Betreff
"Gute Schule 2020" - Priorisierungskonzept
Vorlage
20/055/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die NRW.Bank hat zum 01.01.2017 gemeinsam mit dem Land NRW ein neues Förderprogramm „NRW.BANK.Gute Schule 2020“ eingeführt. Damit wird den Kommunen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Für dieses Programm steht ein Gesamtkreditkontingent von zwei Milliarden Euro, das in vier Tranchen zu je 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 bis 2020 abgerufen werden kann, zur Verfügung.

Die Stadt Haan erhält aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils 304.418 €; in Summe: 1.217.672 €. Die Mittel sind als Ertrag im Produkt 160120 veranschlagt.

Im Zusammenhang mit der Gründung der Gesamtschule und der dazu notwendigen Sanierung der Bestandsgebäude am Schulzentrum Walder Str. wurde das Programm „Gute Schule 2020“ mit Vorlage 51/124/2016 erstmalig erwähnt. Zunächst war angedacht, die hierfür in Aussicht gestellten Mittel vollständig für diese Sanierung einzusetzen. Zudem beschloss der BKSA in der Sitzung am 02.11.2016 auf Antrag der CDU die für die Stadt Haan vorgesehene Summe für Projekte im Schulzentrum Walder Straße, im Gymnasium und/oder an der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten einzuplanen und dem Ausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

Durch die zum damaligen Zeitpunkt nicht erkennbare frühzeitige Bereitstellung der Mittel bereits ab 2017 entfällt die Möglichkeit, diese Mittel für Arbeiten, die erst ab dem Jahr 2020 im Rahmen des Aufwuchses der Gesamtschule anfallen, zu verwenden. Um die von der Landesregierung gewünschte Entlastung der Haushalte zu erreichen, sind die Mittel für bereits in 2017 bis 2020 geplante und im Haushalt veranschlagte Sanierungsmaßnahmen in den unterschiedlichen Schulgebäuden zu nutzen.

Zwischenzeitlich ist in enger Abstimmung zwischen den Ämtern 65 und 20 und unter Beteiligung von Amt 40 eine Prioritätenliste (Anlage1) erarbeitet worden, welche Sanierungsmaßnahmen an welchen Schulen in den einzelnen Jahren erfolgen sollen. Ein solches Konzept sieht das „Gesetz über die Leistung von Schuldendiensthilfen für Kredite zur Sanierung, Modernisierung und zum Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur in NRW“ („Gute Schule 2020“) in § 1 vor und regelt die sog. Gewährung von Schuldendiensthilfen an Gemeinden.

Priorisierungskonzept

Nach § 1 Abs. 2 Satz 1 ist u.a. ein Konzept zu erstellen, welches darlegt, wie die im Rahmen des Programms „NRW.Bank.Gute Schule 2020“ eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch genommen werden sollen. Jede Kommune, die Schuldendiensthilfen in Anspruch nimmt, hat dieses Konzept verpflichtend zu erstellen. Im Konzept zur Verwendung der eingeräumten Kreditkontingente sind die Vorhaben (Sanierung, Umbau, Neubau, Digitalisierung) nach Prioritäten zu gliedern und für die jeweiligen Jahre 2017 bis 2020 darzustellen. Über dieses Konzept beschließt der Rat. Damit soll sichergestellt werden, dass die Festlegung der Vorhaben und deren Priorisierung einer politischen Willensbildung in den Kommunen entspringt. Das Vorliegen des Beschlusses über das Konzept ist der NRW.Bank innerhalb von 30 Monaten nach Auszahlung zu bestätigen.

-       Die vorgeschlagene Priorisierung ergibt sich aus der Dringlichkeit der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und der Entwicklung der Gesamtschule.

-       Aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Stadt Haan und des weiterhin einzuhaltenden Haushaltssicherungskonzeptes, werden die eingeräumten Kreditkontingente konsumtiv und vorrangig für die Behebung anstehender Sicherheitsmängel eingesetzt.

-       Die unter dem Schulstandort „Schulzentrum“ zusammen gefassten Maßnahmen beziehen sich sowohl auf die Haupt- und Realschule als auch auf die kommende Gesamtschule.

-       Hinsichtlich der Gemeinschaftsgrundschule Gruiten wird auf die aktuelle Vorlage des Amtes 65 für den BKSA verwiesen.

-       Der Neubau des Gymnasiums und alle dafür erforderlichen Arbeiten wurden im Rahmen eines klar definierten Ausschreibungsverfahrens benannt und werden durch ein PPP-Verfahren und eigens dafür aufzunehmende Investitionskredite finanziert. Die Nichtberücksichtigung des Gymnasiums in der Priorisierungsliste führt insoweit zu keiner Benachteiligung, da dessen Finanzierung anders sichergestellt wird.

Breitbandkonzept

Daneben ist gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 die Möglichkeit leistungsfähiger Breitbandanschlüsse aller Schulen der Kommune systematisch zu prüfen mit der Zielsetzung, einen leistungsfähigen Breitbandanschluss sowie eine gebäudeinterne Netzinfrastruktur zu installieren. Über das Ergebnis der Prüfung, das ebenfalls in einem Konzept dargelegt werden muss, wird die jeweilige Vertretungskörperschaft informiert.

Hier ist vorgesehen, zunächst den Ist-(Be-)Stand zu erfassen, die schulischen Bedarfe hinsichtlich technischer Bandbreiten und digitaler Ausstattung individuell und unter Berücksichtigung der Lehrpläne zu ermitteln und die technischen Möglichkeiten aufzuzeigen, allen Schulen die Breitbandversorgung zugänglich zu machen.

Hinweis:

Diese Vorlage befasst sich ausschließlich mit dem Priorisierungskonzept. Über das Breitbandkonzept wird der Rat nach dessen Erarbeitung in einer separaten Vorlage informiert.

 

 

Beschlussvorschlag:

Das von der Verwaltung vorgeschlagene Priorisierungskonzept wird in Form der als Anlage 1 beigefügten Priorisierungsliste (Anlage 1) beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

Die Stadt Haan erhält aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jeweils 304.418 €; in Summe: 1.217.672 €.

Die Mittel sind als Ertrag im Produkt 160120 veranschlagt und verringern das eingeplante Defizit.