hier: Genehmigung durch die Bezirksregierung
Sachverhalt:
1./ Bisheriges Verfahren
Der Rat der Stadt Haan hat am 15.11.2016
den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 120 „Westliches
Heidfeld“ und den Beschluss der 29. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Mit
Schreiben vom 09.01.2017 hat die Verwaltung die 29. Änderung des Flächennutzungsplans
zur Genehmigung gemäß § 6 BauGB vorgelegt.
Mit
Nachricht per Email vom 10.05.2017 weist die Bezirksregierung darauf hin, dass
die Begründung einschl. Umweltbericht zur FNP-Änderung ergänzungsbedürftige
Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung enthält. Da die
Flächennutzungsplanänderung und die Bebauungsplanaufstellung jeweils
eigenständige Verfahren sind, wird es für erforderlich gehalten, dass in der
Begründung bzw. im Umweltbericht zur 29. FNP-Änderung einige Angaben zur
Vorgehensweise und zum Ergebnis der Artenschutzprüfung eingefügt werden.
Die
Bezirksregierung hat bei der Genehmigung die Auflage erteilt, dass die
Begründung mit Angaben zu der artenschutzrechtlichen Prüfung (Vorgehensweise
und Ergebnis) redaktionell ergänzt wird. Ein Beitrittsbeschluss des Rates der
Stadt Haan ist nicht erforderlich.
2./ Änderungen der Begründung und
des Umweltberichts
In die
Begründung zur 29. FNP-Änderung und im Umweltbericht wurden entsprechende, mit
der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmte Kapitel eingefügt. In diesen wird
das Verfahren zur Ermittlung der möglicherweise beeinträchtigten
planungsrelevanten Arten mit Hilfe von Quellenangaben und das Ergebnis der
artenschutzrechtlichen Prüfung dokumentiert.
Die
Ergänzungen befinden sich auf den Seiten 16-19 der Begründung und auf den
Seiten 9-10 des Umweltberichtes. Die Ergänzungen wurden grau hinterlegt.
3./ Beschlussempfehlung und weiteres Vorgehen
Mit dieser Vorlage werden dem Rat der Stadt Haan die redaktionellen
Änderungen zur Kenntnis gegeben. Auf Grundlage der redaktionell geänderten
Begründung und Umweltbericht kann die Genehmigung der 29. FNP-Änderung im
Amtsblatt bekannt gemacht werden. Mit Wirksamkeit der 29. Änderung des
Flächennutzungsplanes kann auch die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 120
durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Haan Rechtskraft erlangen
Beschlussvorschlag:
„Die Genehmigungsverfügung vom 24.05.2017 mit der erteilten Auflage, die Begründung und den Umweltbericht jeweils redaktionell zu ergänzen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.“