Betreff
Wiederbesetzung der Stelle 23/17 (Leitung der Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus und Kultur) als Ausnahme zum Wiederbesetzungsstopp
Vorlage
10/122/2017
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Kultur/Tourismus wird die Stadt Haan zum 31.12.2017 auf eigenen Wunsch verlassen. Er tritt eine für ihn förderliche Stelle in einer Nachbarstadt an.

 

Zu den Aufgaben der Stabsstellenleitung gehören u.a. eine wirtschaftsfreundliche Stadtentwicklungsplanung, der Auf- und Ausbau von Kontakten zu Unternehmen, Investoren und Entwicklern sowie die Anbahnung von Verkaufsverhandlungen. Als erster Ansprechpartner und Lotse betreut die Leitung der Stabsstelle Unternehmen, Bauherren und Investoren bei ihren Vorhaben.

 

Von der Stabsstellenleitung werden Projekte angestoßen und koordiniert, die für die Stadt Haan wirtschaftlich und aus Sicht der Stadtentwicklung von großer Bedeutung sind. Insbesondere sei hier beispielhaft die Vermarktung des Technologieparks Haan NRW erwähnt, aber auch die Konversion von Brachflächen oder die Entwicklung im Umbruch befindlicher Gewerbegebiete. Die Aufgabenerledigung hat daher weitreichende Konsequenzen.

 

Eine Vakanz auf dieser Stelle hätte zur Folge, dass Bestandsunternehmen nicht mehr adäquat betreut und der Wirtschaftsstandort Haan nicht  in gewohnter Qualität nach außen dargestellt werden kann. Eine mangelnde Aufgabenerledigung kann erhebliche negative Folgen haben, die zum Beispiel die Haushaltslage der Stadt, aber auch die Entwicklung notwendiger Standortfaktoren zukunftsweisender Merkmale (wie Breitbandqualität etc.) betreffen können.

 

Hinzu kommen die auf dieser Stelle wahrzunehmenden Themenfelder Kultur und Tourismus: Aufenthalts-, Erlebnis- und Versorgungsqualität unserer Stadt leisten einen wertvollen Beitrag zur Wahrnehmung als attraktiver Wirtschaftsstandort und Lebensraum.

 

Zur Sicherstellung der Erledigung der notwendigen Aufgaben der Leitung Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Kultur/Tourismus ist es unabdingbar notwendig, die Stelle schnellstmöglich wieder zu besetzen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Wiederbesetzung der Stelle 23/17 (Stellenanteil 1,0; EG 12) als Ausnahme zum Wiederbesetzungsstopp zu.

Finanz. Auswirkung:

 

66.800 Euro /Haushaltsjahr