Betreff
Entlastung der Sparkassenorgane der Stadt-Sparkasse Haan für das Geschäftsjahr 2016
Vorlage
20/063/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Sparkassenverwaltungsrat hat am 7. Juni 2017 den vom Vorstand vorgelegten
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 gebilligt und den Jahresabschluss zum 31.12.2016 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit
folgenden Beträgen festgestellt:

 

            Jahresbilanz

            Summe der Aktiva und Passiva                691.530.195,23 EUR

 

            Gewinn- und Verlustrechnung

            Jahresüberschuss                                               656.245,43 EUR

 

Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 12. Mai 2017 den Jahresabschluss 2016 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.

Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse Haan vom 6. Juli 2017 liegt der schriftliche Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten gemäß § 24 Abs. 3 SpkG der Vorstand der Stadt-Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG über die Entlastung der Sparkassenorgane.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 (Anlage 1) und der Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 (Anlage 2) der Stadt-Sparkasse Haan sind beigefügt.

Stadtverordnete, die Mitglieder oder stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates sind, dürfen bei der Beratung und der Beschlussfassung nicht mitwirken.

 

Beschlussvorschlag:

Dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Stadt-Sparkasse Haan wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.

Finanz. Auswirkung:

keine