Betreff
Infrastruktur Sportplatz Gruiten/Sportheim
Sachstandsbericht/weitere Vorgehensweise
Vorlage
51/156/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Haan hat, ausgehend von den Beratungen im BKSA am 10.02.2017, für das Projekt „Infrastruktur Sportplatz Gruiten / Sportheim“ im Haushalt 2017 einen Planungskostenzuschuss, zu zahlen an den TSV, in Höhe von 30.000 € bereit gestellt. Zielsetzung ist, im Vorfeld der Einbringung des Haushalts 2018 eine politische Entscheidung über die Realisierung des Projektes herbei zu führen. Für diese Entscheidung muss der letzte Sitzungszyklus vor den Sommerferien erreicht werden, endend mit einem Beschluss im Rat am 27.06.2017.

 

Weiteres Vorgehen

Der TSV 1884 Gruiten e.V. hat das Architekturbüro Siebel mit der weiteren Planung ausgehend von den bisherigen politischen Beratungen beauftragt. Begleitend und unterstützend finden hierzu auch zwischen Verein, Architekturbüro und Verwaltung Abstimmungsgespräche statt. In Abstimmung mit der Vorsitzenden des BKSA, Frau Moorwind, ist vorgesehen, den aktuellen Planungsstand mit den bestehenden Alternativen im BKSA am 22.03.2017 mit der Zielsetzung der politischen Konkretisierung des weiteren Verfahrens vorzustellen.

 

  1. Neubau des Sportheims

 

Hierzu ist alternativ ein neuer Baukörper mit und ohne Mehrzweckraum als Baumaßnahme in der Planung. Diese Projektierungen basieren auf den mit der Einladung zum BKSA am 10.01.2017 zugestellten Antrag des Vereins vom 21.12.2016 (s. Anlage 1) und den hierzu stattgefundenen Gesprächen mit den Beteiligten.

 

  1. Sanierung der vorhandenen Bausubstanz des Sportheims

 

Die Sanierung des Sportheims, wie in der Beratungsvorlage 51/159/2016I (s. Anlage 2) dargestellt, ist auf Grund des erheblichen Instandsetzungsbedarf einer Kernsanierung gleich zu setzen und von daher nach Auffassung aller Beteiligten nicht zu priorisieren.

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Sporthalle bis auf die Sanitären Anlagen aus Mitteln des KPII saniert wurde und damit in absehbarer Zeit nicht abgängig sein wird.

 

  1. Nichtrealisierung der Alternativen 1 und 2

 

Es verbleibt bei einer Nichtrealisierung eines Neubaus des Sportheims sowie Nichtdurchführung der erforderlichen Kernsanierung Handlungsbedarf hinsichtlich der Sanitäranlagen. Es müssten dann neue Kapazitäten bei den sanitären Anlagen durch Container geschaffen werden. Ferner wären trotzdem die wesentlichsten Sanierungsarbeiten im bestehenden Vereinsheim mit ggfs. eingeschränkter Nutzung vorzunehmen.

 

 Haushalt 2018 ff. – Einplanung

 

Es ist vor der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2018, der für
Anfang Oktober 2017 vorgesehen ist,  aus Sicht der Verwaltung ein Votum der Politik zu diesem Projekt wünschenswert. Die entsprechenden Entscheidungsunterlagen sind im Sitzungszyklus vor den Sommerferien in die politischen Beratungen einzubringen. Diese Vorbereitung durch die Verwaltung setzt jedoch eine Zielvorgabe der Politik in der heutigen Sitzung voraus, um auf dieser Basis weiter zu arbeiten.

 

Es sind für den Entscheidungsprozess vor den Sommerferien folgende Unterlagen vorzubereiten:

 

 

Ø  Finanzierung mit und ohne Einbeziehung der Sportpauschale   

Ø  Festlegung des Raumprogramms mit Baukosten und Erschließung

 

 

Ø  Erbbaurechtsvertrag

 

Ø  Festlegung des Raumprogramms mit Baukosten und Erschließung

 

Ø  Erbbaurechtsvertrag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung