Betreff
Bürgerantrag: Ratsbeschluss zur Änderung der Parkscheingebührenordnung
Vorlage
10/102/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.

Von einer Prüfung ist hier gem. § 11 Abs. 7 Buchstabe e der Hauptsatzung abzusehen, da der Bürgerantrag auf der in der Ratssitzung am 21.02.2017 zur Behandlung anstehenden Änderung der Parkscheingebührenordnung keine neuen Gesichtspunkte enthält. Eine Befassung des Rates mit dem Bürgerantrag kann innerhalb des TOP „Änderung der Parkscheingebührenordnung“ erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgerantrag vom 03.02.2017 auf Aufhebung des Ratsbeschlusses zur Änderung der Parkscheingebührenordnung (siehe Anlage 1) wird zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Rat der Stadt Haan überwiesen.