Betreff
Außerplanmäßige Auszahlungen für die entwässerungstechnische Erschließung des zukünftigen Wohngebietes Bachstraße
Vorlage
20/067/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten gem. der Planungs- und Bewirtschaftungsregeln als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO, wenn der geplante Ansatz des jeweiligen Produktsachkontos um 25% mindestens aber um 100.000 € überschritten wird.

Für die entwässerungstechnische Erschließung des zukünftigen Wohngebietes Bachstraße (ehem. Schul- und Kitagebäude) ist die Verlegung eines Schmutz- und Regenwasserkanals über den ehemaligen Schulhof erforderlich. Da der Schulhof zukünftig zum Außengelände der aktuell im Bau befindlichen neuen Kita liegt, ist die Kanalverlegung vorzuziehen. Während der 2017er Haushaltsplanungen wurden diese Arbeiten noch nicht berücksichtigt und für diese Investition kein Ansatz eingeplant. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich auf 220.000 € und sind somit erheblich.

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt gem. § 83 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) den erheblichen außerplanmäßigen investiven Auszahlungen i.H.v. 220.000 € für die entwässerungstechnische Erschließung des zukünftigen Wohngebietes Bachstraße zu.

Finanz. Auswirkung:

220.000. € außerplanmäßige Auszahlungen für die entwässerungstechnische Erschließung des zukünftigen Wohngebietes Bachstraße

Produkt 110210 Sachkonto 785200

 

Die Deckung des zusätzlichen Bedarfs erfolgt innerhalb des gleichen Produktsachkontos über die Investition 66009005 „Mischwassereinleitung in den Sandbach“, da diese sich zeitlich verzögert.