Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2016
Vorlage
20/056/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW sind die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen, soweit sie im Einzelfall nicht erheblich sind.

 

Im Haushaltsjahr 2016 sind insgesamt überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 446.666,41 € und Auszahlungen in Höhe von 564.126,25 € entstanden. Die Mittel hierfür wurden im Lauf des Jahres auf den aus der Anlage ersichtlichen Produktsachkonten bereitgestellt. Die Bereitstellung der Mittel war unabweisbar. Die Deckung erfolgte innerhalb der geplanten Gesamtmittel.

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen

Finanz. Auswirkung:

keine