Sachverhalt:
Am 18.09.2014 hat der Regionalrat
beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf (RPD)
einzuleiten. Im Regionalplan werden für den Regierungsbezirk Düsseldorf Festlegungen
als sogenannte „Ziele“ und „Grundsätze“ der Raumordnung zur Entwicklung,
Ordnung und Sicherung des Raums getroffen. Diese ergeben Bindungswirkungen zum
Beispiel für die kommunale Bauleitplanung oder die Erstellung von Landschaftsplänen.
Die bisherigen wesentlichen informellen und formellen Verfahrensschritte
des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans sind in Anlage 1
dargestellt.
Aufbauend auf den Auswertungen des ersten und zweiten
Beteiligungsverfahrens und der Erörterung zum RPD wurde festgestellt, dass
wesentliche Änderungen am Planentwurf und am Umweltbericht und somit ein
drittes, inhaltlich beschränktes
Beteiligungsverfahren erforderlich sind.
Im Rahmen des 3. Beteiligungsverfahrens wird der Öffentlichkeit und den
in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme bis
zum 18.10.2017 gegeben. Die Unterlagen für die 3. Beteiligung sind unter
folgendem Link der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht:
http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpd_3bet_072017.html
Eine
Übersicht und Auszüge der Beteilungsunterlagen sind in den Anlagen 2, 4 und 5
beigefügt.
Die
Regionalplanungsbehörde bittet diejenigen, die sich mit Anregungen in das 3.
Beteiligungsverfahren einbringen wollen, den Gegenstand der 3.
Beteiligungsrunde zu beachten und von Stellungnahmen zu unverändert gebliebenen
Teilen abzusehen.
Im 3. Entwurf wurde der Anregung der Stadt Haan auf Aufnahme einer
siedlungsräumlichen Darstellung, die im 2. Entwurf gemäß Regionalratsbeschluss
vom 23.06.2017 nicht enthalten war, insoweit gefolgt, als eine Darstellung
eines Allgemeinen Siedlungsbereichs im Bereich der Polnischen Mütze erfolgt.
Die Verwaltung hat der zugrundeliegenden regionalplanerischen Bewertung
der Bezirksregierung im Rahmen einer Abfrage der Bezirksregierung im Mai
bereits zugestimmt (siehe hierzu auch Vorlage 61/179/2017).
Bedenken bestehen weiterhin in Bezug auf den bereits im GEP 99 dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich Buschfeld und die im Regionalplanentwurf vorgesehene westliche Erweiterung (weiteres Vorrücken der Siedlungsfläche in das Ittertal). Es handelt sich jedoch nicht um Änderungen gegenüber dem 2. Regionalplanentwurf, so dass diese Darstellung nicht Gegenstand der 3. Beteiligungsrunde ist.
Nach Prüfung der Unterlagen sind die Belange
der Stadt Haan von den weiteren Änderungen im Zuge des 3. Regionalplanentwurfs
nicht berührt.
Im beigefügten Entwurf der Stellungnahme
begrüßt die Stadt Haan die siedlungsräumlichen Darstellung im Bereich der
Polischen Mütze und weist darauf hin, dass die bereits im Zuge der 1. und 2.
Beteiligung geäußerten Bedenken der Stadt zu den Gewerbeflächen der Stadt
Solingen im Bereich des Ittertals aufrecht erhalten werden (siehe Anlage 6).
Die fristgerecht eingegangenen
Stellungnahmen sind bei der Abwägung durch den Regionalrat im Rahmen der
Erarbeitung und bei der Aufstellung des Regionalplans zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
„Der Stellungnahme zum 3. Entwurf des
Regionalplans wird zugestimmt.“