Betreff
Bürgerantrag: Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Jahr 2017 vom 22.03.2017
Vorlage
10/105/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Haan obliegt die Behandlung von Bürgeranträgen dem Haupt- und Finanzausschuss. Dieser prüft die Anträge inhaltlich und verweist diese gemäß § 11 Abs. 6 an die zuständige Stelle.

Von einer Prüfung ist hier gem. § 11 Abs. 7 Buchstabe e der Hauptsatzung abzusehen, da der Bürgerantrag gegenüber dem in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus (WLSTA) am 18.05.2017, behandelten Sachverhalt keine neuen Gesichtspunkte enthält.

 

Beschlussvorschlag:

 

Von einer Prüfung des Bürgerantrages des Herrn Stefan Zillgens vom 22.03.2017, wird gem. § 11 Abs. 7 Buchstabe e der Hauptsatzung der Stadt Haan abgesehen.