Betreff
Infrastruktur am Sportplatz Gruiten/Finanzierungsübersicht
Vorlage
II/024/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

1. Ausgangssituation

 

Der BKSA hat in seiner Sitzung am 22.03.2017 die Verwaltung beauftragt, für den Sitzungszyklus vor den Sommerferien mit der Vorgabe Erbbaurechtsvertrag/Bauherr TSV Gruiten eine Finanzplanung für die Modelle A1 und A2 (Basis  Präsentation/Kostenkalkulation aus dem BKSA am 22.03.2017 / Anlage 1 und 2) mit/ohne Einbeziehung der Sportpauschale sowie der erforderlichen Kreditfinanzierung aufzubereiten.

 

Die Dezernatsleitung II hat mit den zuständigen Verwaltungsberatern zur Klärung der finanziellen Rahmenbedingungen mehrere Gespräche mit dem Vorstand des TSV Gruiten geführt. Die Abstimmung hinsichtlich der erforderlichen Kreditfinanzierung Eigenanteil, Bürgschaft, Drittmittel mit dem Kreditnehmer TSV Gruiten wurde in einem sehr konstruktiven Prozess „zusammen“ mit dem voraussichtlichen Kreditgeber durchgeführt.

 

Basis hierfür waren die im BKSA am 22.03.2017 vorgestellten Modelle A1 und A2. Die Investitionshöhe ist für diese Alternativen mit 1.830.000,00 EUR bzw. 1.380.000,00 EUR zu benennen.

Der mögliche Eigenanteil des Vereins ist für beide Modelle mit 30.000,00 EUR anzugeben. Es wurde das Sportstättenprogramm der NRW Bank als Finanzierungs-programm zu Grunde gelegt. Die Zinsfestschreibung ist nur über einen Zeitraum von 10 Jahren möglich. Eine Haftungsübernahme der NRW Bank in Kooperation mit dem Landessportbund ist bei diesem Finanzierungsmodell obligatorisch. Es ist ferner für den Zeitraum 11-30 Jahre durch die Stadt eine entsprechende Absichtserklärung für die Finanzierung erforderlich.

Die Tilgung bzw. Verringerung der Schuldlaufzeit führt in den Folgejahren zu einem abgesenkten Zuschussbedarf in geringerem Umfang. Die Tilgung des Kredits einschließlich Zinsen ist aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten des Vereins durch die Stadt Haan mit einem jährlichen Zuschuss zu leisten. Dieser jährliche Zuschussbedarf ist mit rd. 85.000,00 EUR bzw. rd. 63.750,00 EUR für die Dauer des Erbbaurechtsvertrages / 30 Jahre anzugeben. Es werden derzeitig hierfür Kreditkonditionen vorbehaltlich eines abschließenden Abstimmungsprozesses  mit einem Effektivzinssatz  von 1,26 zugrunde gelegt. Die Rahmenbedingungen des Kredits sind vergleichbar mit einer erforderlichen Kreditfinanzierung bei einer Realisierung des Projekts durch die Stadt Haan.

 

 

 

Vereinsheim Sportplatz Gruiten

 

                                                                 Model A1                         Modell A2                                                                                                                                                                              

 

 

EUR

EUR

 

Investitionssumme

           1.830.000

           1.380.000

 

 

 

 

 

Möglicher Eigenanteil des Vereins mit Drittmitteln (geschätzt)

                30.000

                30.000

 

 

 

 

 

Rest Fremdfinanzierung

          1.800.000

          1.350.000

 

 

 

 

Laufzeit

           30 Jahre

            30 Jahre

 

eff. Zinssatz

1,26 %

 

1,26 %

 

Zinsbindung 10 Jahre

Zinsbindung 10 Jahre

 

 

 

 

 

Zuschussbedarf Stadt jährlich

        rd. 85.000

       rd. 63.750

 

Dauer des Zuschussbedarfes

          30 Jahre

         30 Jahre

 

 

Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach der Zinsbindung von 10 Jahren der Zinssatz vollkommen offen ist und hierdurch zusätzliche Belastungen auf die Stadt zukommen können.

 

2. Finanzierung unter Einbeziehung der Sportpauschale:

 

Die Sportpauschale ist konsumtiv ab 2016 - 2020 eingeplant. Die noch nicht verwendete  Sportpauschale 2015 Jahresumfang 82.790,00 EUR war investiv eingeplant, kann jedoch zukünftig auch konsumtiv verwendet werden. Hiervon steht ein Restbetrag in Höhe von rd. 52.000,00 EUR zur Verfügung. Die Differenz von 30.000,- EUR wurden als Planungskosten für das Projekt Neubau Vereinsheim Gruiten eingeplant und bereits teilweise verausgabt.

Weiterhin stehen Sportpauschalen im Haushaltsplan 2017 jährlich (Finanzplanung) von 82.000,00 EUR konsumtiv zur Verfügung.

 

Für den Finanzierungszeitraum wird die Sportpauschale in voller Höhe für dieses Projekt verwendet und steht für kein anderes Projekt zur Verfügung.

 

 

 

3. Bauzeitenplan

 

Der beigefügte Bauzeitenplan (Anlage 3) setzt zeitlich auf die Verabschiedung des Haushalts 2018 im Dezember 2017 bzw. Genehmigungszeitraum bis Januar 2018 mit entsprechender Einplanung auf.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschluss nach Beratung

Finanz. Auswirkung: