Betreff
Standortvarianten zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Unterhaan
Vorlage
61/160/2017/1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der JHA hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die Verwaltung beauftragt, für die Haushaltsplanberatungen im JHA am 2. Februar 2017 unter Hinweis auf die vorliegende Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/18 Projektalternativen für Haan West (Unterhaan) mit Zeit- und Kostenrahmen (für eine 6-gruppige Kita) vorzulegen.

Da der Kindergartenbedarfsplan ab dem Kindergartenjahr 2018/19 einen Fehlbedarf von 4-6 Gruppen prognostiziert, hat die Verwaltung neben dem in Rede stehenden Standort an der Ohligser Straße einen weiteren Standort lokalisiert und auf seine Eignung überprüft.

Auf eine Kostenschätzung wurde verzichtet, diese kann erst nach Definition des Raumprogramms sowie nach Ermittlung der voraussichtlichen Grundstücks- und  Erschließungskosten erfolgen.

Der zwischenzeitig ergänzend in die Diskussion gebrachte Vorschlag der AWO, den Standort „Käthe Kollwitz-Straße“ um zwei Gruppen zu ergänzen, wurde in dieser Betrachtung nicht berücksichtigt. Die AWO wird in eigener Zuständigkeit prüfen, ob dieser Vorschlag bautechnische und hinsichtlich des notwendigen Raumprogramms auf dem Standort realisiert werden kann.

Eine Erweiterung um lediglich zwei Gruppen entspricht darüber hinaus nicht den Anforderungen der durch den JHA- bzw. Ratsbeschluss gestellten Aufgabenstellung einen Standort für eine 6-gruppige Kita zu suchen.

 

 

Bewertung:

Beide Standorte weisen sowohl positive, als auch negative Standortfaktoren auf. Entscheidendes Kriterium wird sein, wie schnell die gem. Kindergartenbedarfsplan ermittelten notwendigen Kindergartenplätze bereitgestellt werden sollen.

 

 

Standort Bachstraße:

Positiv:

  • kurzfristige Verfügbarkeit der Fläche nach Umzug des heutigen Kindergartens (Private Kindergruppe) in den Neubau zum Kindergartenjahr 2017/18
  • kein Grunderwerb notwendig
  • Die Realisierung kann unabhängig von einem Grundstückseigentümer oder Straßenbaulastträger erfolgen.

 

Negativ:

  • Die Zentralisierung zweier Einrichtungen an einen Standort führt zu ver-mehrtem Ziel- und Quellverkehr in der Bachstraße
  • Die räumliche Lage in Haan West ist eher ungünstig, Eltern/ Kinder aus dem südwestlichen Stadtgebiet müssten längere Wege in Kauf nehmen.

 

 

Standort Ohligser Straße:

Positiv:

  • Die Anbindung an die Ohligser Straße vorausgesetzt, kann der Standort gut über die Ohligser Straße (L228) erschlossen werden.
  • Die räumliche Lage in Haan West ist eher günstig, Eltern/ Kinder aus dem südwestlichen Stadtgebiet verfügen über ein wohnungsnahes Angebot.

 

Negativ:

  • Die Einrichtung kann erst mittelfristig (zum Kindergartenjahr 2021/2022) realisiert bzw. fertiggestellt werden
  • Grunderwerb ist erforderlich, alternativ fällt Erbpacht für das Grundstück an.
  • Die Realisierung ist abhängig vom Grundstückseigentümer und unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung des Straßenbaulastträgers für die Erschließung an die Ohligser Straße

 

 

 

Beschluss nach Beratung im SUVA 24.01.2017:

„Der SUVA spricht sich als Standort zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Unterhaan für die Bachstraße aus.“

 

Abstimmungsergebnis:

Ja 10 / Nein 0 / Enthaltung 7

 

 

 

Beschluss nach Beratung im JHA 02.02.2017:

„Der JHA beauftragt die Verwaltung, ergänzend zum SUVA-Beschluss zur Drucksache Nr. 61/160/2016 vom 24.01.2017, die Standortvariante Erikaweg/ Ohligser Str. (städtisches Grundstück) für die Sitzung 14.02.2017 zu prüfen und zu berichten“

 

 

Prüfergebnis:

Die Verwaltung hat den Standort geprüft und kommt zum Ergebnis, dass auf dem Standort eine vier- bis sechsgruppige Kita aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht errichtet werden kann. Aufgrund des Grundstückszuschnittes ist mit einem Außenflächendefizit von ca. 200 qm zu rechnen.

 

 

 

Standort Standortvariante Erikaweg/ Ohligster Str. 

Positiv:

  • kurzfristige Verfügbarkeit der Fläche
  • kein Grunderwerb notwendig
  • Die Realisierung kann unabhängig von einem Grundstückseigentümer oder Straßenbaulastträger erfolgen.
  • keine B-Planänderung notwendig
  • Der Standort kann gut über den Erikaweg erschlossen werden.
  • Die räumliche Lage in Haan West ist eher günstig, Eltern / Kinder aus dem südwestlichen Stadtgebiet verfügen über ein wohnungsnahes Angebot.

 

Negativ:

  • Die Einrichtung kann nicht als vier- bis sechsgruppige Kita am Standort realisiert werden.
  • Die Außenspielfläche ist ca. 200 qm zu klein für eine viergruppige Kita, ggfs. kann auf eine angrenzende städtische Waldfläche zurückgegriffen werden.
  • Hierzu bedarf es zwingend einer Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde. Es ist zu klären wo und in welchem Umfang an anderer Stelle im Stadtgebiet „Waldausgleich“ realisiert werden muss.

 

Beschlussvorschlag:

Nach Diskussion.