Sachverhalt:

Am 18.09.2014 hat der Regionalrat beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) einzuleiten. Im Regionalplan werden für den Regierungsbezirk Düsseldorf Festlegungen als sogenannte „Ziele“ und „Grundsätze“ der Raumordnung zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums getroffen. Diese ergeben Bindungswirkungen zum Beispiel für die kommunale Bauleitplanung oder die Erstellung von Landschaftsplänen.

 

Die bisherigen wesentlichen informellen und formellen Verfahrensschritte des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans sind in Anlage 1 dargestellt.

Aufbauend auf den Auswertungen des ersten und zweiten Beteiligungsverfahrens und der Erörterung zum RPD wurde festgestellt, dass wesentliche Änderungen am Planentwurf und am Umweltbericht und somit ein drittes, inhaltlich beschränktes

Beteiligungsverfahren erforderlich sind.

 

Im Rahmen des 3. Beteiligungsverfahrens wird der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18.10.2017 gegeben. Die Unterlagen für die 3. Beteiligung sind unter folgendem Link der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht:

http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/rpd_3bet_072017.html

Eine Übersicht und Auszüge der Beteilungsunterlagen sind in den Anlagen 2, 4 und 5 beigefügt.

Die Regionalplanungsbehörde bittet diejenigen, die sich mit Anregungen in das 3. Beteiligungsverfahren einbringen wollen, den Gegenstand der 3. Beteiligungsrunde zu beachten und von Stellungnahmen zu unverändert gebliebenen Teilen abzusehen.

Im 3. Entwurf wurde der Anregung der Stadt Haan auf Aufnahme einer siedlungsräumlichen Darstellung, die im 2. Entwurf gemäß Regionalratsbeschluss vom 23.06.2017 nicht enthalten war, insoweit gefolgt, als eine Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs im Bereich der Polnischen Mütze erfolgt.

Die Verwaltung hat der zugrundeliegenden regionalplanerischen Bewertung der Bezirksregierung im Rahmen einer Abfrage der Bezirksregierung im Mai bereits zugestimmt (siehe hierzu auch Vorlage 61/179/2017).

 

Bedenken bestehen weiterhin in Bezug auf den bereits im GEP 99 dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereich Buschfeld und die im Regionalplanentwurf vorgesehene westliche Erweiterung (weiteres Vorrücken der Siedlungsfläche in das Ittertal). Es handelt sich jedoch nicht um Änderungen gegenüber dem 2. Regionalplanentwurf, so dass diese Darstellung nicht Gegenstand der 3. Beteiligungsrunde ist.

 

Nach Prüfung der Unterlagen sind die Belange der Stadt Haan von den weiteren Änderungen im Zuge des 3. Regionalplanentwurfs nicht berührt.

Im beigefügten Entwurf der Stellungnahme begrüßt die Stadt Haan die siedlungsräumlichen Darstellung im Bereich der Polischen Mütze und weist darauf hin, dass die bereits im Zuge der 1. und 2. Beteiligung geäußerten Bedenken der Stadt zu den Gewerbeflächen der Stadt Solingen im Bereich des Ittertals aufrecht erhalten werden (siehe Anlage 6).

Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind bei der Abwägung durch den Regionalrat im Rahmen der Erarbeitung und bei der Aufstellung des Regionalplans zu berücksichtigen.

 

Beschlussvorschlag:

„Der Stellungnahme zum 3. Entwurf des Regionalplans wird zugestimmt.“