Sachverhalt:
Im Dezember 2016 wurde in der Kindergartenbedarfsplanung für das
Kindergartenjahr 2017/2018 (Vorlage 51/108/2016) noch von einem Platzfehlbedarf
von 71 Plätzen sowie einer Überbelegung in allen Kindertageseinrichtungen mit
35 Plätzen ausgegangen.
Mit Stand vom 01.06.2017 hat sich der Fehlbedarf auf Datenbasis von
„kita VM“ dahingehend verändert, dass die Warteliste nun aus 46 Kindern
besteht, davon 23 Kinder als Ü 3 Kinder und 23 Kinder unter 3 Jahren. Davon ist
ein Kind ein ortsfremdes Kind. Die Zahl der Überbelegungen hat sich lt. Auszug
aus den aktuellen Monatsdaten KiBiz Web (Stand 01.06.2017) auf 14 Kinder
reduziert.
In der Kindertagespflege besteht trotz 10 freier Plätze aufgrund
besonderer Wünsche der Eltern an Betreuungszeiten eine Warteliste mit 17
Kindern.
Diese erfreuliche Entwicklung führt dazu, dass ein massiver Ausbau der
Kinderbetreuungsplätze, wie er sich noch Ende 2016 abzeichnete, nicht
erforderlich ist.
Der aktuelle Bedarf liegt bei 4 Gruppen und kann mit der Variante
„Neubau 4-gruppige Einrichtung“ befriedigt werden.
Eine Erweiterung der Kindertagesstätte Käthe-Kollwitz-Str. um maximal 40
Plätze ist insoweit nicht zielführend, da hierdurch der Bedarf nicht
vollständig abgedeckt werden kann und ein zusätzlicher 2-gruppiger Neubau
erforderlich wäre. Auch aus der Überlegung heraus, dass damit erstmals eine
8-gruppige Einrichtung bei kleinem Raumangebot entstehen würde, wird seitens
der Verwaltung empfohlen, die Erweiterung der Kindertageseinrichtung
Käthe-Kollwitz-Str. nicht weiter zu verfolgen.
Unabhängig hiervon nimmt die Verwaltung Stellung zur Kostenaufstellung
der AWO:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.06.2017 erläuterte die
AWO Kreis Mettmann gGmbH, vertreten durch Frau v. kleine Holthaus eine
Kostenberechnung für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung um 30 bzw. 40
Plätze in der Käthe-Kollwitz-Straße (Anlage 1). Anmerkung: In den bisherigen
Gesprächen wurde lediglich eine Erweiterung um 30 Plätze thematisiert.
Die AWO Kreis Mettmann gGmbH hat bereits mit Schreiben vom 11.05.2017 (siehe
Vorlage 51/164/2017) eine Kostenschätzung für die mögliche Erweiterung in Höhe
von 1.010.000 Euro eingereicht (960.000 € für die Umbaukosten, zuzüglich 50.000
€ für die Ausstattung). In der Sitzung am 01.06.2017 hat der Träger mündlich
ausgeführt, dass er sich mit einem Kostenanteil in Höhe von 105.000 €
beteiligen würde, um die Gesamtkosten für die Stadt Haan zu reduzieren.
Es wird bei der Aufstellung eine Förderung durch den LVR zu Grunde
gelegt, die sich auf zwei verschiedene Fördermöglichkeiten bezieht. Ein Platz
im Neubau inklusive Ersteinrichtung, sowie Herrichtung und Ausstattung des
Grundstücks wird mit 20.000 € pro Platz gefördert, im Altbau bzw. Bestandsbau
wird ein Platz dagegen mit 12.000 € gefördert. Dieser Betrag beinhaltet Aus-
und Umbaumaßnahmen ( 8.500 €) und Ausstattungsmaßnahmen von den Räumlichkeiten
und des Grundstückes (3.500 €).
Für 30 Plätze in der geplanten Erweiterung könnten 15 Plätze mit 12.000
€ und 15 Plätze mit 20.000 € pro Platz gefördert werden. Damit ergibt sich eine
förderfähige Summe von 480.000 €. Der LVR finanziert maximal 90 Prozent der
Fördersumme, also 432.000 €. Ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent verbleibt
beim Träger. Es ergibt sich somit eine mögliche finanzielle Belastung der Stadt
Haan für 30 weitere Betreuungsplätze in Höhe von insgesamt 473.000 € (Baukosten
abzüglich Eigenanteil AWO abzüglich Fördersumme LVR).
Die vorgelegte Berechnung der AWO Kreis Mettmann gGmbH zu den Kosten für
eine Erweiterung um 40 Betreuungsplätze wäre entsprechend zu korrigieren. Der
verbleibende Anteil für die Stadt Haan fällt augenscheinlich erheblich geringer
aus, da die Baukosten unverändert bleiben.
Beschlussvorschlag:
Die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Käthe-Kollwitz-Str. wird
nicht weiter verfolgt.