Sachverhalt:
Mit Antrag vom
02.04.2017 hatte die WLH-Ratsfraktion eine Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der
Stadt Haan vom 11.02.1999 in Bezug auf die Anleinpflicht von Hunden und das
Mitführverbot von Tieren auf Spielflächen angeregt. Die Verwaltung hat in der
Sitzung des HFA erklärt, dass sie die von der WLH-Fraktion beantragte begrenzte
Erweiterung der Anleinpflicht zur Sitzung des Rates in einer Änderungsverordnung
vorlegen werde.
Die derzeitige
Anleinpflicht erstreckt sich ausschließlich auf den Kernbereich der Stadt Haan.
Der Vorschlag der WLH ist für die Verwaltung nachvollziehbar, weil es
wiederholt Beschwerden über freilaufende Hunde innerhalb der zentral gelegenen
Grünanlagen der Stadt gegeben hat.
Beschlussvorschlag:
Die
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung in der Stadt Haan vom 11.02.1999 wird in der Fassung der
Anlage 1 geändert.
Finanz. Auswirkung:
- Keine -