Sachverhalt:
Im Rahmen der Kita- und Schulentwicklungsplanung - aber auch beim Abschluss von Städtebaulichen Verträgen - steht die Stadt Haan vor der Frage, welche Auswirkungen städtebauliche Maßnahmen hinsichtlich der Zahl der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Haan haben.
Hierbei ergeben sich Unsicherheiten durch die Anziehungskraft von Investitionsmaßnahmen auf unterschiedliche Bewohnergruppen (seniorengerechtes Wohnen vs. Eigenheime für Familien mit Kindern), die Größe und Lage der Investitionsmaßnahmen sowie den Betrachtungszeitraum.
Sollen diese Faktoren in einem Planungsprozess oder bei einem Vertragsabschluss mit ausreichender Qualität Berücksichtigung finden, sind pauschale Berechnungsverfahren von vornherein ausgeschlossen. Stattdessen gilt es vorhabenspezifische Berechnungen anzustellen, was bei größeren Neubaugebieten naturgemäß leichter und zuverlässiger möglich ist, als bei kleinteiligen Maßnahmen etwa der Innenverdichtung.
Ein erster Ansatz für eine Verbesserung
des bisherigen Vorgehens ist das von Dr. Garbe & Lexis ins Gespräch gebrachte Verfahren, bei dem über
einen längeren historischen Betrachtungszeitraum die Zahl der Kinder pro
Haushalt/Wohneinheit in Haan ermittelt wird. Auf diesem Wege kann dann für die
relevanten Altersgruppe (z.B. 0 - 3 Jahre) eine Kinderquote pro
Haushalt/Wohneinheit ausgedrückt werden. Durch den längeren historischen
Betrachtungszeitraum werden Spitzen geglättet.
Unberücksichtigt bleiben hier die unterschiedlichen
Geburtenraten bei verschiedenen sozialen
Schichten und die potentiellen Bewohner eines Neubaugebietes. Überspitzt würden
altengerechte Wohnungen mit der gleichen Quote wie Sozialwohnungen belegt.
Diese Schwäche kann ausgeglichen werden, wenn statt einer einheitlichen Kinderquote für die gesamte Stadt Haan eine nach Bewohnergruppen/Sozialstrukturen differenzierte Betrachtung zur Anwendung gelangt.
Allerdings bezieht auch diese Vorgehensweise ihre Grundlagen rein aus Ex-post-Betrachtungen. Die Zahl und räumliche Verteilung von Kindern verändert sich aber häufig während des Planungszeitraumes für investive Maßnahmen im Kita- und Schulbereich.
Hier kann nur über eine lokale kleinräumige Bevölkerungsprognose eine verbesserte Datengrundlage geschaffen werden, für die dedizierte Vorgaben zu Binnen- und Außenwanderungen, zu Veränderungen der sozialen Bevölkerungsstruktur und zur Schaffung von Neubaugebieten bzw. zur Innenverdichtung zu treffen sind. Auch eine solche Bevölkerungsprognose führt nicht zu einer absoluten und unumstößlichen Aussage über die Zahl und Verteilung von Menschen verschiedener Altersgruppen, da sie immer nur darstellen kann, welche Entwicklungen bei Berücksichtigung der jeweiligen Vorgaben eintreten. Weil es aber anders kommen kann, besteht hier die Möglichkeit mit verschiedenen Szenarien zu arbeiten und so einen Entwicklungskorridor zu beschreiben.
Daneben gehört es zur Aufgabe der Verwaltung einen regelmäßigen Soll-/Ist-Abgleich durchzuführen und ggf. mit nachgesteuerten Vorgaben eine neue Prognose für den nächsten Planungszeitraum in einem revolvierenden System zu berechnen.
Die Statistikstelle der Stadt Haan verfügt über die notwendigen Software-Werkzeuge und Methodenkenntnisse, um mit den Datenbeständen des Einwohnermeldeamtes lokale Bevölkerungsprognosen zu rechnen. Somit fallen keine externen Kosten an. Intern sind allerdings Ressourcen verschiedener Verwaltungsbereiche (Stadtplanung, Schule, Jugend bis zum Verwaltungsvorstand) erforderlich, um abgestimmte und von allen Nutzern der Prognosen akzeptierte Prognose-Szenarien zu definieren.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2017 mit verschiedenen Szenarien lokale kleinräumige Bevölkerungsprognosen für die Stadt Haan zu berechnen und daraus einen Datenkranz abzuleiten, der von Politik und Verwaltung als Grundlage für zukünftige Planungsprozesse herangezogen werden kann.