Der BKSA hat in seiner Sitzung
am 22.03.2017 die Verwaltung beauftragt, für den Sitzungszyklus vor den
Sommerferien mit der Vorgabe Erbbaurechtsvertrag/Bauherr TSV Gruiten eine
Finanzplanung für die Modelle A1 und A2 (BasisPräsentation/Kostenkalkulation aus dem
BKSA am 22.03.2017 / Anlage 1 und 2) mit/ohne Einbeziehung der
Sportpauschale sowie der erforderlichen Kreditfinanzierung aufzubereiten.
Die Dezernatsleitung II hat mit
den zuständigen Verwaltungsberatern zur Klärung der finanziellen
Rahmenbedingungen mehrere Gespräche mit dem Vorstand des TSV Gruiten
geführt. Die Abstimmung hinsichtlich der erforderlichen Kreditfinanzierung
Eigenanteil, Bürgschaft, Drittmittel mit dem Kreditnehmer TSV Gruiten wurde
in einem sehr konstruktiven Prozess „zusammen“ mit dem voraussichtlichen
Kreditgeber durchgeführt.
Basis hierfür waren die im
BKSA am 22.03.2017 vorgestellten Modelle A1 und A2. Die Investitionshöhe
ist für diese Alternativen mit 1.830.000,00 EUR bzw. 1.380.000,00 EUR zu
benennen.
Der mögliche Eigenanteil des
Vereins ist für beide Modelle mit 30.000,00 EUR anzugeben. Es wurde das
Sportstättenprogramm der NRW Bank als Finanzierungs-programm zu Grunde
gelegt. Die Zinsfestschreibung ist nur über einen Zeitraum von 10 Jahren
möglich. Eine Haftungsübernahme der NRW Bank in Kooperation mit dem
Landessportbund ist bei diesem Finanzierungsmodell obligatorisch. Es ist
ferner für den Zeitraum 11-30 Jahre durch die Stadt eine entsprechende
Absichtserklärung für die Finanzierung erforderlich.
Die Tilgung bzw. Verringerung
der Schuldlaufzeit führt in den Folgejahren zu einem abgesenkten
Zuschussbedarf in geringerem Umfang. Die Tilgung des Kredits einschließlich
Zinsen ist aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Vereins
durch die Stadt Haan mit einem jährlichen Zuschuss zu leisten. Dieser
jährliche Zuschussbedarf ist mit rd. 85.000,00 EUR bzw. rd. 63.750,00 EUR
für die Dauer des Erbbaurechtsvertrages / 30 Jahre anzugeben. Es werden
derzeitig hierfür Kreditkonditionen vorbehaltlich eines abschließenden Abstimmungsprozessesmit einem Effektivzinssatzvon 1,26 zugrunde gelegt. Die
Rahmenbedingungen des Kredits sind vergleichbar mit einer erforderlichen
Kreditfinanzierung bei einer Realisierung des Projekts durch die Stadt
Haan.
Vereinsheim Sportplatz Gruiten
Model A1Modell A2
EUR
EUR
Investitionssumme
1.830.000
1.380.000
Möglicher
Eigenanteil des Vereins mit Drittmitteln (geschätzt)
30.000
30.000
Rest
Fremdfinanzierung
1.800.000
1.350.000
Laufzeit
30 Jahre
30 Jahre
eff.
Zinssatz
1,26 %
1,26 %
Zinsbindung
10 Jahre
Zinsbindung
10 Jahre
Zuschussbedarf
Stadt jährlich
rd. 85.000
rd. 63.750
Dauer
des Zuschussbedarfes
30 Jahre
30 Jahre
Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach der
Zinsbindung von 10 Jahren der Zinssatz vollkommen offen ist und hierdurch
zusätzliche Belastungen auf die Stadt zukommen können.
2. Finanzierung unter Einbeziehung der
Sportpauschale:
Die Sportpauschale ist konsumtiv ab 2016
- 2020 eingeplant. Die noch nicht verwendeteSportpauschale 2015 Jahresumfang 82.790,00
EUR war investiv eingeplant, kann jedoch zukünftig auch konsumtiv verwendet
werden. Hiervon steht ein Restbetrag in Höhe von rd. 52.000,00 EUR zur
Verfügung. Die Differenz von 30.000,- EUR wurden als Planungskosten für das
Projekt Neubau Vereinsheim Gruiten eingeplant und bereits teilweise
verausgabt.
Weiterhin stehen Sportpauschalen im
Haushaltsplan 2017 jährlich (Finanzplanung) von 82.000,00 EUR
konsumtiv zur Verfügung.
Für
den Finanzierungszeitraum wird die Sportpauschale in voller Höhe für dieses
Projekt verwendet und steht für kein anderes Projekt zur Verfügung.
3. Bauzeitenplan
Der
beigefügte Bauzeitenplan (Anlage 3) setzt zeitlich auf die Verabschiedung
des Haushalts 2018 im Dezember 2017 bzw. Genehmigungszeitraum bis Januar
2018 mit entsprechender Einplanung auf.