Betreff
Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)
hier: Erörterung gem. § 19 Abs. 3 LPlG;
Abfrage zu regionalplanerischen Bewertungen / Ausgleichsvorschlägen
Vorlage
61/179/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Das bisherige Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans Düsseldorf (RPD), das verschiedene informelle und formelle Verfahrensschritte beinhaltete, ist in Vorlage Nr. 61/135/2016 ausführlich dargestellt. Die Verwaltung hat die Stellungnahme der Stadt Haan im Rahmen der förmlichen 2. Beteiligung gem. § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPIG), § 33 LPIG DVO, § 10 Abs. 1 ROG mit Schreiben vom 30.09.2016 fristgerecht bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingereicht.

 

Vom 15.05.2017 bis zum 18.05.2017 fand im Bürgerhaus Erkrath-Hochdahl gemäß § 19 Abs. 3 LPlG eine nicht-öffentliche Erörterung der Bezirksregierung mit Verfahrensbeteiligten statt.[1] Hierzu wurden vor der Erörterung regionalplanerische Bewertungen / Ausgleichsvorschläge der Bezirksregierung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der ersten und zweiten Beteiligungsrunde zur Verfügung gestellt.

 

Bei der Erörterung wurden zahlreiche Themen des Planentwurfs behandelt. Zunächst standen insbesondere die geplanten textlichen Ziele und Grundsätze zur künftigen Siedlungsentwicklung, zum Schutz des Freiraumes und zur Infrastruktur auf der Tagesordnung. Nach Fragen zur Strategischen Umweltprüfung ging es um die konkreten graphischen Plandarstellungen in den Kommunen der Planungsregion Düsseldorf.

 

Gemäß § 19 Abs. 3 S. 3 u. S. 4 LPIG ist vorgesehen, dass die Regionalplanungsbehörde den Regionalrat über alle fristgemäß eingegangenen  Stellungnahmen sowie über das Ergebnis der Erörterung unterrichtet und hierbei die Anregungen aufzeigt, über die keine Einigkeit erzielt wurde.

 

Die Verwaltung wurde daher gebeten, bis zum 29.05.2017 diejenigen Abschnitte ihrer eigenen Stellungnahmen mitzuteilen, bei denen sie

sich den regionalplanerischen Bewertungen / Ausgleichsvorschlägen der Bezirksregierung uneingeschränkt anschließen kann.

 

Ausbleibende Rückmeldungen zu Ausgleichsvorschlagen und regionalplanerischen Bewertungen von der Regionalplanungsbehörde werden so gewertet, dass zu den  jeweiligen Anregungen keine Einigkeit erzielt werden konnte.

 

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Die von der Bezirksregierung als Synopsen dargestellten Stellungnahmen der Stadt Haan aus der 1. und 2. förmlichen Beteiligung sind in Anlage 1 beigefügt.

 

Diese betreffen die

 

1)    Darstellung eines gewerblich-industriellen Bereichs (GIB) im Bereich der Polnischen Mütze

 

2)    Rücknahme des Regionalen Grünzugs (RGZ) im Bereich Polnische Mütze

 

3)    Rücknahme der zwischen den Stadteilen Gruiten und Haan dargestellten sonstigen regionalplanerischen Straße (Verlängerung der K20n im Bereich zwischen Elberfelder und Gruitener Straße)

 

4)    Allgemeiner-Siedlungsbereich-Darstellung (ASB) nördlich der K20 Abgrenzung / ASB im Bereich der Außenbereichssatzung „Pastor-Vömel-Straße“

 

5)    Anregungen zu den Gewerbeflächen der Stadt Solingen im Bereich des Ittertals

 

Die regionalplanerischen Bewertungen  /  Ausgleichsvorschläge der Bezirksregierung zu den Stellungnahmen der Stadt Haan sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

 

Seitens der Bezirksregierung bestehen gegen die zum 1. Entwurf des Regionalplans angeregte Darstellung eines GIB im Bereich der „Polnischen Mütze“ aufgrund der bestehenden Nutzungen (z.B. Wohnbebauung) Bedenken. Der Anregung auf Aufnahme einer siedlungsräumlichen Darstellung, die im 2. Entwurf gemäß Regionalratsbeschluss vom 23.06.2017 nicht enthalten ist, würde  jedoch insoweit gefolgt, als eine Darstellung eines ASB im Bereich der der Polnischen Mütze erfolgt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bewertungen / Ausgleichsvorschlägen der Bezirksregierung zu den o. g. Anregungen 1 - 4. zuzustimmen und der Bewertung / Ausgleichsvorschlag zu Anregung 5 nicht zuzustimmen.

 

Damit bestünde lediglich kein Einvernehmen hinsichtlich der Bewertung / Ausgleichsvorschlag der Bezirksregierung zu den Gewerbeflächen der Stadt Solingen im Bereich des Ittertals.

 

Die Verwaltung hat mit dem Hinweis der noch ausstehenden politischen Beratung aufgrund der Fristsetzung der Bezirksregierung eine entsprechende vorläufige Mitteilung bei der Bezirksregierung eingereicht, die Anlage 4 zu entnehmen ist. Mit der vorgeschlagenen Beschlussfassung würde diese bestätigt.

 

 

 

Verfasserin: Frau Silke Böhm, Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht



[1] Deswegen wurde eine nicht-öffentliche Beschlussvorlage erstellt. 

Beschlussvorschlag:

 

Der Empfehlung der Verwaltung hinsichtlich des Einvernehmens zu regionalplanerischen Bewertungen / Ausgleichsvorschlägen der Bezirksregierung Düsseldorf in dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt.