Betreff
Überplanmäßige Auszahlungen für den Straßenausbau "Dieker Straße, 2. BA"
Vorlage
20/068/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten gem. der Planungs- und Bewirtschaftungsregeln als erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 GO, wenn der geplante Ansatz des jeweiligen Produktsachkontos um 25% mindestens aber um 100.000 € überschritten wird.

Für den Straßenausbau der Dieker Straße, 2. BA, waren 300.000 € im Haushaltsplan 2017 veranschlagt. Im Mai 2017 zeichnete sich aufgrund des Ausschreibungsergebnisses und noch zu erwartender zusätzlicher Leistungen ein überplanmäßiger Mittelbedarf i.H.v. 40.000 €  ab, der bereitgestellt wurde.

Im Zuge der Ausbauarbeiten macht die ausführende Firma jetzt Mehrmengen und zusätzliche Leistungen geltend, die zu einer Erhöhung der bisher überplanmäßig bereitgestellten Mittel i.H.v. 40.000 € um 282.551,31 € auf insgesamt 322.551,31 € führen.

Aus Sicht des Tiefbauamtes sind die Arbeiten unstrittig ausgeführt worden. Es ist noch zu klären, ob die Forderungen der ausführenden Firma der Höhe nach berechtigt sind und es sonstige Versäumnisse Dritter gibt, die diese zu verantworten und den daraus entstandenen Mehraufwand ggf. zu ersetzen haben. Die Klärung dieses umfangreichen und inhaltlich nicht einfachen Sachverhaltes wird einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen.

Da die o.g. Zahlen auf Stand vom 10.08.2017 basieren und bis zum Abschluss der Baumaßnahme in der ersten Septemberhälfte noch was hinzu kommen kann, wird der überplanmäßige Bedarf auf 325.000 € aufgerundet.

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt gem. § 83 Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) den erheblichen überplanmäßigen investiven Auszahlungen i.H.v. 325.000 € für die im Rahmen des Straßenausbaus Dieker Straße, 2. BA, entstehenden Mehrkosten zu.

Finanz. Auswirkung:

325.000. € überplanmäßige Auszahlungen im Rahmen des Straßenausbaus Dieker Straße, 2. BA

Produkt 120110 Sachkonto 785200

 

Die Deckung des zusätzlichen Bedarfs erfolgt

  1. i.H.v. 124.393,29 € innerhalb des gleichen Produktsachkontos über die Investition 66009012 „Straßenbau, Technologiepark Haan | NRW, 1. BA“ (wie bereits bei den zuvor überplanmäßig bereitgestellten 40.000 €),
  2. i.H.v. 160.606,71 € beim Produkt 110210 „Abwasseranlagen“ über noch vorhandene Ansätze in verschiedenen Investitionen, die nicht oder nicht im veranschlagten Umfang in Anspruch genommen werden.