Sachverhalt:
1. Aufgaben
Bei der Stelle 40/26 handelt es sich um die Stelle „Sekretärin an der
Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan“ und als solche um eine Pflichtaufgabe des
Schulträgers gem. § 79 des Schulgesetzes NRW.
2. Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre / Begründung
Die v.g. Stelle ist durch den Tod der Stelleninhaberin seit Mitte
Februar vakant. Durch vorangegangene wiederholt krankheitsbedingte Ausfälle ist
die Arbeitssituation im Schulsekretariat der Gemeinschaftsgrundschule
Mittelhaan bereits seit längerem kritisch. Ein geringes Maß der anfallenden
Arbeiten wurde durch Praktikanten, Auszubildende sowie andere
Schulsekretärinnen erledigt, was sich jedoch nur auf das Allernötigste
beschränken ließ und schon aufgrund mangelnder Ressourcen auf Dauer nicht
umsetzbar ist. Darüber hinaus ist das Schulsekretariat als erster Kontakt für
Schüler/innen, Eltern, Behörden und Bürger/innen das Aushängeschild einer
Schule, wodurch besondere Anforderungen an eine personelle Konstanz begründet
sind.
Ein internes Ausschreibungsverfahren konnte mangels Bewerbungen nicht zu
einer Wiederbesetzung der Stelle führen,
so dass die Stelle nur extern wiederbesetzt werden kann. Eine sofortige
Wiederbesetzung der Stelle ist aufgrund der v.g. Darstellung zur Erfüllung der
Pflichtaufgabe des Schulträgers gem. § 79 des Schulgesetzes NRW erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der
Stelle 40/26 – Sekretariat Gemeinschaftsgrundschule Mittelhaan (0,5
Stellenanteil bisher A 8 künftig EG 6) als Ausnahme zur Wiederbesetzungssperre
zu.
Finanz. Auswirkung:
43.100 Euro (Die Personalkosten sind im Haushalt 2017ff berücksichtigt.)