Sachverhalt:
Anfang des Jahres 2014 wurde die
sog. Strategievorlage zur zukünftigen Nutzung und Entwicklung des städtischen
Waldfriedhofes vorgelegt. Aus den Erkenntnissen zum Bestattungs- und
Nutzungsverhalten auf dem städtischen Waldfriedhof sollen aus Sicht der Verwaltung
weitergehende sowie notwendige Veränderungen beschlossen werden.
Die Sitzungsvorlage dient der
Konkretisierung der 2014 dargestellten mittel- und langfristigen Nutzung von
Flächen auf dem städtischen Waldfriedhof.
Schließung von Teilflächen/ Grabfeldern:
Um den Überhangflächen sowie den
Lücken in den Grabfeldern Herr zu werden, muss die zukünftige Nutzung von Flächen
konkretisiert werden. In einem ersten Schritt sind Grabfelder zu schließen bzw.
deren Weiternutzung durch Wiederbelegungsstopp zu sperren. Eine Schließung von
Grabfeldern bedeutet, dass die Friedhofsteile als solches bestehen bleiben,
lediglich weitere Bestattungen werden eingestellt.
Wie in der Strategievorlage
erläutert wurde, soll der im Wald gelegene, alte Teil des Friedhofes weitgehend
als Bestattungsfläche aufgegeben werden. Diesem Ziel steht ein weiterhin
vorhandener Bedarf für Grabstätten in genau diesem Teil des Friedhofes
entgegen. Eine vollständige Schließung im Waldbereich könnte daher negative
Auswirkung auf die Bestattungszahlen haben.
Daher schlägt die Verwaltung vor,
einige Grabfelder dauerhaft als Bestattungsfläche zu erhalten. Bei der Auswahl
wurde darauf geachtet, dass einerseits zusammenhängende Flächen wegfallen und
andererseits zusammenhängende, bevorzugte Grabfelder erhalten bleiben. Die
Grabfelder F1-F2, F4-F9, E4 und EB1 bleiben als Bestattungsflächen erhalten.
Für Grabfelder mit Einzelgräbern
(Reihengräber) ist der Beschluss über die Schließung zum 31.12.2017 möglich.
Die Schließung bewirkt, dass keine Neuerwerbe von Nutzungsrechten bzw.
Beisetzungen möglich sind. Dies ist bei vorhandenen Einzelgrabstätten
grundsätzlich der Fall. Mit Ablauf des letzten Nutzungsrechtes (siehe Anlage 1) erfolgt eine Entscheidung des
Rates über die zukünftige Verwendung.
Für Grabfelder mit
Familiengrabstätten (Wahlgräber) ergeben sich weitergehende Konsequenzen,
welche in § 3 der Friedhofssatzung genauer beschrieben sind.
Auszug aus der Friedhofssatzung:
§ 3 Schließung und Entwidmung
(1) Der Friedhof
und Friedhofsteile können durch Beschluss des Rates gesperrt (Schließung) oder
einer anderen Verwendung zugeführt werden (Entwidmung). Dasselbe gilt für
einzelne Grabstätten.
(2) Durch die
Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen ausgeschlossen. Soweit
durch Schließung das Recht auf weitere Bestattungen in Familiengrabstätten /
Urnenfamiliengrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die
restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag
eine andere Familiengrabstätte / Urnenfamiliengrabstätte zur Verfügung
gestellt. Außerdem kann er die Umbettung bereits bestatteter Leichen
verlangen.
(3) […]
(4) Jede
Schließung oder Entwidmung nach § 3 Abs. 1 S. 1 und von Einzelgrabstätten ist
ortsüblich bekannt zu machen; bei Familien- oder Urnengrabstätten erhält der
jeweilige Nutzungsberechtigte stattdessen einen schriftlichen Bescheid. Bei
Einzelgrabstätten soll ein Angehöriger des Verstorbenen schriftlich
benachrichtigt werden.
(5) […]
(6)
Alle Ersatzgrabstätten nach § 3 Abs. 2 und 3 werden
von der Stadt Haan kostenfrei in ähnlicher Weise wie die geschlossenen oder
entwidmeten Grabstätten hergerichtet. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand
des Nutzungsrechts.
Daher favorisiert die
Friedhofsverwaltung für Grabfelder mit Familiengrabstätten einen
Wiederbelegungsstopp als Vorstufe einer Schließung. Die vorhandenen Rechte
bzgl. Wiedererwerb/ Verlängerung bleiben erhalten, Beisetzungen in vorhandene
Grabstätten können erfolgen (i.d.R. Ehegatten). Eine Umbettungswelle und damit
einhergehende Kosten für die Stadt können verhindert werden.
Die unter Pkt. 2 des
Beschlussvorschlages genannten Grabfelder werden mit Ablauf des letzten
Nutzungsrechtes geschlossen. Das voraussichtliche Datum ergibt sich aus Anlage 2. Dieses Datum kann sich
verschieben, wenn berechtigte Beisetzungen in vorhanden Grabstätten oder
Verlängerungsrechte wahrgenommen werden. Die tatsächliche Schließung wird dem
Rat zum jeweiligen Zeitpunkt für eine Entscheidung vorgelegt.
Flächen, welche nicht mehr dem
Friedhofszweck dienen, werden nicht in die Gebührenkalkulationen eingerechnet.
Baumbestattungen
Seit Einführung der
Baumbestattungen wurden 25 Beisetzungen vorgenommen. Die Verwaltung hat eine
sinnvolle Ergänzung der Bestattungsarten eingeführt.
Ursprünglich war vorgesehen, in den
Grabfelder EA1 und EA2 Baumbestattungen anzubieten. Dies erwies sich als wenig
zweckmäßig, zumal dieser Teil des Friedhofes mittel- bis langfristig nicht mehr
als Bestattungsfläche genutzt wird. Die Baumbestattungen wurden im Feld G
vorgenommen.
Langfristig sollen die Grabfelder
H-J ebenfalls für Baumbestattungen zur Verfügung stehen. Bereits jetzt sollen
im Rahmen der Unterhaltung Jungbäume gepflanzt werden, sofern Teilflächen nicht
mehr mit anderen Nutzungsrechten belegt sind. So kann in Zukunft auf bereits
gewachsene Bäume in den Feldern H-J zurückgegriffen werden. Für die Grabfelder
H-J gibt es laufende Nutzungsrechte bis 2043.
Aschestreufeld
Das Grabfeld AX hat sich als nicht
geeignet herausgestellt. Unter dem Grabfeld AX befindet sich eine Gasleitung
der angrenzenden Stadtwerke. Für die Nutzung der Fläche als Aschestreufeld ist
dies zunächst unschädlich. Jedoch werden hierdurch Anpflanzungen sowie bauliche
Veränderungen (Randsteine, Gedenkstein, Sitzmöglichkeit, Bepflanzung)
ausgeschlossen. Aktuell gleicht das Grabfeld AX einer Rasenfläche; es ist nicht
erkennbar, dass sich hierbei um eine gesonderte Fläche für Ascheverstreuung
handelt.
Das Grabfeld L ist flächenmäßig
kleiner. Hier können Pflanzen und/oder bauliche Veränderungen sowie ein
Gedenkstein installiert werden. Die Verwaltung schlägt vor, das Grabfeld L als
Aschestreufeld herzurichten und zu nutzen.
Urnenrasenfamiliengräber im Grabfeld SR
Urnenrasenfamiliengräber (Wahlgrab)
werden ausschließlich an der südlichen Grenze im Feld P angeboten. Die
Verwaltung schlägt vor, dass diese Bestattungsart zusätzlich im Feld SR
angeboten wird. Hier kommt es zu einem optisch abgestimmten Bild im Feld SR mit
den vorhandenen Raseneinzelgrabstätten.
Urnenwahlgräber im Grabfeld EB1
Durch die Schließung diverser
Grabfelder ist es nicht mehr möglich, Urnenfamiliengräber als Wahlgrab in
bewaldeten Teil zu erwerben. Die Verwaltung schlägt vor, diese Möglichkeit im
Feld EB1 zu erhalten.
Bestattungswald
Der regionale Bedarf dieser
Bestattungsart ist vorhanden. Die nächste Möglichkeit findet sich aktuell nicht
im Umkreis von ca. 30 km. Jedoch fragen nur wenige Haaner/innen nach dieser
Bestattungsform. Daher würden Waldbestattungen eher einem auswärtigen Bedarf
(Nicht-Haaner/innen) dienen.
Ein bundesweit tätiges Unternehmen
prüft derzeit, ob ein solches Angebot auf einer Fläche in Hilden/ Düsseldorf
angeboten werden kann.
Fraglich ist, ob ein kleiner
Grundstücksteil der städt. Friedhofsfläche, welche derzeit als Wald ausgewiesen
ist, die gleiche Wirkung haben kann, wie ein naturbelassenes Waldstück, welches
den Vorstellungen eines Bestattungswaldes tatsächlich entspricht.
Die Verwaltung ist der Meinung,
dass mit den derzeit angebotenen Bestattungsarten genügend Alternativen zu
einem Bestattungswald vorhanden sind, z.B. pflegefreie Gräber,
Baumbestattungen. Die Einrichtung eines Bestattungswaldes wird daher nicht
weiter verfolgt.
Urnenwände/ Urnenstelen
Die Ausführungen der Strategievorlage haben weiterhin Bestand. Die Bestattungsmöglichkeit wird erst nach erfolgter Flächenreduzierung erneut aufgegriffen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan beschließt:
- Die Grabfelder AX, E1-E3, E5, EA3-7, R und X werden zum 31.12.2017 geschlossen.
- In den Grabfeldern E, F3, FA7-FA12, FB1, FB2, FB5-FB7, U3-U5 und WZ gibt es einen Wiederbelegungsstopp (kein Neuerwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern).
- In den Grabfeldern H-J gibt es einen Wiederbelegungsstopp (kein Neuerwerb von Nutzungsrechten an Wahlgräbern) mit dem Ziel der Nutzung als Grabfelder für Baumbestattungen.
- Das Grabfeldes L wird hergerichtet und als Aschestreufeld genutzt.
- Im Grabfeld SR wird zusätzlich die Bestattungsart Urnenrasenfamiliengräber als Wahlgrab angeboten.
- Im Grabfeld EB1 wird zusätzlich die Bestattungsart Urnenwahlgräber angeboten.
- Die zusätzlichen Bestattungsarten Waldbestattungen und Urnenwände/ Urnenstelen werden derzeit nicht weiterverfolgt.