Betreff
Aufnahme von Krediten - Änderung der Zuständigkeit
Vorlage
20/058/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Kreditaufnahmen

Das Amt für Finanzmanagement, Abteilung Haushalts- und Finanzsteuerung, beobachtet laufend die Zinsentwicklung allgemein, bei Kommunaldarlehen und den zinssubventionierten Krediten der NRW.Bank und der KfW. Daraus bildet es sich eine Zinsmeinung, die Basis für die Finanzierung der durch Rat und HFA beschlossenen Investitionsvorhaben ist. Die Entscheidung für die Umsetzung der Vorhaben wird durch Rat, HFA und die übrigen Ausschüsse getroffen. Wann die zugehörige Kreditaufnahme tatsächlich erfolgen muss, ist zu diesem Zeitpunkt ungewiss. Sie ist abhängig vom finanziellen Umfang des Vorhabens, dem Maßnahmenbeginn, dem evtl. vereinbarten Mittelabflussplan, dem tatsächlichen Umsetzungsstand, der aktuellen Liquidität und der noch zur Verfügung stehenden Kreditermächtigung.

Zur Zeit ist die Aufnahme von Krediten nach der „Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Haan vom 12.05.2015“ auf den HFA als entscheidungsbefugtes Gremium übertragen. Das führt in der praktischen Umsetzung dazu, dass Kreditkonditionen bei Banken ausschließlich zeitnah zu Sitzungsterminen abgefragt werden können und nach erfolgter Entscheidung des HFA das Darlehen abgeschlossen wird. Eine eigentlich erwünschte Finanz(ierungs)steuerung kann nicht erfolgen, da die Verwaltung die Darlehensaufnahme nur zu den am Sitzungstag geltenden Konditionen und nicht zu einem Termin, der ihrer Meinung nach die günstigsten Konditionen anbietet, umsetzen kann.

Im überwiegenden Teil der übrigen Gemeinden im Kreisgebiet ist diese Zuständigkeit nicht in den jeweiligen Zuständigkeitsordnungen enthalten und wird als Teil der laufenden Verwaltung betrachtet.

Daher schlägt die Verwaltung vor, die „Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Haan vom 12.05.2015“ entsprechend zu ändern.

 

Information zur Finanzierung Neubau Gymnasium

Die Finanzierung des Neubaus des Gymnasiums im Rahmen des PPP-Verfahrens wird über mehrere Kredite bei verschiedenen Banken realisiert werden müssen, da die Kreditkontingente der einzelnen Banken gedeckelt sind (i.d.R. Festbetrag je Einwohner) und der Gesamtkreditbedarf den Rahmen der einzelnen Bank überschreitet. Beabsichtigt sind Kredite mit unterschiedlichen Laufzeiten zur Anpassung der Finanzierung an die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände.

Zudem sind über die gesamte geplante Bauzeit von 2017 bis 2020 immer wieder Abschlagszahlungen zu leisten. Dabei können die Kreditaufnahme und der Mittelabfluss zeitlich voneinander abweichen, sprich: die Liquidität wird in Anspruch genommen bis Krediteinzahlungen eingehen oder Abschlagszahlungen fließen später als Kreditzuflüsse bereit gestellt werden. Hierdurch kann es je nach Zahlungszeitpunkt auch zu einer kurzfristigen Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten kommen.

Die durch den Beschlussvorschlag mögliche Flexibilität ist vor allem für eine sachgerechte und wirtschaftliche Umsetzung des Projektes „Finanzierung Neubau Gymnasium“ erforderlich. Aber auch für alle anderen anstehenden Finanzierungen ermöglicht die Anpassung aus Sicht der Verwaltung eine effizientere Bewirtschaftung der Kredite.

 

 

Beschlussvorschlag:

In der „Zuständigkeitsverordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Haan vom 12.05.2015“ wird unter „Haupt- und Finanzausschuss (HFA)“ die Entscheidungsbefugnis für die „Aufnahme von Krediten“ gestrichen.

Finanz. Auswirkung:

Der Beschluss führt zu Zinseinsparungen und wirtschaftlicheren Finanzierungen als bisher möglich. Eine Bezifferung der Einsparung ist nicht seriös darstellbar.

 

 

Verfasserin: Anja Herold, Amt für Finanzmanagement