Betreff
Gebäude der ehemaligen städtischen Kindertageseinrichtung Alleezwerge
hier: Kündigung des Mietvertrages und Rückbau des Container-Gebäudes
Vorlage
65/028/2017
Art
Beschlussvorlage

Anlass:

Im April d.J. konnte die ehemals 2-zügige städtische Kindertageseinrichtung aus dem Gebäude an der Alleestraße in den Neubau am Grundschulstandort Bollenberg umziehen und sich dort auf eine 4-zügige Einrichtung vergrößern. Nunmehr ist über den weiteren Umgang mit dem freigezogenen ehemaligen Kita-Gebäude an der Alleestraße zu entscheiden.

 

 

Sachverhalt:

Bei dem freigezogenen Gebäude an der Alleestraße handelt es sich um ein angemietetes Containergebäude. Dieses sollte von Beginn seines Betriebs an (2003) nur eine befristete räumliche Übergangslösung zur Deckung akuten Kita-Bedarfs darstellen und wurde daher in entsprechend schlichtem Standard errichtet.

Die monatliche Kaltmiete beträgt 2.200 €.

Das Gebäude ist aufgrund seiner  speziell auf Kita-Bedarf ausgerichteten Räume und Ausstattung für eine Büronutzung durch die Verwaltung nicht geeignet.

Die befristete Baugenehmigung ist seit längerem abgelaufen. Eine Erneuerung der Genehmigung ist aufgrund der veränderten Gesetzeslage (ENEV, EEWG) und daraus resultierenden Nachrüstungsbedarfs bei Wärmedämmung und Haustechnik wirtschaftlich nicht darstellbar.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss in seiner 18. Sitzung am 2.2.2017, Vorlage 51/147/2017, die Einrichtung am Ende dieses Kindergartenjahres zu schließen und nicht etwa als „Reserve-Einrichtung“ in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung eines Kita-Neubaus in Unterhaan weiter zu betreiben.

Daher schlägt die Verwaltung zur Vermeidung weiterer Miet- und Betriebskosten nun die umgehende Kündigung, die technische Abbindung der Versorgungsmedien und den schnellstmöglichen Rückbau des Containergebäudes vor.

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Mietvertrag für das freigezogene, angemietete Containergebäude der ehemaligen Kita Alleestraße schnellstmöglich zu kündigen und das Gebäude zurückzubauen.

 

Finanz. Auswirkung:

Die Rückbaukosten (Abbinden Hausanschlüsse, Reinigung, Demontage, Abfuhr) belaufen sich auf ca. 20.000 €. Diese werden aus dem Deckungskreis der Bauunterhaltung abgedeckt.