Sachverhalt:

1./   Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Haan hat am 15.11.2016 den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 120 „Westliches Heidfeld“ und den Beschluss der 29. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.

Mit Schreiben vom 09.01.2017 hat die Verwaltung die 29. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorgelegt.

 

Mit Nachricht per Email vom 10.05.2017 weist die Bezirksregierung darauf hin, dass die Begründung einschl. Umweltbericht zur FNP-Änderung ergänzungsbedürftige Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung enthält. Da die Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungsplanaufstellung jeweils eigenständige Verfahren sind, wird es für erforderlich gehalten, dass in der Begründung bzw. im Umweltbericht zur 29. FNP-Änderung einige Angaben zur Vorgehensweise und zum Ergebnis der Artenschutzprüfung eingefügt werden.

Die Bezirksregierung hat bei der Genehmigung die Auflage erteilt, dass die Begründung mit Angaben zu der artenschutzrechtlichen Prüfung (Vorgehensweise und Ergebnis) redaktionell ergänzt wird. Ein Beitrittsbeschluss des Rates der Stadt Haan ist nicht erforderlich.

 

 

2./   Änderungen der Begründung und des Umweltberichts

In die Begründung zur 29. FNP-Änderung und im Umweltbericht wurden entsprechende, mit der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmte Kapitel eingefügt. In diesen wird das Verfahren zur Ermittlung der möglicherweise beeinträchtigten planungsrelevanten Arten mit Hilfe von Quellenangaben und das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung dokumentiert.

Die Ergänzungen befinden sich auf den Seiten 16-19 der Begründung und auf den Seiten 9-10 des Umweltberichtes. Die Ergänzungen wurden grau hinterlegt.

 

 

3./     Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen

Mit dieser Vorlage werden dem Rat der Stadt Haan die redaktionellen Änderungen zur Kenntnis gegeben. Auf Grundlage der redaktionell geänderten Begründung und Umweltbericht kann die Genehmigung der 29. FNP-Änderung im Amtsblatt bekannt gemacht werden. Mit Wirksamkeit der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes kann auch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 120 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Haan Rechtskraft erlangen

Beschlussvorschlag:

„Die Genehmigungsverfügung vom 24.05.2017 mit der erteilten Auflage, die Begründung und den Umweltbericht jeweils redaktionell zu ergänzen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.“