Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
hier: Beschäftigungssicherung für die Beschäftigten der “Stadtwerke Haan GmbH“ für 3 Jahre
Vorlage
10/087/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 Am 03.08.2017 wurde gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW eine Dringlichkeitsentscheidung bezüglich der Beschäftigungssicherung für die Beschäftigten der Stadtwerke Haan GmbH“ für die Dauer von drei Jahren ab dem Tag der Rechtswirksamkeit der Ausgliederung des von der Stadt Haan in Form eines Regiebetriebs geführten Hallenbads auf die Stadtwerke Haan GmbH getroffen. Im Rahmen dieser Dringlichkeitsentscheidung wurde beschlossen, eine Beschäftigungssicherung in Form eines Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen aller Beschäftigten der Stadtwerke Haan GmbH während eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Tag der Rechtswirksamkeit der Ausgliederung zu gewähren.

 

Dementsprechend wurde die Bürgermeisterin ermächtigt und angewiesen, als Vertreterin der Stadt Haan in einer Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Haan GmbH einem entsprechenden Beschluss zur Anweisung der Geschäftsführung der Stadtwerke Haan GmbH zuzustimmen, im Zuge der Ausgliederung des Bäderbetriebs auf die “Stadtwerke Haan GmbH“ eine Einigung mit dem Betriebsrat der “Stadtwerke Haan GmbH“ in Form einer Betriebsvereinbarung oder eines Interessenausgleichs mit dem Inhalt abzuschließen, dass allen Beschäftigten der “Stadtwerke Haan GmbH“ eine Beschäftigungssicherung in Form eines Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen während eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Tag der Rechtswirksamkeit der Ausgliederung gewährt wird.

 

Diese Dringlichkeitsentscheidung ist vom Rat in seiner darauf folgenden Sitzung zu genehmigen. Zur Begründung wird auf die Anlage 1 dieser Vorlage verwiesen.

 

Das Einverständnis der innogy SE lag im Zeitpunkt der Dringlichkeitsentscheidung vor.

 

Beschlussvorschlag:

Die mit Datum vom 03.08.2017 gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung (Anlage 1) wird genehmigt.