Änderung in den Verkehrsströmen, da Ziel- und Quellverkehr sowie Verkehrsbeziehungen so erhalten bleiben. Eine Umleitung von Verkehrsströmen setzt zudem weitere bauliche Maßnahmen voraus, die zu planen, finanzieren und umzusetzen sind.

 

Durch eine Verlagerung von Kraftfahrzeugverkehr von der B 228 auf die Nordstraße, Feldstraße, Dieker Straße, Flurstraße und Hochdahler Straße würde nach dem oben Aufgeführten nur ein relativ geringer Anteil der heutigen Verkehrsbelastung auf die neue Trasse verlagert werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass der überörtliche Verkehr in Richtung Solingen Wald weiterhin auf der alten B228 verbliebe. Des weiteren ist hervorzuheben, dass die genannte Alternativtrasse bis auf die Hochdahler Straße ebenfalls als überörliche Hauptverkehrsstraße (K16) eingestuft ist und als zweite wichtige Ost-West-Verbindung bereits heute große Anteile des überörtlichen Verkehrs aufnimmt. Entsprechend ist auf der Alternativroute bereits heute eine erhebliche Verkehrsbelastung zu verzeichnen, die in vielen Streckenabschnitten der Belastung im Bereich der B 228 entspricht. Die Verlagerung der Verkehrsströme würde daher nur zu einer zusätzlichen Belastung der K 16 und der hier angrenzenden Wohnbebauung führen, die planerisch nicht sinnvoll ist. Die vorgelegte Anregung wird daher seitens der Verwaltung abgelehnt.

 

Unabhängig hiervon ist es jedoch sinnvoll, im Rahmen der laufenden Verkehrsentwicklungsplanung zu prüfen, ob zur Verbesserung der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer auch im Bereich des überörtlichen Straßennetzes und hier insbesondere im Zentrum der Stadt Haan Verbesserungen erreicht und Verkehrsabläufe optimiert werden können.

 

Beschlussvorschlag:

Der Antrag, die Bundesstraße B 228 von der Trasse Alleestraße, Kaiserstraße und Bahnhofstraße auf die Trasse Nordstraße, Feldstraße, Diekerstraße, Flurstraße und Hochdahler Straße zu verlegen, wird zurückgewiesen.

 

Finanz. Auswirkung:

keine