Sachverhalt:
Nach Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 09.03.2016 wurde den Schulträgern die Möglichkeit eröffnet, die Höchstsätze für OGS- Elternbeiträge von bisher 170 € auf 180 € zu erhöhen. Ab dem 01.08.2018 erhöht sich diese mögliche Höchstgrenze jeweils zum Schuljahresbeginn, kaufmännisch gerundet, um weitere 3 %.
Im Rahmen der Haushaltssicherung ist es aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, die Höchstgrenze auszuschöpfen und diese Regelung zunächst zum 01.08.2017 umzusetzen. Unter Berücksichtigung sozialer Aspekte wird eine moderate Anhebung ab der 4. Einkommensstufe (50.000 – 62.000 €) wie folgt vorgeschlagen:
Elternbeiträge
OGS (€) |
||||
Einkommen (€) |
bisher |
neu |
Geschwisterkind bisher |
Geschwisterkind neu |
0 bis unter 25.000 |
0 |
0 |
0 |
0 |
25.000 bis unter 37.000 |
55 |
55 |
27,50 |
27,50 |
37.000 bis unter 50.000 |
85 |
85 |
42,50 |
42,50 |
50.000 bis unter 62.000 |
110 |
115 |
55 |
57,50 |
62.000 bis unter 75.000 |
140 |
150 |
70 |
75 |
75.000 bis unter 87.000 |
170 |
180 |
85 |
90 |
87.000 bis unter 100.000 |
170 |
180 |
85 |
90 |
ab 100.000 |
170 |
180 |
85 |
90 |
Beschlussvorschlag:
Die Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege vom 09.03.2016“ wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Vorlage beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
Auf Basis der aktuellen OGS-Belegung ergibt dies eine Mehreinnahme in Höhe von
rd. 29.300 €/Jahr (anteilig für 2017 12.200 €)