Betreff
Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus 2016 nach 2017 gem. § 22 GemHVO
Vorlage
20/050/2017/1
Aktenzeichen
20.1
Art
Informationsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zum Haushalt 2016 wurden weitere Ermächtigungsübertragungen von 2016 nach 2017 vorgenommen, die hiermit dem Rat gem. § 22 Abs. 4 GemHVO zur Kenntnis gegeben werden.

 

Nach dem 15.2.2017 (Stand der bisherigen Vorlage) wurde ein Betrag in Höhe von 667,20 € an bereits übertragenen investiven Mitteln wieder ausgebucht. Darüber hinaus wurden weitere investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 734.983,42 € für folgende Maßnahmen übertragen:

 

Telefonanlage Rathaus                       150.000,00 €

Erweiterung GGS Gruiten                  100.000,00 €

Neubau Gymnasium                          359.110,31 €

Straßenausbau Dieker Str.                   29.656,86 €

Spielflächenleitplan                               96.216,25 €

 

Hieraus ergibt sich für den Haushalt 2017 damit folgende Befrachtung aus Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr:

 

Ergebnisplan:

 

 

Erhöhung der Aufwendungen

851.546,28

Finanzplan:

 

 

Erhöhung der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit:

2.705.398,93

Erhöhung der Auszahlungen aus Investitionen

4.630.246,00

 

Beschlussvorschlag:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen

Finanz. Auswirkung:

Siehe Vorlage