Sachverhalt:
Der JHA hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die Verwaltung beauftragt,
für die Haushaltsplanberatungen im JHA am 2. Februar 2017 unter Hinweis auf die
vorliegende Kindertagesstättenbedarfsplanung 2017/18 Projektalternativen für
Haan West (Unterhaan) mit Zeit- und Kostenrahmen (für eine 6-gruppige Kita)
vorzulegen.
Da der Kindergartenbedarfsplan
ab dem Kindergartenjahr 2018/19 einen Fehlbedarf von 4-6 Gruppen
prognostiziert, hat die Verwaltung neben dem in Rede stehenden Standort an der
Ohligser Straße einen weiteren Standort lokalisiert und auf seine Eignung
überprüft.
Auf
eine Kostenschätzung wurde verzichtet, diese kann erst nach Definition des
Raumprogramms sowie nach Ermittlung der voraussichtlichen Grundstücks- und Erschließungskosten erfolgen.
Der
zwischenzeitig ergänzend in die Diskussion gebrachte Vorschlag der AWO, den
Standort „Käthe Kollwitz-Straße“ um zwei Gruppen zu ergänzen, wurde in dieser
Betrachtung nicht berücksichtigt. Die AWO wird in eigener Zuständigkeit prüfen,
ob dieser Vorschlag bautechnische und hinsichtlich des notwendigen
Raumprogramms auf dem Standort realisiert werden kann.
Eine
Erweiterung um lediglich zwei Gruppen entspricht darüber hinaus nicht den
Anforderungen der durch den JHA- bzw. Ratsbeschluss gestellten Aufgabenstellung
einen Standort für eine 6-gruppige Kita zu suchen.
Bewertung:
Beide Standorte weisen sowohl positive, als
auch negative Standortfaktoren auf. Entscheidendes Kriterium wird sein, wie
schnell die gem. Kindergartenbedarfsplan ermittelten notwendigen Kindergartenplätze
bereitgestellt werden sollen.
Standort Bachstraße:
Positiv:
- kurzfristige Verfügbarkeit der Fläche
nach Umzug des heutigen Kindergartens (Private Kindergruppe) in den Neubau
zum Kindergartenjahr 2017/18
- kein Grunderwerb notwendig
- Die Realisierung kann unabhängig von
einem Grundstückseigentümer oder Straßenbaulastträger erfolgen.
Negativ:
- Die Zentralisierung zweier
Einrichtungen an einen Standort führt zu ver-mehrtem Ziel- und
Quellverkehr in der Bachstraße
- Die räumliche Lage in Haan West ist
eher ungünstig, Eltern/ Kinder aus dem südwestlichen Stadtgebiet müssten
längere Wege in Kauf nehmen.
Standort Ohligser Straße:
Positiv:
- Die Anbindung an die Ohligser Straße
vorausgesetzt, kann der Standort gut über die Ohligser Straße (L228)
erschlossen werden.
- Die räumliche Lage in Haan West ist
eher günstig, Eltern/ Kinder aus dem südwestlichen Stadtgebiet verfügen
über ein wohnungsnahes Angebot.
Negativ:
- Die Einrichtung kann erst mittelfristig
(zum Kindergartenjahr 2021/2022) realisiert bzw. fertiggestellt werden
- Grunderwerb ist erforderlich,
alternativ fällt Erbpacht für das Grundstück an.
- Die Realisierung ist abhängig vom
Grundstückseigentümer und unterliegt dem Vorbehalt der Zustimmung des
Straßenbaulastträgers für die Erschließung an die Ohligser Straße
Beschluss nach Beratung im SUVA 24.01.2017:
„Der SUVA spricht sich als Standort zur Errichtung einer Kindertageseinrichtung in Unterhaan für die Bachstraße aus.“
Abstimmungsergebnis:
Ja 10 / Nein 0 / Enthaltung 7
Beschluss nach Beratung im JHA 02.02.2017:
„Der JHA beauftragt die Verwaltung,
ergänzend zum SUVA-Beschluss zur Drucksache Nr. 61/160/2016 vom 24.01.2017, die
Standortvariante Erikaweg/ Ohligser Str. (städtisches Grundstück) für die
Sitzung 14.02.2017 zu prüfen und zu berichten“
Prüfergebnis:
Die Verwaltung hat den Standort geprüft und
kommt zum Ergebnis, dass auf dem Standort eine vier- bis sechsgruppige Kita
aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht errichtet werden kann. Aufgrund
des Grundstückszuschnittes ist mit einem Außenflächendefizit von ca. 200 qm zu
rechnen.
Standort Standortvariante Erikaweg/
Ohligster Str.
Positiv:
- kurzfristige Verfügbarkeit der Fläche
- kein Grunderwerb notwendig
- Die Realisierung kann unabhängig von
einem Grundstückseigentümer oder Straßenbaulastträger erfolgen.
- keine B-Planänderung notwendig
- Der Standort kann gut über den Erikaweg
erschlossen werden.
- Die räumliche Lage in Haan West ist
eher günstig, Eltern / Kinder aus dem südwestlichen Stadtgebiet verfügen
über ein wohnungsnahes Angebot.
Negativ:
- Die Einrichtung kann nicht als vier-
bis sechsgruppige Kita am Standort realisiert werden.
- Die Außenspielfläche ist ca. 200 qm zu
klein für eine viergruppige Kita, ggfs. kann auf eine angrenzende
städtische Waldfläche zurückgegriffen werden.
- Hierzu bedarf es zwingend einer Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde. Es ist zu klären wo und in welchem Umfang an anderer Stelle im Stadtgebiet „Waldausgleich“ realisiert werden muss.
Beschlussvorschlag:
Nach
Diskussion.