Betreff
Errichtung eines Überganges für Fußgänger und Radfahrer auf der Elberfelder Straße
Vorlage
66/045/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Anlass:

Mit Schreiben vom 20.03.2016 beantragt die CDU-Ratsfraktion eine Kostenanalyse zur Errichtung eines Überganges für Fußgänger und Radfahrer auf der Elberfelder Straße in Höhe der Ausfahrt von Gut Hahn.

 

 

Sachstand:

Die Verwaltung hatte die grundsätzliche Machbarkeit einer Querungshilfe auf der B 228 mit dem Straßenbaulastträger, hier der Landesbetrieb Straßen.NRW, besprochen. Der Landesbetrieb trägt demnach die Maßnahme mit, sofern  sich die Querungshilfe in die bestehenden Fahrbahngrenzen einfügt, und sie den Richtlinien entspricht. Die Kosten, einschließlich der Ablöse für den Unterhaltungsaufwand der nächsten Jahre, sind allein von der Stadt Haan zu übernehmen. Darüber berichtete die Verwaltung bereits in der SUVA-Sitzung am 26.04.2016. Inzwischen hat die Verwaltung eine erste Kostenschätzung auf der Grundlage eines groben Vorentwurfs erstellt. Die Planung sieht vor, die vom Panoramaradweg kommenden Radfahrer und Fußgänger kurz vor der Einmündung auf den Gehweg der Elberfelder Straße auf eine neue Trasse parallel zum Gehweg umzuleiten. Die neu herzustellende Wegeführung verläuft hinter dem Buswartehäuschen in Richtung Innenstadt bis über die Grundstückseinfahrt von Gut Hahn. Hierbei werden die Nutzer der neuen Trasse von den Fußgängern auf dem fahrbahnbegleitenden Gehweg aus Sicherheitsgründen durch ein Geländer voneinander getrennt. Die Querung der Bundesstraße erfolgt dann nicht in der Verlängerung des Panoramaradweges, sondern um ca. 30 m in Richtung Innenstadt versetzt. Erst an dieser Stelle ist die Fahrbahn der Bundesstraße so aufgeweitet, dass sie eine ausreichend große Querungshilfe aufnehmen kann. Die Querungshilfe ist barrierefrei und mit einer Aufstelltiefe von mindestens 2,50 m auszuführen. Die Mittelinsel wird aufgrund ihrer Lage das Linksausfahren vom Grundstück Gut Hahn verbieten. Die Gäste des Landgasthofes dürfen dann nur rechts herausfahren, oder die Ausfahrt zur Rheinischen Straße nutzen. Das Linkseinbiegen von der Bundesstraße aus ist aber weiterhin möglich. Darüber hinaus muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 228 in diesem Abschnitt von derzeit 70 km/h auf zukünftig 50 km/h herabgesetzt werden.

 

Die Übergänge des neuen Rad-/Gehweges auf die Fahrbahn müssen angepasst bzw. neu errichtet und zusätzlich beleuchtet werden. Die Bordsteine sind abzusenken, die bestehenden Grünflächen aufzunehmen und erstmalig zu befestigen. Darüber hinaus sind drei größere Bäume zu fällen. Für die Barrierefreiheit sind taktile Elemente zu verlegen und Schutzgitter aufzustellen. Insbesondere auf der nördlichen Gehwegseite sind die Arbeiten aufwendig und damit kostenintensiv. Die Herstellungskosten für die Gesamtmaßnahme, einschließlich der Ablösekosten für die Querungshilfe an den Landesbetrieb, werden von der Verwaltung auf ca. 100.000,- € geschätzt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie die Ausführungsplanung aufzustellen, und diese dem Ausschuss vorzustellen.

 

Finanz. Auswirkung:

ca. 100.000,- €