hier: Bürgerantrag vom 27.01.2017
Anlass:
Der Bürger hatte sich mit seinem Antrag am
27.01.2016 an den Rat der Stadt Haan gewandt. Am 14.02.2017 wurde der
Bürgerantrag vom Haupt- und Finanzausschuss an den SUVA verwiesen.
Sachstand:
Der Antragsteller bemängelt die derzeitige Ausschilderung des
Verkehrsberuhigten Bereiches des Heinhauser Weg. Von der Pastor-Vömel-Straße
kommend erkennt der Fahrzeugführer die Situation erst, wenn er bereits einige
Meter in den Heinhauser Weg hineingefahren ist. Um den Fahrzeugführer bereits
am Anfang der Straße auf die besondere Lage aufmerksam zu machen, wäre die
Beschilderung um ca. 20 m vorzuziehen. Darüber hinaus ist das vorhandene Schild
verblichen, und sollte ohnehin ausgetauscht werden. Um uneinsichtige
Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit
zu zwingen, wünscht der Bürger den Einsatz von Bodenschwellen.
Die
Verwaltung folgt der Argumentation des Bürgers im Hinblick auf die
Beschilderung und wird das Schild „Spielstraße“ wie beantragt, erneuern und
vorziehen. Den Einbau der Bodenschwellen lehnt die Verwaltung dagegen ab. Der
Heinhauser Weg wird nahezu ausschließlich von ortskundigen Fahrzeugführern
befahren. Wer hier zu schnell fährt, macht das nicht aus Unkenntnis der
verkehrlichen Situation, sondern bewusst. Diese Verkehrsteilnehmer lassen sich
durch Bremsschwellen nicht disziplinieren. Die maximal erlaubten 6 cm hohen
Schwellen können gefahrlos auch mit deutlich höherem Tempo als mit
Schrittgeschwindigkeit überfahren werden. Vorsichtigere Fahrer bremsen vor den
Hindernissen und beschleunigen anschließend wieder. Die damit verbundenen
Geräuschentwicklungen führen bei den Anwohnern erfahrungsgemäß zu
Belästigungen.
Auch der Ausbaustandard der Straße erfordert aus Sicht der Verwaltung
keine Veränderungen. Der Einfahrtsbereich des Heinhauser Weg bildet eine Kurve
und ist mit einer Breite von lediglich 4 m gerade ausreichend, um
Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Im weiteren Verlauf der Straße sind
alternierend Einbauten in Form von Pflanzstreifen und Baumscheiben angeordnet.
Weitere Einschränkungen für den Fahrverkehr sind daher entbehrlich.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die
Beschilderung wird antragsgemäß umgesetzt. Eine Anordnung von Bremsschwellen
erfolgt nicht.