Sachverhalt:
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2017 wurde noch nicht
damit gerechnet, dass der Bebauungsplan für den Technologiepark Haan | NRW, 2. BA, im Jahr 2017
beschlussfähig werden könnte. Für die verkehrliche Erschließung des Gebietes
wurde lediglich ein Merkposten in Höhe von 750.000 € veranschlagt, für die
entwässerungstechnische Erschließung wurde kein Ansatz gebildet. Nach
rechtsgültigem Verkauf des 1. Grundstückes im II. Bauabschnitt, ist es
erforderlich, die Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes unverzüglich auszuschreiben.
Die Planung ist inzwischen abgeschlossen und die Kostenberechnungen übersteigen
den Merkposten deutlich.
Mit Ausschreibungsbeginn werden Verpflichtungen für die spätere Zahlung eingegangen, für die noch nicht die nötigen Ermächtigungen vorliegen und die durch die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen (VE) geschaffen werden.
Beschlussvorschlag:
Unter der
Bedingung, dass der Grundstückskaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen wurde,
wird der Eingehung über- und außerplanmäßiger investiver Verpflichtungen für
die verkehrliche und entwässerungstechnische Erschließung des 2. BA im
Technologiepark Haan | NRW zu Lasten der Produkte 110210 (Abwasseranlagen) und
120110 (Bau und Verwaltung von Verkehrsflächen und -anlagen) gem. § 83 Abs. 2
i.V.m. § 85 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zugestimmt.
Finanz. Auswirkung:
1,0 Mio. € überplanmäßige VE für die verkehrliche Erschließung des 2. BA im Technologiepark Haan | NRW
Produkt 120110 Sachkonto 785200
1,35
Mio. € außerplanmäßige VE für die entwässerungstechnische Erschließung des 2.
BA im Technologiepark Haan | NRW
Produkt 110210 Sachkonto 785200
Die Auszahlungen werden bei den o.g. Produkten/Sachkonten im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.