Sachverhalt:
Der
Sparkassenverwaltungsrat hat am 7. Juni 2017 den vom Vorstand vorgelegten
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 gebilligt und den Jahresabschluss zum
31.12.2016 gemäß § 15 Abs. 2 Buchstabe d) Sparkassengesetz NRW (SpkG) mit
folgenden Beträgen festgestellt:
Jahresbilanz
Summe der Aktiva und Passiva 691.530.195,23 EUR
Gewinn- und Verlustrechnung
Jahresüberschuss 656.245,43 EUR
Die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes hat am 12. Mai 2017 den Jahresabschluss 2016 mit einem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehen.
Lt. Schreiben der Stadt-Sparkasse Haan vom 6. Juli 2017 liegt der schriftliche Prüfungsbericht vor. Diesen Bericht erhalten gemäß § 24 Abs. 3 SpkG der Vorstand der Stadt-Sparkasse, der Vorsitzende des Verwaltungsrates und die Aufsichtsbehörde. Die Mitglieder des Verwaltungsrates können den Prüfungsbericht im Hause der Stadt-Sparkasse einsehen.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 8 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG über die Entlastung der Sparkassenorgane.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 (Anlage 1) und der Lagebericht zum Jahresabschluss 2016 (Anlage 2) der Stadt-Sparkasse Haan sind beigefügt.
Stadtverordnete, die Mitglieder oder
stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsrates sind, dürfen bei der Beratung und
der Beschlussfassung nicht mitwirken.
Beschlussvorschlag:
Dem Verwaltungsrat und dem Vorstand der Stadt-Sparkasse Haan wird für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung erteilt.
Finanz. Auswirkung:
keine