Anlass:
Mit Schreiben vom
20.03.2016 beantragt die CDU-Ratsfraktion eine Kostenanalyse zur Errichtung
eines Überganges für Fußgänger und Radfahrer auf der Elberfelder Straße in Höhe
der Ausfahrt von Gut Hahn.
Sachstand:
Die Verwaltung hatte
die grundsätzliche Machbarkeit einer Querungshilfe auf der B 228 mit dem
Straßenbaulastträger, hier der Landesbetrieb Straßen.NRW, besprochen. Der
Landesbetrieb trägt demnach die Maßnahme mit, sofern sich die Querungshilfe in die bestehenden
Fahrbahngrenzen einfügt, und sie den Richtlinien entspricht. Die Kosten,
einschließlich der Ablöse für den Unterhaltungsaufwand der nächsten Jahre, sind
allein von der Stadt Haan zu übernehmen. Darüber berichtete die Verwaltung
bereits in der SUVA-Sitzung am 26.04.2016. Inzwischen hat die Verwaltung eine
erste Kostenschätzung auf der Grundlage eines groben Vorentwurfs erstellt. Die
Planung sieht vor, die vom Panoramaradweg kommenden Radfahrer und Fußgänger
kurz vor der Einmündung auf den Gehweg der Elberfelder Straße auf eine neue
Trasse parallel zum Gehweg umzuleiten. Die neu herzustellende Wegeführung
verläuft hinter dem Buswartehäuschen in Richtung Innenstadt bis über die
Grundstückseinfahrt von Gut Hahn. Hierbei werden die Nutzer der neuen Trasse
von den Fußgängern auf dem fahrbahnbegleitenden Gehweg aus Sicherheitsgründen
durch ein Geländer voneinander getrennt. Die Querung der Bundesstraße erfolgt
dann nicht in der Verlängerung des Panoramaradweges, sondern um ca. 30 m in
Richtung Innenstadt versetzt. Erst an dieser Stelle ist die Fahrbahn der
Bundesstraße so aufgeweitet, dass sie eine ausreichend große Querungshilfe
aufnehmen kann. Die Querungshilfe ist barrierefrei und mit einer Aufstelltiefe
von mindestens 2,50 m auszuführen. Die Mittelinsel wird aufgrund ihrer Lage das
Linksausfahren vom Grundstück Gut Hahn verbieten. Die Gäste des Landgasthofes
dürfen dann nur rechts herausfahren, oder die Ausfahrt zur Rheinischen Straße
nutzen. Das Linkseinbiegen von der Bundesstraße aus ist aber weiterhin möglich.
Darüber hinaus muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 228 in diesem
Abschnitt von derzeit 70 km/h auf zukünftig 50 km/h herabgesetzt werden.
Die
Übergänge des neuen Rad-/Gehweges auf die Fahrbahn müssen angepasst bzw. neu
errichtet und zusätzlich beleuchtet werden. Die Bordsteine sind abzusenken, die
bestehenden Grünflächen aufzunehmen und erstmalig zu befestigen. Darüber hinaus
sind drei größere Bäume zu fällen. Für die Barrierefreiheit sind taktile
Elemente zu verlegen und Schutzgitter aufzustellen. Insbesondere auf der
nördlichen Gehwegseite sind die Arbeiten aufwendig und damit kostenintensiv.
Die Herstellungskosten für die Gesamtmaßnahme, einschließlich der Ablösekosten
für die Querungshilfe an den Landesbetrieb, werden von der Verwaltung auf ca.
100.000,- € geschätzt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Machbarkeitsstudie die
Ausführungsplanung aufzustellen, und diese dem Ausschuss vorzustellen.
Finanz. Auswirkung:
ca.
100.000,- €