Betreff
Einsatz des Geschwindigkeitsmessgerätes
hier: Festlegung der Standorte für das Jahr 2018
Vorlage
66/047/2017
Art
Antrag

Sachverhalt:

Zwischen Rat und Verwaltung wurde vereinbart, das kommunale Geschwindigkeitsmessgerät jährlich an ca. 5 Standorten einzusetzen. Auf Vorschlag der Verwaltung werden vom Ausschuss vier bis 5 Standorte, ausschließlich auf Gemeindestraßen, benannt. Die Straßenverkehrsbehörde legt im Anschluss an den Ausschusstermin die genauen Einsatzstellen des Messgerätes fest. Das Messgerät wird dann für jeweils ca. eine Woche installiert. Anschließend wertet die Straßenverkehrsbehörde die Ergebnisse aus. Bei Auffälligkeiten werden die Ergebnisse an die Polizei weitergeleitet.

 

Für 2018 schlägt die Verwaltung folgende Standorte vor:

·       Bahnstraße (zwischen Breite Straße und Gartenstraße)

·       Kampstraße (in Höhe des Kindergartens)

·       Landstraße (Höhe Am Bandenfeld)

·       Martin-Luther-Straße (Fahrtrichtung Solingen, vor Einmündung Bismarckstr.)

Weitere Wünsche seitens der Polizei und dem Ausschuss werden gerne entgegen genommen.

 

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung im Ausschuss.