Betreff
Zukünftige Nutzung des städtischen Waldfriedhofes; Schließung von Teilflächen/ Grabfeldern
Vorlage
60/027/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Anfang des Jahres 2014 wurde die sog. Strategievorlage zur zukünftigen Nutzung und Entwicklung des städtischen Waldfriedhofes vorgelegt. Aus den Erkenntnissen zum Bestattungs- und Nutzungsverhalten auf dem städtischen Waldfriedhof sollen aus Sicht der Verwaltung weitergehende sowie notwendige Veränderungen beschlossen werden.

Die Sitzungsvorlage dient der Konkretisierung der 2014 dargestellten mittel- und langfristigen Nutzung von Flächen auf dem städtischen Waldfriedhof.

 

Schließung von Teilflächen/ Grabfeldern:

Um den Überhangflächen sowie den Lücken in den Grabfeldern Herr zu werden, muss die zukünftige Nutzung von Flächen konkretisiert werden. In einem ersten Schritt sind Grabfelder zu schließen bzw. deren Weiternutzung durch Wiederbelegungsstopp zu sperren. Eine Schließung von Grabfeldern bedeutet, dass die Friedhofsteile als solches bestehen bleiben, lediglich weitere Bestattungen werden eingestellt.

 

Wie in der Strategievorlage erläutert wurde, soll der im Wald gelegene, alte Teil des Friedhofes weitgehend als Bestattungsfläche aufgegeben werden. Diesem Ziel steht ein weiterhin vorhandener Bedarf für Grabstätten in genau diesem Teil des Friedhofes entgegen. Eine vollständige Schließung im Waldbereich könnte daher negative Auswirkung auf die Bestattungszahlen haben.

Daher schlägt die Verwaltung vor, einige Grabfelder dauerhaft als Bestattungsfläche zu erhalten. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, dass einerseits zusammenhängende Flächen wegfallen und andererseits zusammenhängende, bevorzugte Grabfelder erhalten bleiben. Die Grabfelder F1-F2, F4-F9, E4 und EB1 bleiben als Bestattungsflächen erhalten.

 

Für Grabfelder mit Einzelgräbern (Reihengräber) ist der Beschluss über die Schließung zum 31.12.2017 möglich. Die Schließung bewirkt, dass keine Neuerwerbe von Nutzungsrechten bzw. Beisetzungen möglich sind. Dies ist bei vorhandenen Einzelgrabstätten grundsätzlich der Fall. Mit Ablauf des letzten Nutzungsrechtes (siehe Anlage 1) erfolgt eine Entscheidung des Rates über die zukünftige Verwendung.

 

Für Grabfelder mit Familiengrabstätten (Wahlgräber) ergeben sich weitergehende Konsequenzen, welche in § 3 der Friedhofssatzung genauer beschrieben sind.

 

Auszug aus der Friedhofssatzung:

 

§ 3 Schließung und Entwidmung

(1)  Der Friedhof und Friedhofsteile können durch Beschluss des Rates gesperrt (Schließung) oder einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung). Dasselbe gilt für einzelne Grabstätten.

(2)  Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Familiengrabstätten / Urnenfamiliengrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andere Familiengrabstätte / Urnenfamiliengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung bereits bestat­teter Leichen verlangen.

(3)  […]

(4)  Jede Schließung oder Entwidmung nach § 3 Abs. 1 S. 1 und von Einzelgrabstätten ist ortsüblich bekannt zu machen; bei Familien- oder Urnengrabstätten erhält der jeweilige Nutzungsberechtigte stattdessen einen schriftlichen Bescheid. Bei Einzelgrabstätten soll ein Angehöriger des Verstorbenen schriftlich benachrichtigt werden.

(5)  […]

(6)  Alle Ersatzgrabstätten nach § 3 Abs. 2 und 3 werden von der Stadt Haan kostenfrei in ähnlicher Weise wie die geschlossenen oder entwidmeten Grabstätten hergerichtet. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.

 

Daher favorisiert die Friedhofsverwaltung für Grabfelder mit Familiengrabstätten einen Wiederbelegungsstopp als Vorstufe einer Schließung. Die vorhandenen Rechte bzgl. Wiedererwerb/ Verlängerung bleiben erhalten, Beisetzungen in vorhandene Grabstätten können erfolgen (i.d.R. Ehegatten). Eine Umbettungswelle und damit einhergehende Kosten für die Stadt können verhindert werden.

 

Die unter Pkt. 2 des Beschlussvorschlages genannten Grabfelder werden mit Ablauf des letzten Nutzungsrechtes geschlossen. Das voraussichtliche Datum ergibt sich aus Anlage 2. Dieses Datum kann sich verschieben, wenn berechtigte Beisetzungen in vorhanden Grabstätten oder Verlängerungsrechte wahrgenommen werden. Die tatsächliche Schließung wird dem Rat zum jeweiligen Zeitpunkt für eine Entscheidung vorgelegt.

 

Flächen, welche nicht mehr dem Friedhofszweck dienen, werden nicht in die Gebührenkalkulationen eingerechnet.

 

Baumbestattungen

Seit Einführung der Baumbestattungen wurden 25 Beisetzungen vorgenommen. Die Verwaltung hat eine sinnvolle Ergänzung der Bestattungsarten eingeführt.

Ursprünglich war vorgesehen, in den Grabfelder EA1 und EA2 Baumbestattungen anzubieten. Dies erwies sich als wenig zweckmäßig, zumal dieser Teil des Friedhofes mittel- bis langfristig nicht mehr als Bestattungsfläche genutzt wird. Die Baumbestattungen wurden im Feld G vorgenommen.

 

Langfristig sollen die Grabfelder H-J ebenfalls für Baumbestattungen zur Verfügung stehen. Bereits jetzt sollen im Rahmen der Unterhaltung Jungbäume gepflanzt werden, sofern Teilflächen nicht mehr mit anderen Nutzungsrechten belegt sind. So kann in Zukunft auf bereits gewachsene Bäume in den Feldern H-J zurückgegriffen werden. Für die Grabfelder H-J gibt es laufende Nutzungsrechte bis 2043.

 

Aschestreufeld

Das Grabfeld AX hat sich als nicht geeignet herausgestellt. Unter dem Grabfeld AX befindet sich eine Gasleitung der angrenzenden Stadtwerke. Für die Nutzung der Fläche als Aschestreufeld ist dies zunächst unschädlich. Jedoch werden hierdurch Anpflanzungen sowie bauliche Veränderungen (Randsteine, Gedenkstein, Sitzmöglichkeit, Bepflanzung) ausgeschlossen. Aktuell gleicht das Grabfeld AX einer Rasenfläche; es ist nicht erkennbar, dass sich hierbei um eine gesonderte Fläche für Ascheverstreuung handelt.

 

Das Grabfeld L ist flächenmäßig kleiner. Hier können Pflanzen und/oder bauliche Veränderungen sowie ein Gedenkstein installiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, das Grabfeld L als Aschestreufeld herzurichten und zu nutzen.

 

Urnenrasenfamiliengräber im Grabfeld SR

Urnenrasenfamiliengräber (Wahlgrab) werden ausschließlich an der südlichen Grenze im Feld P angeboten. Die Verwaltung schlägt vor, dass diese Bestattungsart zusätzlich im Feld SR angeboten wird. Hier kommt es zu einem optisch abgestimmten Bild im Feld SR mit den vorhandenen Raseneinzelgrabstätten.

 

Urnenwahlgräber im Grabfeld EB1

Durch die Schließung diverser Grabfelder ist es nicht mehr möglich, Urnenfamiliengräber als Wahlgrab in bewaldeten Teil zu erwerben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Möglichkeit im Feld EB1 zu erhalten.

 

Bestattungswald

Der regionale Bedarf dieser Bestattungsart ist vorhanden. Die nächste Möglichkeit findet sich aktuell nicht im Umkreis von ca. 30 km. Jedoch fragen nur wenige Haaner/innen nach dieser Bestattungsform. Daher würden Waldbestattungen eher einem auswärtigen Bedarf (Nicht-Haaner/innen) dienen.

 

Ein bundesweit tätiges Unternehmen prüft derzeit, ob ein solches Angebot auf einer Fläche in Hilden/ Düsseldorf angeboten werden kann.

 

Fraglich ist, ob ein kleiner Grundstücksteil der städt. Friedhofsfläche, welche derzeit als Wald ausgewiesen ist, die gleiche Wirkung haben kann, wie ein naturbelassenes Waldstück, welches den Vorstellungen eines Bestattungswaldes tatsächlich entspricht.

 

Die Verwaltung ist der Meinung, dass mit den derzeit angebotenen Bestattungsarten genügend Alternativen zu einem Bestattungswald vorhanden sind, z.B. pflegefreie Gräber, Baumbestattungen. Die Einrichtung eines Bestattungswaldes wird daher nicht weiter verfolgt.

 

Urnenwände/ Urnenstelen

Die Ausführungen der Strategievorlage haben weiterhin Bestand. Die Bestattungsmöglichkeit wird erst nach erfolgter Flächenreduzierung erneut aufgegriffen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Haan beschließt:

 

  1. Die Grabfelder AX, E1-E3, E5, EA3-7, R und X werden zum 31.12.2017 geschlossen.
  2. In den Grabfeldern E, F3, FA7-FA12, FB1, FB2, FB5-FB7, U3-U5 und WZ gibt es einen Wiederbelegungsstopp (kein Neuerwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern).
  3. In den Grabfeldern H-J gibt es einen Wiederbelegungsstopp (kein Neuerwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern) mit dem Ziel der Nutzung als Grabfelder für Baumbestattungen.
  4. Das Grabfeldes L wird hergerichtet und als Aschestreufeld genutzt.
  5. Im Grabfeld SR wird zusätzlich die Bestattungsart Urnenrasenfamiliengräber als Wahlgrab angeboten.
  6. Im Grabfeld EB1 wird zusätzlich die Bestattungsart Urnenwahlgräber angeboten.
  7. Die zusätzlichen Bestattungsarten Waldbestattungen und Urnenwände/ Urnenstelen werden derzeit nicht weiterverfolgt.