Betreff
Prognose zur Haushaltsentwicklung 2017 zum Stichtag 31.5.2017
Vorlage
20/052/2017
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Die Planung des Ergebnishaushaltes 2017 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von knapp 2,8 Mio. € aus, so dass lt. Haushaltssatzung in 2017 eine Verringerung der allgemeinen Rücklage in dieser Höhe zum Ausgleich des Fehlbetrages vorgesehen ist. Die Haushaltssatzung bedurfte daher gem. § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung des Landrates Mettmann als Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung wurde u.a. mit der Auflage erteilt, unverzüglich zu berichten, sobald sich der voraussichtliche Fehlbedarf erhöht.

 

Um unterjährig die Haushaltsentwicklung abschätzen und rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, sobald sich Verschlechterungen gegenüber der bisherigen Planung abzeichnen, wird daher fortlaufend von Amt 20 ein Finanzcontrolling durchgeführt, bei dem es ausschließlich um das Ziel „Einhaltung der geplanten Ansätze“ geht. Ein Maßnahmencontrolling ist hiermit nicht verbunden.

 

Die Prognose der zu erwartenden Erträge und Aufwendungen erfolgt nach den gleichen Berechnungsgrundlagen wie bisher. D.h., im Wesentlichen wird für 2017 eine identische Entwicklung wie im Durchschnitt der letzten drei Jahre unterstellt.

 

Nicht berücksichtigt werden evt. Minderaufwendungen bei der Kreisumlage, die sich durch Minderaufwendungen bei der Landschaftsumlage ergeben. Hier sieht bereits die Genehmigungsverfügung des Landrates vor, dass evt. Minderaufwendungen ausschließlich zur Verbesserung des Jahresfehlbetrages einzusetzen sind.

Unberücksichtigt bleibt auch ein evt. Betriebsübergang des Hallenbades.

 

 

Erträge:

 

Die Prognose zum Stand 31.5.2017 führt zu einem erwarteten Gesamtertrag in Höhe von rd. 89,95 Mio. €. Hieraus ergibt sich eine negative Abweichung zu den Planwerten in Höhe von 0,1 Mio. €.

 

Mehrerträge von rd. 750.000 € werden bei den Steuern sowie weitere 840.000 € bei den Landeszuweisungen erwartet. Insbesondere beim Gemeindeanteil an der Einkommen- und der Umsatzsteuer ist mit erheblichen Mehrerträgen (+650 T€) zu rechnen. Hier scheinen die bereits im vergangenen Jahr erwarteten Beträge zeitverzögert weitergereicht zu werden. Auch die Gewerbesteuer entwickelt sich leicht positiv, so dass auch hier mit rd. 100 T€ Mehrerträgen gerechnet wird.

 

Das BAMF hatte zwar angekündigt, dass Asylanträge zügiger bearbeitet werden und innerhalb von 6 Monaten mit einer Entscheidung gerechnet werden könne, dies kann bislang allerdings noch nicht festgestellt werden. Entsprechend ist die Zahl der Asylbewerber im Verfahren weiterhin höher als einkalkuliert. Hierfür erhält die Stadt eine mtl. Pauschale von 866 €/Person und Monat. Insgesamt wird hier daher mit Mehrerträgen in Höhe von rd. 630 T€ gerechnet.

 

Weitere Mehrerträge von rd. 100 T€ werden aus der Neuberechnung der Zuweisungen für die KiTa’s aus den aktuellen Anmeldungen erwartet.

 

Diesen Mehrerträgen in Höhe von insgesamt 1,59 Mio. € stehen Minderaufwendungen fast in gleicher Höhe gegenüber. Neben vielen kleineren Positionen, bei denen nach dem Vorsichtsprinzip eine eher zurückhaltende Prognose auf das Jahresergebnis erfolgt, sind Mindererträge in Höhe von rd. 400 T€ bei den Gebühren für die Wohnheime zu erwarten. Gebühren können erhoben werden, wenn anerkannte Asylbewerber (Leistungsbezieher nach SGB II – Kostenträger Jobcenter), weiterhin in den Wohnheimen untergebracht sind. Nach Absprachen mit den Jobcentern erkennen diese jedoch nicht die vollständigen Aufwendungen für den Sicherheitsdienst an. Entsprechend musste die Gebührensatzung angepasst werden. Allein aus der Anpassung der abrechnungsfähigen Aufwendungen ergeben sich die Mindererträge.

Darüber hinaus wird auch bei den Rettungsdienstgebühren mit Ertragsausfällen in größerem Umfang gerechnet. Wie bereits wiederholt mitgeteilt, werden nicht mehr so viele Krankenfahrten nachgefragt, da hier preiswerte Unternehmen am Markt bestehen.

 

 

Aufwendungen:

 

Die Prognose zum Stand 31.5.2017 führt zu erwarteten Aufwendungen in Höhe von rd. 92,5 Mio. €. Sie liegt damit um rd. 370.000 € unter den Planwerten.

 

Mehraufwendungen von rd. 220 T€ könnten sich evt. im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, hier insbesondere bei der stationären Heimpflege ergeben, obwohl die Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr konstant sind. Den Mehraufwendungen stehen Minderaufwendungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen gegenüber.

 

Die Verzögerungen bei der Bearbeitung der Asylanträge führt nicht zu Mehraufwendungen bei den Asylleistungen, da hier bei der Planung unterstellt wurde, dass abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden und daher weiterhin Anspruch auf Asylleistungen haben.

 

 

Voraussichtliches Jahresergebnis 2017:

 

Insgesamt wird zum Stichtag 31.5.2017 mit einem gegenüber der Planung 2017 leicht verbesserten Jahresergebnis gerechnet. Die aktuell prognostizierte Verbesserung von saldiert rd. 0,25 Mio. € stützt sich im Wesentlichen darauf, dass die Steuererträge höher als geplant ausfallen und dadurch Mindererträge kompensiert werden können.

 

 

Die Entwicklung der Prognose zeigt jedoch bislang weder bei den Erträgen noch bei den Aufwendungen einen einheitlichen Trend.

 

 

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

Finanz. Auswirkung:

Keine

 

 

 

Verfasserin: Doris Abel, Amt für Finanzmanagement