Betreff
Offene Ganztagsschule
Verwendung der Betreuungspauschale
Vorlage
40/003/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit einigen Jahren erhält die Stadt Haan als Schulträger der Haaner Grundschulen, die alle offene Ganztagsschulen sind, neben den OGS-Zuschüssen pro Standort eine Betreuungspauschale in Höhe von 5.500 € d.h., insgesamt  27.500 €/Schuljahr.

 

Nach dem Runderlass „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 in der aktuell geltenden Fassung  können diese Mittel für andere Betreuungsangebote an einer offenen Ganztagsschule (z.B. Frühstücksangebote,  Vor- und Übermittagbetreuung, Silentien, Betreuung nach 16 Uhr, in Einzelfällen auch bei besonderen Förderangeboten vor 16 Uhr  und/oder ergänzende Ferienangebote) verwendet werden. Da mit Einführung dieser Betreuungspauschale gleichzeitig die gesonderte Landesförderung der Verlässlichen Grundschule (VGS/Schule von acht  bis eins) an offenen Ganztagsschulen entfallen ist, wurde  seinerzeit in Übereinstimmung zwischen Schulen, OGS-Trägern und Verwaltung entschieden, diese Mittel für die Verlässliche Grundschule einzusetzen. Die politischen Gremien wurden entsprechend informiert.

 

Da die Grundschule Bollenberg über ein entsprechendes Betreuungsangebot nicht verfügt, wurden die Mittel auf die anderen Standorte verteilt, was nach geltendem Erlass möglich ist. Jede Schule erhielt einen Sockelbetrag in Höhe von 2.000 € und der Restbetrag erfolgte nach tatsächlichen Belegungszahlen in der VGS, die jeweils zwei Wochen nach Schuljahresbeginn an den Schulträger zu melden waren. 

 

Durch eine erneute Erlassänderung vom 25.01.2017 werden die v.g. Mittel der Betreuungspauschale um 2.000 € pro OGS-Standort/Schuljahr erhöht, so dass die Stadt Haan ab dem Schuljahr 2017/2018 pro Schule 7.500 €/Schuljahr d.h., 37.500 € insgesamt an Landeszuweisungen für diesen Zweck erhält. Für das laufende Schuljahr wurde dieser Betrag anteilig d.h., in Höhe von 5.000 € bewilligt und ausgezahlt und seitens des Schulträgers entsprechend des v.g. Verteilerschlüssels an die OGS-Träger weiter geleitet. Für die Zukunft ist dies ein geeigneter Zeitpunkt, um die Verteilung der Mittel neu zu überdenken, zumal in diesem Jahr aus Gründen der Haushaltskonsolidierung auch die Silentien an den Standorten Bollenberg und Unterhaan gestrichen wurden. Aus diesem Grund wurde seitens der Verwaltung ein Gespräch mit allen OGS- und Schulleitungen sowie den Träger-Vertretern geführt. Im Ergebnis besteht danach Einigkeit, dass jeder OGS-Standort die Mittel in Höhe von 7.500 € erhält und in diesem Rahmen in Übereinstimmung zwischen Schule und OGS Erlasskonform entscheidet, welche zusätzlichen Betreuungsangebote eingerichtet werden können. Unstrittig ist dabei, dass an den Standorten Mittelhaan, Unterhaan, Don-Bosco und Gruiten die VGS weiter geführt wird.

 

Zur Verdeutlichung wird dies nochmal anhand der nachfolgenden Tabelle zahlenmäßig erläutert.

 

Schule

Schule von 8-1 Belegung im Schuljahr 2016/2017

Zuweisungsbetrag

Zuweisungsbetrag nach Beschlussv. ab Schuljahr 2017/2018

GGS Bollenberg

--

--

7.500 €

GGS Mittelhaan

23

6.272 €

7.500 €

GGS Unterhaan

15

4.786 €

7.500 €

KGS Don-Bosco

35

8.500 €

7.500 €

GGS Gruiten

32

7.942 €

7.500 €

 

 

Dieser Vorschlag erfolgt in Übereinstimmung zwischen allen Beteiligten und wird seitens der OGS-Träger auch begrüßt, da sie damit künftig über eine solide und feste Planungsgröße verfügen.   

Beschlussvorschlag:

 

Hinsichtlich der Betreuungspauschale erhält jeder OGS-Träger in übereinstimmender Absprache mit der jeweiligen Schulleitung die Möglichkeit, im Rahmen der   zugewiesenen Mittel in Höhe von maximal 7.500 €/OGS Standort/Schuljahr entsprechend Ziffer 5.46 des  Runderlasses

 

 „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 12.02.2003 in der aktuell geltenden Fassung

 

zusätzliche Betreuungsangebote Erlasskonform einzurichten. Der Schulträger ist über Art und Umfang zu Beginn eines Schuljahres schriftlich zu informieren.

 

 

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die Mehreinnahmen in Höhe von 10.000 € /Jahr entsprechen den Mehrausgaben. Es erfolgt in diesem Bereich keine Eigenleistung der Stadt.