Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen für die Erschließung des 2. BA im Technologiepark Haan | NRW
Vorlage
20/061/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Jahr 2017 wurde noch nicht damit gerechnet, dass der Bebauungsplan für den Technologiepark Haan | NRW, 2. BA, im Jahr 2017 beschlussfähig werden könnte. Für die verkehrliche Erschließung des Gebietes wurde lediglich ein Merkposten in Höhe von 750.000 € veranschlagt, für die entwässerungstechnische Erschließung wurde kein Ansatz gebildet. Nach rechtsgültigem Verkauf des 1. Grundstückes im II. Bauabschnitt, ist es erforderlich, die Arbeiten zur Erschließung des Baugebietes unverzüglich auszuschreiben. Die Planung ist inzwischen abgeschlossen und die Kostenberechnungen übersteigen den Merkposten deutlich.

Mit Ausschreibungsbeginn werden Verpflichtungen für die spätere Zahlung eingegangen, für die noch nicht die nötigen Ermächtigungen vorliegen und die durch die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen (VE) geschaffen werden.

Beschlussvorschlag:

Unter der Bedingung, dass der Grundstückskaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen wurde, wird der Eingehung über- und außerplanmäßiger investiver Verpflichtungen für die verkehrliche und entwässerungstechnische Erschließung des 2. BA im Technologiepark Haan | NRW zu Lasten der Produkte 110210 (Abwasseranlagen) und 120110 (Bau und Verwaltung von Verkehrsflächen und -anlagen) gem. § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zugestimmt.

 

Finanz. Auswirkung:

1,0 Mio. € überplanmäßige VE für die verkehrliche Erschließung des 2. BA im Technologiepark Haan | NRW

Produkt 120110 Sachkonto 785200

 

1,35 Mio. € außerplanmäßige VE für die entwässerungstechnische Erschließung des 2. BA im Technologiepark Haan | NRW

Produkt 110210 Sachkonto 785200

 

Die Auszahlungen werden bei den o.g. Produkten/Sachkonten im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.