Betreff
Jahresüberschuss der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2016
Vorlage
20/062/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 der Stadt-Sparkasse Haan weist einen Überschuss in Höhe von 656.245,43 € aus.

Gem. § 24 Abs. 4 Sparkassengesetz NRW (SpkG) beschließt der Rat der Stadt als Vertretung der Trägerin der Sparkasse auf Vorschlag des Sparkassenverwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG. Mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses ist auch über die Höhe des an die Trägerin (Gartenstadt Haan) auszuschüttenden Betrages zu entscheiden.

In der Sitzung am 07.06.2017 hat der Sparkassenverwaltungsrat bei einer Enthaltung beschlossen, der Vertretung der Trägerin (Rat der Gartenstadt Haan) vorzuschlagen, auf den ausschüttungsfähigen Gewinn in Höhe von 656.245,43 € zu verzichten und den vollen Bilanzgewinn in Höhe von 656.245,43 € der Sicherheitsrücklage der Stadt-Sparkasse Haan zuzuführen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW führt in ihrem Prüfbericht zur überörtlichen Prüfung der Gartenstadt Haan in 2014 aus, dass die Gartenstadt Haan im Betrachtungszeitraum 2009 bis 2012 auf Gewinnausschüttungen der Stadt-Sparkasse in Höhe von 2,98 Mio. € verzichtet hat, damit die Stadt-Sparkasse diese der Sicherheitsrücklage zuführen kann. Lt. GPA-Feststellung erfordert die Haushaltslage der Gartenstadt Haan Konsolidierungsleistungen aller Beteiligten. Die Gartenstadt Haan verzichtet regelmäßig auf Gewinnausschüttungen der Stadt-Sparkasse Haan. Die GPA empfiehlt: Die Gartenstadt Haan sollte bei zukünftigen Entscheidungen eine Begründung einfordern, aus der hervorgeht, ob die Mindestanforderungen erfüllt oder in welcher Höhe noch Zuführungen notwendig sind. Entsprechende Begründungen wurden bislang weder von der Stadt-Sparkasse vorgelegt noch vom Rat eingefordert. Die Aufsichtsgremien sollten einen unnötigen Verzicht auf Gewinnausschüttungen durch die Stadt-Sparkasse nicht mehr beschließen. Das von der Stadt-Sparkasse hierzu eingegangene Schreiben ist als Anlage 1 beigefügt.

Ein Großteil der kreisangehörigen Kommunen im Kreis Mettmann erhält – anders als die Gartenstadt Haan – von ihren Stadt-Sparkassen oder Sparkassen-Verbünden eine Gewinnbeteiligung. Ebenso kann die Klingenstadt Solingen eine Gewinnabführung i.H.v. 1,6 Mio. € aus den 4 Mio. € Jahresüberschuss der Stadt-Sparkasse Solingen aus dem Geschäftsjahr 2016 verzeichnen.

Insgesamt hat die Gartenstadt Haan seit dem Jahr 2004 bis einschließlich 2015 auf Sparkassengewinnbeteiligungen i.H.v. 4,191 Mio. € verzichtet, die gem. § 25 Abs. 3 SpkG ausschließlich für soziale oder gemeinnützige Zwecke hätten eingesetzt werden können – Anlage 2. Mit dem neuerlichen Verzicht auf die Gewinnausschüttung 2016 würde sich der Betrag auf 4,847 Mio. € erhöhen

 

Für den Fall, dass dem Vorschlag es Sparkassenverwaltungsrates vom 07.06.2017 gefolgt wird, ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:

„Gemäß § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG wird auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2016 in Höhe von 656.245,43 € verzichtet.

Gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG ist der volle Bilanzgewinn in Höhe von 656.245,43 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“

Beschlussvorschlag:

Nach Beratung.

Finanz. Auswirkung:

Soweit keine Gewinnabführung beschlossen wird:

Der Nettobetrag i.H.v. 552.394,58 € (656.245,43 € abzgl. 15% KapESt und 5,5% Solidaritätszuschlag von KapESt) steht für soziale oder gemeinnützige Zwecke in der Gartenstadt Haan nicht zur Verfügung.