Betreff
Gesamtabschluss 2010
Vorlage
14/030/2017
Aktenzeichen
14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des Rates am 20.09.2016 wurde der Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 zum Bilanzstichtag 31.12.2010 eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Gesamtabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde erwecken. Da § 101 Abs. 2 bis 8 GO NRW entsprechend gilt, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss in Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises hat die Durchführung der Prüfung übernommen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Das Ergebnis der Prüfung ist in dem anliegenden Prüfbericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses zusammengefasst, der einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes enthält.

 

Während der Jahresabschluss nach § 96 Abs. 1 GO NRW vom Rat festzustellen ist, ist der Gesamtabschluss gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW durch Beschluss zu bestätigen.

 

Anlagen

-       Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010

-       Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

  1. Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden eigenen Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.
  2. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 116, 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Bestätigung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2010.
  3. Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung der Bürgermeisterin.

 

Beschlussvorschlag für den HFA und Rat:

  1. Der Rat bestätigt gemäß §§ 116, 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den Gesamtabschluss zum 31.12.2010.
  2. Die Ratsmitglieder sprechen gemäß § 116 Abs. 1 i.V.m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW der Bürgermeisterin die Entlastung aus.