Betreff
Ergebnisverwendung Gesamtabschluss 2010 der Stadt Haan
Vorlage
20/059/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 20.09.2016 überwies der Rat der Stadt Haan den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2010 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Nach § 116 Abs. 6 GO i.V.m. § 101 Abs. 3 GO NRW  prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss.

 

Die Prüfung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann durchgeführt.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb am 31.05.2017 für den von der Stadtkämmerin aufgestellten und von der Bürgermeisterin bestätigten Gesamtabschluss der Stadt Haan in der Fassung vom 22.02.2017.den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 116 Abs. 6 GO NRW  i. V. m. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt.

 

Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW  i.V. m. § 101 Abs. 7 GO NRW ist der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mit Datum 31.05.2017 unterzeichnet worden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 

 

-  dem Rat empfohlen, gemäß § 116 GO NRW den Gesamtabschluss für 2010 Stadt Haan festzustellen

und

-  den Ratsmitgliedern empfohlen, die Bürgermeisterin zu entlasten.

 

Hierzu wird auf die Vorlage 14/030/17 verwiesen.

 

Der  Jahresfehlbetrag des Gesamtabschusses 2010 der Stadt Haan beträgt 5.029.804,64 EUR und wird durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

 

Der vom Rat festgestellte Gesamtabschluss 2010 wird dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Gesamtabschluss 2010 wird entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht.

 

Die Unterlagen zum geprüften Gesamtabschluss (Prüfungsbericht einschließlich Gesamtabschluss 2010) sind zum Rechnungsprüfungsausschuss am 31.05.2017 an alle Ratsmitglieder verteilt worden.

Beschlussvorschlag:

 

Der  Jahresfehlbetrag des Gesamtabschusses 2010 der Stadt Haan beträgt 5.029.804,64 EUR und wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.