Betreff
Neue Vorgehensweise zur Ermittlung der Bedarfe im Kita- und Schulbereich
Vorlage
51/163/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Kita- und Schulentwicklungsplanung - aber auch beim Abschluss von Städtebaulichen Verträgen - steht die Stadt Haan vor der Frage, welche Auswirkun­gen städtebauliche Maßnahmen hinsichtlich der Zahl der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Haan haben.

 

Hierbei ergeben sich Unsicherheiten durch die Anziehungskraft von Investiti­onsmaß­nahmen auf unterschiedliche Bewohnergruppen (seniorengerechtes Wohnen vs. Eigen­heime für Familien mit Kindern), die Größe und Lage der Investitionsmaßnah­men so­wie den Betrachtungszeitraum.

 

Sollen diese Faktoren in einem Planungsprozess oder bei einem Vertragsabschluss mit ausreichender Qualität Berücksichtigung finden, sind pauschale Berechnungs­verfahren von vornherein ausgeschlossen. Stattdessen gilt es vorhabenspezifische Berechnungen anzustellen, was bei größeren Neubaugebieten naturgemäß leichter und zuverlässiger möglich ist, als bei kleinteiligen Maßnahmen etwa der Innenver­dichtung.

 

Ein erster Ansatz für eine Verbesserung des bisherigen Vorgehens ist das von Dr. Garbe & Lexis ins Gespräch gebrachte Verfahren, bei dem über einen längeren his­torischen Betrachtungszeitraum die Zahl der Kinder pro Haushalt/Wohneinheit in Haan ermittelt wird. Auf diesem Wege kann dann für die relevanten Altersgruppe (z.B. 0 - 3 Jahre) eine Kinderquote pro Haushalt/Wohneinheit ausgedrückt werden. Durch den längeren historischen Betrachtungszeitraum werden Spitzen geglättet.

 

Unberücksichtigt bleiben hier die unterschiedlichen Geburtenraten bei verschiedenen  sozialen Schichten und die potentiellen Bewohner eines Neubaugebietes. Überspitzt würden altengerechte Wohnun­gen mit der gleichen Quote wie Sozialwohnungen be­legt.

 

Diese Schwäche kann ausgeglichen werden, wenn statt einer einheitlichen Kinder­quote für die gesamte Stadt Haan eine nach Bewohnergruppen/Sozialstrukturen dif­ferenzierte Betrachtung zur Anwendung gelangt.

 

Allerdings bezieht auch diese Vorgehensweise ihre Grundlagen rein aus Ex-post-Be­trachtungen. Die Zahl und räumliche Verteilung von Kindern verändert sich aber häu­fig während des Planungszeitraumes für investive Maßnahmen im Kita- und Schulbe­reich.

 

Hier kann nur über eine lokale kleinräumige Bevölkerungsprognose eine verbesserte Datengrundlage geschaffen werden, für die dedizierte Vorgaben zu Binnen- und Außenwanderungen, zu Veränderungen der sozialen Bevölkerungsstruktur und zur Schaffung von Neubaugebieten bzw. zur Innenverdichtung zu treffen sind. Auch eine solche Bevölkerungsprognose führt nicht zu einer absoluten und unumstößlichen Aussage über die Zahl und Verteilung von Menschen verschiedener Altersgruppen, da sie immer nur darstellen kann, welche Entwicklungen bei Berücksichtigung der jewei­ligen Vorgaben eintreten. Weil es aber anders kommen kann,  besteht hier die Mög­lichkeit mit verschiedenen Szenarien zu arbeiten und so einen Entwicklungskorridor zu beschreiben.

 

Daneben gehört es zur Aufgabe der Verwaltung einen regelmäßigen Soll-/Ist-Ab­gleich durchzuführen und ggf. mit nachgesteuerten Vorgaben eine neue Prognose für den nächsten Planungszeitraum in einem revolvierenden System zu berechnen.

 

Die Statistikstelle der Stadt Haan verfügt über die notwendigen Software-Werkzeuge und Methodenkenntnisse, um mit den Datenbeständen des Einwohnermeldeamtes lokale Bevölkerungsprognosen zu rechnen. Somit fallen keine externen Kosten an. Intern sind allerdings Ressourcen verschiedener Verwaltungsbereiche (Stadtplanung, Schule, Jugend bis zum Verwaltungsvorstand) erforderlich, um abgestimmte und von allen Nut­zern der Prognosen akzeptierte Prognose-Szenarien zu definieren.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2017 mit verschiedenen Szenarien lokale kleinräumige Bevölkerungsprognosen für die Stadt Haan zu berechnen und daraus einen Datenkranz abzuleiten, der von Politik und Verwaltung als Grundlage für zukünftige Planungsprozesse herangezogen werden kann.