Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
hier: Ausgliederung des Stadtbades zum 31.08.2017 ohne steuerliche Rückwirkung
Vorlage
10/086/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach der Endabstimmung mit den Finanzbehörden am 02.08.2017 trägt das Finanzamt die Übertragung des Hallenbades und den großen steuerlichen Querverbund erst zum 01.01.2018 mit.

 

Somit kann der große steuerliche Querverbund nur ohne Rückwirkung ab 01.01.2018 umgesetzt werden.

 

Die Ausgliederung des Stadtbades zum 31.08.2017 mit handels­rechtlicher Rückwirkung zum 02.01.2017, aber ohne steuerliche Rückwirkung zum 01.01.2017, ist hierbei für den kleinen Querverbund nützlich, da somit noch die volle Wirkung des kleinen steuerlichen Querverbundes auch für 2017 (Erstattung Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttung der Stadtwerke Haan GmbH im Juli 2017) genutzt werden kann.

 

 

Diese Dringlichkeitsentscheidung ist vom Rat in seiner darauf folgenden Sitzung zu genehmigen. Zur Begründung wird auf die Anlage 1 dieser Vorlage verwiesen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die mit Datum vom 07.08.2017 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Anlage 1) wird genehmigt.