Betreff
Bürgerantrag auf Verlängerung des Verkehrsberuhigten Bereichs ("Spielstraße") Heinhauser Weg in Richtung Pastor-Vömel-Str./Prälat-Marschall-Str. um ca. 20 m, Erneuerung der Beschilderung und bauliche Durchsetzung des Gebots zur Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit
hier: Bürgerantrag vom 27.01.2017
Vorlage
66/044/2017
Art
Antrag

Anlass:

Der Bürger hatte sich mit seinem Antrag am 27.01.2016 an den Rat der Stadt Haan gewandt. Am 14.02.2017 wurde der Bürgerantrag vom Haupt- und Finanzausschuss an den SUVA verwiesen.

 

 

 

Sachstand:

Der Antragsteller bemängelt die derzeitige Ausschilderung des Verkehrsberuhigten Bereiches des Heinhauser Weg. Von der Pastor-Vömel-Straße kommend erkennt der Fahrzeugführer die Situation erst, wenn er bereits einige Meter in den Heinhauser Weg hineingefahren ist. Um den Fahrzeugführer bereits am Anfang der Straße auf die besondere Lage aufmerksam zu machen, wäre die Beschilderung um ca. 20 m vorzuziehen. Darüber hinaus ist das vorhandene Schild verblichen, und sollte ohnehin ausgetauscht werden. Um uneinsichtige Verkehrsteilnehmer zur Einhaltung der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit zu zwingen, wünscht der Bürger den Einsatz von Bodenschwellen.

 

Die Verwaltung folgt der Argumentation des Bürgers im Hinblick auf die Beschilderung und wird das Schild „Spielstraße“ wie beantragt, erneuern und vorziehen. Den Einbau der Bodenschwellen lehnt die Verwaltung dagegen ab. Der Heinhauser Weg wird nahezu ausschließlich von ortskundigen Fahrzeugführern befahren. Wer hier zu schnell fährt, macht das nicht aus Unkenntnis der verkehrlichen Situation, sondern bewusst. Diese Verkehrsteilnehmer lassen sich durch Bremsschwellen nicht disziplinieren. Die maximal erlaubten 6 cm hohen Schwellen können gefahrlos auch mit deutlich höherem Tempo als mit Schrittgeschwindigkeit überfahren werden. Vorsichtigere Fahrer bremsen vor den Hindernissen und beschleunigen anschließend wieder. Die damit verbundenen Geräuschentwicklungen führen bei den Anwohnern erfahrungsgemäß zu Belästigungen.

Auch der Ausbaustandard der Straße erfordert aus Sicht der Verwaltung keine Veränderungen. Der Einfahrtsbereich des Heinhauser Weg bildet eine Kurve und ist mit einer Breite von lediglich 4 m gerade ausreichend, um Begegnungsverkehr zu ermöglichen. Im weiteren Verlauf der Straße sind alternierend Einbauten in Form von Pflanzstreifen und Baumscheiben angeordnet. Weitere Einschränkungen für den Fahrverkehr sind daher entbehrlich.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Beschilderung wird antragsgemäß umgesetzt. Eine Anordnung von Bremsschwellen erfolgt nicht.