Betreff
Bürgerantrag: Einführung eines Sozialausweises für die Bezieher von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (Anlage 1)
Vorlage
10/028/2009
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 28.03.2009 beantragte Herr Klaus Negro per Bürgerantrag die Einführung eines Sozialausweises in der Stadt Haan für die Bezieher von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung. Mit diesem Sozialausweis sollen die Inhaber zahlreiche Vergünstigungen erhalten können. Begründet wird dies mit der aufgrund der Wirtschaftskrise prognostizierten Zunahme von Arbeitslosen und Geringverdienern, welche die Normaltarife nicht mehr bezahlen könnten. Die ärmsten Mitglieder der Gesellschaft sollten nicht vom Sozialleben ausgegrenzt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Einführung eines Sozialausweises und dessen Verteilung an die Bedürftigen würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen. Da die Bewilligungen zum Arbeitslosengeld II generell nur für ein halbes Jahr erteilt werden, würde dies in der Praxis dazu führen, dass die Verwaltung in weit über 1000 Fällen pro Jahr die Voraussetzungen überprüfen und ggfls. entsprechende Ausweise ausstellen müsste.  Dazu fehlen der Verwaltung die nötigen Personalressourcen.

 

Hinzu kommt, dass es unter Vorlage des entsprechenden Bescheides über die Gewährung von laufender Hilfe in vielen der im Bürgerantrag genannten Bereiche und Institutionen bereits Vergünstigungen für die Bedürftigen gibt (Bücherei, Hallenbad, VHS).

Beschlussvorschlag:

 

„Der Bürgerantrag des Herrn Klaus Negro wird zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss verwiesen.“