Betreff
Kreditrückzahlungen für Grunderwerb Technologiepark Haan | NRW, 2. Bauabschnitt
Vorlage
20/064/2017
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Mit der Vorlage 20/019/2015 vom 12.11.2015 wurde u.a. die Aufnahme eines Kredites zur Finanzierung des Grunderwerbs für den 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW beschlossen.

Die Tilgung des Kredites sollte zum Ende der 10-jährigen Kreditlaufzeit am 30.12.2025 in einer Summe aus den entsprechenden Verkaufserlösen erfolgen.

Entsprechend werden die sich aus Grundstücksverkäufen im 2. Bauabschnitt des Technologieparks Haan | NRW ergebenden Verkaufserlöse abzüglich der Erschließungsbeiträge bis zur Höhe des aufgenommenen Kreditbetrages bis zum Zeitpunkt der Tilgung

-       angelegt bzw.

-       dienen im Rahmen einer vorausschauenden Kreditportfoliosteuerung der zeitlichen Verzögerung investiver Kreditaufnahmen und der Vermeidung von Liquiditätskrediten.

All diese Maßnahmen führen zu Zinseinsparungen, gewährleisten eine weitgehende Unabhängigkeit und Flexibilität bei anstehenden Kreditaufnahmen und sichern die Rückführung des Kredites zum Ende der Laufzeit.

Zur Kenntnisnahme:

 

Finanz. Auswirkung:

Zinseinsparungen, Verzögerung investiver Kreditaufnahmen, Vermeidung von Liquiditätskrediten und Gewährleistung einer qualifizierten Finanzierungsflexibilität.