Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Haan
Vorlage
20/060/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der von der Kämmerin aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.

 

Die Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2016, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden am 27.06.2017 vor der Sitzung des Rates verteilt.

 

Der im Haushaltsjahr 2016 entstandene Jahresfehlbetrag von 3.407.020,04 EUR wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der  allgemeinen Rücklage vollständig gedeckt. Im Haushaltsplan 2016 ist der Jahresfehlbetrag 2016 mit 7.174.767 EUR veranschlagt.

 

Eine Ergebnisverbesserung ergibt sich dadurch, dass Steuermindererträge im Wesentlichen durch Minderaufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Gebäudeunterhaltung, Gebäudebewirtschaftung, sonstige Dienstleistungen etc.) sowie durch Mindertransferaufwendungen v. a. im Asylbereich kompensiert wurden.

  

Der Rat leitet den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

 

Die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses gemäß § 101 GO NRW erfolgt im Rechnungsprüfungsausschuss und stützt sich auf den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Danach erfolgt nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Bürgermeisterin durch die Ratsmitglieder.

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Haan wird zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.