Anlass:
Der Bürger hatte sich mit seinem Antrag vom 25.10.2016 an den Rat der
Stadt Haan gewandt. Der Bürgerantrag wurde vom Haupt- und Finanzausschuss an
den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) verwiesen.
Sachverhalt:
Der Antragsteller wünscht sich eine
Bremsschwelle auf der Prälat-Marschall-Straße. Begründet wird der Antrag mit
dem Fehlverhalten der KFZ-Fahrer. Obwohl die Straße zwischen der Einmündung
„Grüner Weg“ und „Pastor-Vömel-Straße“ als Anliegerstraße ausgeschildert ist,
würde sie in diesem Abschnitt überwiegend als Durchgangsstraße genutzt. Die
vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h würde vielfach nicht eingehalten.
Das führe insbesondere im unteren Bereich der Prälat-Marschall-Straße, die hier
im Mischprinzip, also ohne getrennten Gehweg ausgebaut wurde, zu gefährlichen
Situationen für Fußgänger und Fahrradfahrer. Zur Vorbereitung einer endgültigen
Entscheidung hat der SUVA die Verwaltung beauftragt, das
Geschwindigkeitsmessgerät auf der Prälat-Marschall-Straße aufzustellen, und die
Ergebnisse dem Ausschuss zu präsentieren. Damit würde nicht nur die gefahrene
Geschwindigkeit der Autofahrer dokumentiert, sondern auch deren Anzahl und
zeitliche Verteilung. Das subjektiv von den Bewohnern empfundene
Gefährdungspotential könnte damit objektiver dargestellt werden.
Inzwischen liegen die Messergebnisse vor. Erfasst wurden die Fahrzeuge
in Richtung bergab zur Pastor-Vömel-Straße.
Wochentag |
Datum |
Uhrzeit |
Kfz |
Belastung |
Belastung |
Höchst- |
V85 |
|
|
|
|
im Schnitt |
Spitzenstunde |
geschwindigkeit |
|
|
|
von-bis |
St |
Kfz/h |
Kfz/h |
km/h |
km/h |
Dienstag |
14.03./15.03.17 |
13:32 - 7:20 |
80 |
4,5 |
13 |
33 (46) |
< 30 |
Freitag |
17.03.2017 |
8:32 - 16:47 |
87 |
10,5 |
19 |
34 |
< 30 |
Dienstag |
21.03.2017 |
14:48 - 21:30 |
83 |
12,3 |
23 |
33 |
< 30 |
Mittwoch |
22.03.2017 |
13:29 - 23:53 |
80 |
7,6 |
18 |
40 |
< 30 |
Freitag |
24.03.2017 |
8:03 - 24:00 |
189 |
11,8 |
25 |
40 |
< 30 |
Samstag |
25.03.2017 |
0:00 - 24:00 |
137 |
5,7 |
17 |
40 |
< 30 |
Wie der Tabelle zu entnehmen ist, bleiben
mehr als 85 % aller Kraftfahrer innerhalb der vorgeschriebenen
Geschwindigkeitsbegrenzung. Bis auf einen Ausreißer (46 km/h) hielten sich
selbst die Übertretungen in einem überschaubaren Rahmen, so dass aus Sicht der
Verwaltung geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen nicht erforderlich sind. Auch
geben die gemessenen Verkehrsmengen keinen Anlass Maßnahmen zu ergreifen.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Auf
die Anordnung einer Bremsschwelle wird verzichtet.
Finanz. Auswirkung:
keine