Betreff
Erweiterung der Kindertageseinrichtung "Käthe-Kollwitz-Straße" - Finanzierung
Vorlage
51/164/2017/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Im Dezember 2016 wurde in der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017/2018 (Vorlage 51/108/2016) noch von einem Platzfehlbedarf von 71 Plätzen sowie einer Überbelegung in allen Kindertageseinrichtungen mit 35 Plätzen ausgegangen.

 

Mit Stand vom 01.06.2017 hat sich der Fehlbedarf auf Datenbasis von „kita VM“ dahingehend verändert, dass die Warteliste nun aus 46 Kindern besteht, davon 23 Kinder als Ü 3 Kinder und 23 Kinder unter 3 Jahren. Davon ist ein Kind ein ortsfremdes Kind. Die Zahl der Überbelegungen hat sich lt. Auszug aus den aktuellen Monatsdaten KiBiz Web (Stand 01.06.2017) auf 14 Kinder reduziert.

 

In der Kindertagespflege besteht trotz 10 freier Plätze aufgrund besonderer Wünsche der Eltern an Betreuungszeiten eine Warteliste mit 17 Kindern.

 

Diese erfreuliche Entwicklung führt dazu, dass ein massiver Ausbau der Kinderbetreuungsplätze, wie er sich noch Ende 2016 abzeichnete, nicht erforderlich ist.

 

Der aktuelle Bedarf liegt bei 4 Gruppen und kann mit der Variante „Neubau 4-gruppige Einrichtung“ befriedigt werden.

 

Eine Erweiterung der Kindertagesstätte Käthe-Kollwitz-Str. um maximal 40 Plätze ist insoweit nicht zielführend, da hierdurch der Bedarf nicht vollständig abgedeckt werden kann und ein zusätzlicher 2-gruppiger Neubau erforderlich wäre. Auch aus der Überlegung heraus, dass damit erstmals eine 8-gruppige Einrichtung bei kleinem Raumangebot entstehen würde, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Käthe-Kollwitz-Str. nicht weiter zu verfolgen.

 

Unabhängig hiervon nimmt die Verwaltung Stellung zur Kostenaufstellung der AWO:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.06.2017 erläuterte die AWO Kreis Mettmann gGmbH, vertreten durch Frau v. kleine Holthaus eine Kostenberechnung für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung um 30 bzw. 40 Plätze in der Käthe-Kollwitz-Straße (Anlage 1). Anmerkung: In den bisherigen Gesprächen wurde lediglich eine Erweiterung um 30 Plätze thematisiert.

 

Die AWO Kreis Mettmann gGmbH hat bereits mit Schreiben vom 11.05.2017 (siehe Vorlage 51/164/2017) eine Kostenschätzung für die mögliche Erweiterung in Höhe von 1.010.000 Euro eingereicht (960.000 € für die Umbaukosten, zuzüglich 50.000 € für die Ausstattung). In der Sitzung am 01.06.2017 hat der Träger mündlich ausgeführt, dass er sich mit einem Kostenanteil in Höhe von 105.000 € beteiligen würde, um die Gesamtkosten für die Stadt Haan zu reduzieren.

 

Es wird bei der Aufstellung eine Förderung durch den LVR zu Grunde gelegt, die sich auf zwei verschiedene Fördermöglichkeiten bezieht. Ein Platz im Neubau inklusive Ersteinrichtung, sowie Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks wird mit 20.000 € pro Platz gefördert, im Altbau bzw. Bestandsbau wird ein Platz dagegen mit 12.000 € gefördert. Dieser Betrag beinhaltet Aus- und Umbaumaßnahmen ( 8.500 €) und Ausstattungsmaßnahmen von den Räumlichkeiten und des Grundstückes (3.500 €).

Für 30 Plätze in der geplanten Erweiterung könnten 15 Plätze mit 12.000 € und 15 Plätze mit 20.000 € pro Platz gefördert werden. Damit ergibt sich eine förderfähige Summe von 480.000 €. Der LVR finanziert maximal 90 Prozent der Fördersumme, also 432.000 €. Ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent verbleibt beim Träger. Es ergibt sich somit eine mögliche finanzielle Belastung der Stadt Haan für 30 weitere Betreuungsplätze in Höhe von insgesamt 473.000 € (Baukosten abzüglich Eigenanteil AWO abzüglich Fördersumme LVR).

 

Die vorgelegte Berechnung der AWO Kreis Mettmann gGmbH zu den Kosten für eine Erweiterung um 40 Betreuungsplätze wäre entsprechend zu korrigieren. Der verbleibende Anteil für die Stadt Haan fällt augenscheinlich erheblich geringer aus, da die Baukosten unverändert bleiben.

 

Beschlussvorschlag:

Die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Käthe-Kollwitz-Str. wird nicht weiter verfolgt.