Betreff
Bürgerantrag: Einrichtung einer Verkehrsberuhigungsmaßnahme im Anliegerbereich Prälat-Marschall-Str. (zwischen Hausnummer 75 und 93)
Vorlage
10/090/2016/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Anlass:

Der Bürger hatte sich mit seinem Antrag vom 25.10.2016 an den Rat der Stadt Haan gewandt. Der Bürgerantrag wurde vom Haupt- und Finanzausschuss an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) verwiesen.

 

 

Sachverhalt:

Der Antragsteller wünscht sich eine Bremsschwelle auf der Prälat-Marschall-Straße. Begründet wird der Antrag mit dem Fehlverhalten der KFZ-Fahrer. Obwohl die Straße zwischen der Einmündung „Grüner Weg“ und „Pastor-Vömel-Straße“ als Anliegerstraße ausgeschildert ist, würde sie in diesem Abschnitt überwiegend als Durchgangsstraße genutzt. Die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h würde vielfach nicht eingehalten. Das führe insbesondere im unteren Bereich der Prälat-Marschall-Straße, die hier im Mischprinzip, also ohne getrennten Gehweg ausgebaut wurde, zu gefährlichen Situationen für Fußgänger und Fahrradfahrer. Zur Vorbereitung einer endgültigen Entscheidung hat der SUVA die Verwaltung beauftragt, das Geschwindigkeitsmessgerät auf der Prälat-Marschall-Straße aufzustellen, und die Ergebnisse dem Ausschuss zu präsentieren. Damit würde nicht nur die gefahrene Geschwindigkeit der Autofahrer dokumentiert, sondern auch deren Anzahl und zeitliche Verteilung. Das subjektiv von den Bewohnern empfundene Gefährdungspotential könnte damit objektiver dargestellt werden.

 

Inzwischen liegen die Messergebnisse vor. Erfasst wurden die Fahrzeuge in Richtung bergab zur Pastor-Vömel-Straße.

 

Wochentag

Datum

Uhrzeit

Kfz

Belastung

Belastung

Höchst-

V85

 

 

 

 

im Schnitt

Spitzenstunde

geschwindigkeit

 

 

 

von-bis

St

Kfz/h

Kfz/h

km/h

km/h

Dienstag

14.03./15.03.17

13:32 - 7:20

80

4,5

13

33 (46)

< 30

Freitag

17.03.2017

8:32 - 16:47

87

10,5

19

34

< 30

Dienstag

21.03.2017

14:48 - 21:30

83

12,3

23

33

< 30

Mittwoch

22.03.2017

13:29 - 23:53

80

7,6

18

40

< 30

Freitag

24.03.2017

8:03 - 24:00

189

11,8

25

40

< 30

Samstag

25.03.2017

0:00 - 24:00

137

5,7

17

40

< 30

 

Wie der Tabelle zu entnehmen ist, bleiben mehr als 85 % aller Kraftfahrer innerhalb der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung. Bis auf einen Ausreißer (46 km/h) hielten sich selbst die Übertretungen in einem überschaubaren Rahmen, so dass aus Sicht der Verwaltung geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen nicht erforderlich sind. Auch geben die gemessenen Verkehrsmengen keinen Anlass Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Auf die Anordnung einer Bremsschwelle wird verzichtet.

 

Finanz. Auswirkung:

keine