Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege
Vorlage
51/155/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) vom 09.03.2016 wurde den Schulträgern die Möglichkeit eröffnet, die Höchstsätze für                OGS- Elternbeiträge von bisher 170 € auf 180 € zu erhöhen. Ab dem 01.08.2018 erhöht sich diese mögliche Höchstgrenze jeweils zum Schuljahresbeginn, kaufmännisch gerundet, um weitere 3 %.

 

Im Rahmen der Haushaltssicherung ist es aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich, die Höchstgrenze auszuschöpfen und diese Regelung zunächst zum 01.08.2017 umzusetzen. Unter Berücksichtigung sozialer Aspekte wird eine moderate Anhebung ab der 4. Einkommensstufe (50.000 – 62.000 €) wie folgt vorgeschlagen:

 

Elternbeiträge OGS

(€)

Einkommen

(€)

  1. Kind

bisher

  1. Kind

neu

Geschwisterkind

bisher

Geschwisterkind

neu

0 bis unter 25.000

0

0

0

0

25.000 bis  unter 37.000

55

55

27,50

27,50

37.000 bis unter 50.000

85

85

42,50

42,50

50.000 bis unter 62.000

110

115

55

57,50

62.000 bis unter 75.000

140

150

70

75

75.000 bis unter  87.000

170

180

85

90

87.000 bis unter 100.000

170

180

85

90

ab 100.000

170

 

180

85

90

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur Änderung der „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege vom 09.03.2016“ wird in der Fassung der Anlage 1 zu dieser Vorlage beschlossen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Auf Basis der aktuellen OGS-Belegung ergibt dies eine Mehreinnahme in Höhe von

 

rd. 29.300 €/Jahr (anteilig für 2017 12.200 €)