Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Verschiebung der Kanalsanierung "Bahnhofstraße" von 2009 in das Jahr 2010 und Vorziehen der Kanalsanierung "Bruchermühlenstraße" von 2011 nach 2009
Vorlage
66/013/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung   

Das Investitionsprogramm der Stadt Haan sieht für das laufende Jahr 2009 die Sanierung des Kanals in der Bahnhofstraße vor. Im Haushaltsplan wurden hierfür Mittel in Höhe von 320.000,- € angesetzt. Der Bau-, Vergabe- und Feuerschutzausschuss hat in seiner Sitzung am 12.02.2009 die Freigabe des Projektes erteilt. Die Durchführung sollte in den Sommerferien diesen Jahres erfolgen, damit der fließende Verkehr auf der Bundesstraße möglichst wenig gestört wird.

 

Die Baumaßnahme kollidiert jedoch mit dem Neubau der Brücke „Diekerstraße“ über die DB-Trasse. Ursprünglich sollte die Brücke während der Sanierungsarbeiten einspurig für den PKW-Verkehr befahrbar bleiben. Der Kreis Mettmann (Bauherr) hat sich jedoch kurzfristig für eine Vollsperrung der Brücke während der Bauzeit entschieden (verkürzte Bauzeit, verbesserte Sicherheit für die Bauarbeiter und die Verkehrsteilnehmer, kostengünstigere Bauweise usw.). Als Umleitungsstrecke steht nur die Bahnhofstraße zur Verfügung. Die Einrichtung einer Kanalbaustelle auf der Bahnhofstraße kommt daher für die Zeit bis voraussichtlich Oktober 2009 nicht in Frage. Daher soll die Maßnahme auf 2010 verschoben werden.

 

Als Ersatzmaßnahme ist geplant das Projekt „Kanalsanierung (RW) Bruchermühlenstraße“ (ABK-Nr. 3.06.2) von 2011 auf 2009 vor zu ziehen. Hierfür sind Mittel in Höhe von 205.000,- € kurzfristig bereit zu stellen.

 

Das Schadensbild des Kanals umfasst neben undichten Rohrverbindungen und unfachgerecht angebundenen Anschlussstutzen, vor allem Risse in Sohle und Scheitel. Die Sanierung soll im Inlinerverfahren erfolgen und im Paket mit den anderen städtischen Kanalbaumaßnahmen vergeben werden.

 

Alle grabenlos zu sanierenden Kanäle werden auch dieses Jahr wieder gemeinsam mit den Maßnahmen der EntsorgungsbetriebeSolingen (EBS) ausgeschrieben. Zur Zeit erarbeiten die EBS das Leistungsverzeichnis, so dass der Auftrag in Kürze zu erteilen ist.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung (Anlage 1) vom 13.05.2009

 

- Verschiebung der Kanalsanierung „Bahnhofstraße“ von 2009 in das Jahr 2010 und Vorziehen der Kanalsanierung „Bruchermühlenstraße“ von 2011 nach 2009

 

wird nach § 60 Abs. 1 GO NRW genehmigt.“

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Begründung