Betreff
Skulptur für den Kreisverkehr an der Landstraße
Vorlage
60/025/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf Grund des mit der Fa. Ostermann Immobilien GmbH 2014 geschlossenen städtebaulichen Vertrages hat diese im Zuge der Erweiterung des Möbelhauses einen Kreisverkehr errichtet. Der Kreisverkehr wurde im Juni 2015 fertig gestellt. Die zusätzlichen Verkehrsflächen wurden auf die Stadt übertragen. Der innere Kreis mit einem Durchmesser von ca. 14 Metern ist begrünt.

Der überregional bekannte Düsseldorfer Stahlkünstler und Kunstschmied Michael Schrader möchte in Abstimmung mit der Fa. Ostermann und weiteren Sponsoren den inneren Kreis des Kreisverkehrs  gestalten. Angedacht ist die Aufstellung einer Skulptur mit dem Titel “Menschen in Begegnung” gemäß der beigefügten Beschreibung (Anlage 1) mit einer Höhe von 8-9 Metern. Aus verkehrstechnischer  und verkehrsrechtlicher Sicht bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken, sofern der Künstler gutachterlich nachweist, dass sich aus der Höhe des Objektes keine Risiken für die Verkehrssicherheit herleiten lassen.

Das Kunstprojekt wird - vorbehaltlich der noch zu fassenden Beschlüsse - durch die Fa. Ostermann und weitere Sponsoren finanziert. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 80.000-100.000 €.

Ergänzend wird zurzeit noch die Beleuchtung des Kunstwerkes unter Einbeziehung eines weiteren Sponsors diskutiert.

Der Stadt Haan entstehen durch die Installation des Kunstwerkes keine Kosten. Mit Umgestaltung wertet das Technische Dezernat den gesamten Innenbereich als Kunstwerk. Daher kann aus Sicht der Verwaltung die Genehmigung zur Aufstellung des Kunstwerkes nur gegeben werden, wenn der Gestattungsnehmer die Pflege und Unterhaltung des gesamten Innenkreises übernimmt.

Die Gestaltung der Kreisverkehre im Stadtgebiet entwickelt sich erfreulich und stellt für Bürger und Besucher gleichermaßen einen Mehrwert dar.

 

Von einem Kreisverkehr der künstlerisch gestaltet wurde, geht eine besondere Strahlkraft aus: Der Kreisverkehr vom Autobahnanschluss Haan-West kommend, zwischen Haaner Felsenquelle und Handelshof, ist bereits ein Blickfang und er gestaltet dieses „Tor zur Stadt“. Ebenso soll es von Autobahnanschluss Haan-Ost kommend sein, die Fernwirkung der 8-9 Meter Skulptur ist garantiert.

 

Auf die Sponsoren soll in angemessener Form hingewiesen werden. Eine presse- und filmtechnische Begleitung ist angedacht.

 

Mit Widmungsverfügung vom 30.09.1980 wurde die Landstraße gewidmet. Der innere Kreis des heutigen Kreisverkehrs liegt in dieser gewidmeten Fläche

Genehmigungsgrundlage für das geplante Vorhaben kann nur ein Gestattungsvertrag der beigefügten Art (Anlage 2) sein, da eine an sich denkbare  Sondernutzungsgenehmigung generell unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs steht.

Der Abschluss des vorgesehenen Gestattungsvertrages garantiert, dass der Stadt Haan durch die Installation des Kunstwerkes, dessen Unterhaltung und dessen möglicherweise erforderlich werdenden Entfernung keine Kosten entstehen.

  

Beschlussvorschlag:

nach Beratung

Finanz. Auswirkung:

keine