Betreff
Logo der Stadt Haan im Rahmen des neuen Corporate Design
Vorlage
SBÖ/001/2017
Aktenzeichen
SBÖ/001/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stabsstelle für Stadtmarketing, Bürgerdialog und Öffentlichkeitsarbeit ist mit dem Relaunch der 10 Jahre alten Internetseite der Stadt Haan betraut. Um den Bedürfnissen der heutigen Nutzer zu entsprechen, ist neben einer Verbesserung der Navigation auch ein neues Erscheinungsbild erforderlich. Erstes Ziel ist es daher, ein einheitliches Erscheinungsbild (Corporate Design) zu entwickeln, das zukünftig für alle Kommunikationsmittel und -maßnahmen umgesetzt wird.

 

Das Logo ist ein wesentlicher Bestandteil des Corporate Design. Es setzt sich in der Regel aus einer Bildmarke (Signet) und einer Wortmarke (Schriftzug) zusammen und ist als unverwechselbares Markenzeichen ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit. Das Logo ist vom Stadtwappen als Hoheitszeichen zu unterscheiden, d. h. das Wappen bleibt der hoheitlichen Kommunikation vorbehalten. Ein Logo sollte folgende Kriterien erfüllen:

 

-       Einfache und einprägsame Form

-       Zeitlos

-       Unverwechselbarkeit = Wiedererkennungswert

-       Reproduzierbarkeit / Skalierbarkeit

 

Das derzeitig verwendete Logo der Stadt Haan wurde 2013 im Rahmen eines verwaltungsinternen Wettbewerbs ausgewählt und im Januar 2014 eingeführt. Hintergrund war die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das SEPA-Verfahren und die dadurch notwendige Umgestaltung der Briefbögen. Im Zuge dessen sollte der Briefkopf ein neues Design erhalten. Der Mitarbeiterwettbewerb war ursprünglich nur für einen neuen Briefkopf ausgeschrieben. Das ausgewählte Logo war somit auf dieses Format zugeschnitten.

 

Briefkopf-Logo der Stadt Haan ab 2014:

 

 

 

 

 

Spätere Versuche das Logo auch auf andere Kommunikationsmittel anzuwenden, machte die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des langgezogenen Formates deutlich. Eine Möglichkeit das Logo zu variieren besteht nicht. Die Kriterien „Reproduzierbarkeit und Skalierbarkeit“ sind damit nicht optimal erfüllt.

 

Aufgrund dessen wurde in der Vergangenheit häufig auf den Wappenhahn zurückgegriffen und dieser in verschiedenen Abwandlungen genutzt. Eine Bestandsaufnahme der Druckprodukte und Werbemittel (Kugelschreiber, Schreibblock etc.) ergab eine Ansammlung unterschiedlichster Wappen- und Logovarianten.

Um zukünftig ein einheitliches Corporate Design zu erreichen, ist das Logo den o. g. Kriterien anzupassen. Zudem ist die unterschiedliche Verwendung von Logo und Wappen klar zu definieren.

 

Gestaltungsprozess:

 

Da sich das Logo aus einem verwaltungsinternen Mitarbeiterwettbewerb entwickelt hat, wurde zunächst der Personalratsvorsitzende über die Planungen informiert. In Abstimmung mit ihm und der Gleichstellungsbeauftragten wurden Anfang März 2017 drei Angebote bei Haaner Agenturen eingeholt, um den Gestaltungsprozess professionell zu begleiten. Zusätzlich wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese bestand aus den Mitgliedern der Arbeitsgruppe „Intranet“, die bereits Erfahrungen im Bereich Mediengestaltung gesammelt hatten. Weitere Teilnehmer waren die Wirtschaftsförderung und die Abteilung Organisation.

 

In der Analyse des bisherigen Logos stellten sich zwei positive Elemente heraus: Die Wortmarke (Schriftzug) und die Farbgebung sollten erhalten bleiben.

 

-       Wortmarke: Die moderne Typografie steht für die moderne und zukunftsgewandte Stadt Haan.

 

-       Farbe: Die Farbe Grün steht für die Gartenstadt. Die Auswahl des „Neanderland-Grün“ steht für die Verbundenheit zum Kreis Mettmann und zum Neanderland.  

 

Deutlich war das klare Bekenntnis zum Hahn als Wappentier in seiner kompletten Darstellung. Die Stadt Haan hat das Glück, dass mit dem „Bergischen Kräher“ bereits eine starke Bildmarke existiert, mit der sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt identifizieren. Dies belegen u. a. die zahlreichen Verwendungen des Wappentieres als Vereins- und Firmenlogo. Das neue Logo ist daher ein klares Bekenntnis zum „Bergischen Kräher“. Der kämpferische Hahn bleibt erhalten. Das Grün bildet eine Brücke zur Gartenstadt. Vorbehaltlich einer letzten Feinabstimmung für die Anwendung auf unterschiedliche Produkte stellen wir das Logo heute vor.

 

 

Logo-Varianten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Nach der Einigung der Arbeitsgruppe, wurde dieser Entwurf ins Intranet gestellt, um allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das neue Logo und die damit verbundenen Überlegungen vorzustellen. Rückmeldungen und Anregungen flossen in die abschließenden Beratungen ein.

 

Wappen für Jedermann:

 

 

Mit der klaren Definition eines Logos sollte zeitgleich auch ein „Wappen für Jedermann“ definiert werden. Für die Stadt Haan wurde das Wappen in der Hauptsatzung vom 22.01.1992 unter § 1 „Name und Hoheitszeichen“, Abs. 2 festgelegt: „Das Wappen der Stadt zeigt in weiß einen schreitenden, rot bewehrten schwarzen Haan, unter dem erhobenen rechten Fuß eine ausgerissene Feder“:

 

 

 

 

 

 

 

 


Ursprüngliches Wappen

(Wolfgang Pagenstecher, 1937)

 

 

Dieses Wappen der Stadt Haan ist als Hoheitszeichen geschützt; die Verwendung ist nicht gestattet. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Einrichtungen soll aber die Möglichkeit geschaffen werden, mit einem „Wappen für Jedermann“ ihre Verbundenheit mit der Stadt zum Ausdruck zu bringen. Gestalterisch soll sich es sich vom Stadtwappen unterscheiden, um einen Missbrauch zu vermeiden. Für Haan bietet sich hier das stilisierte Wappen an, das in den 90er Jahren gestaltet wurde.

 

 

 

 

 

 

 


Stilisiertes Wappen (90er Jahre)

 

Das Wappen für Jedermann ist zukünftig für Jeden zugänglich und steht demnächst auf der Internetseite der Stadt Haan unter www.haan.de als Download zur Verfügung. Die Nutzungsbedingungen müssen beachtet werden.

 

Auf der Grundlage dieser klaren Definition des Wappens, des Wappens für Jedermann und des Logos wird ein Handbuch erstellt, das die zukünftige Nutzung für alle Kommunikationsmittel festlegt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Kenntnisnahme

Finanz. Auswirkung:

 

Rund 1.000,00 Euro für die kostenpflichtige Einbindung in die Formatvorlagen verschiedener Fachverfahren. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen/Verschiebungen in den eingeplanten Ansätzen im Haushalt 2017. Städtische Fahrzeuge werden nur bei Neuanschaffung mit dem neuen Logo versehen.